Schweizer Lohnschutz im Praxistest: Warum deutsche Handwerker an Formularen und Fristen scheitern
In der Bauindustrie endet der Wettbewerb nicht an der Grenze. Wer in der Schweiz arbeitet, muss sich an Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen halten – auch dann, wenn der Auftrag aus Basel, Genf oder dem Tessin kommt und der Betrieb aus Deutschland anreist. Genau dafür gibt es die flankierenden Massnahmen. Sie sollen Schweizer Löhne und Betriebe vor günstiger Konkurrenz aus der EU schützen.
Gerade in Grenzregionen steht das Gewerbe hinter diesem Lohnschutz. Als die Personenfreizügigkeit mit der EU 2002 eingeführt wurde, sicherten sich die Gewerkschaften ihre Zustimmung unter anderem durch strengere Regeln gegen Lohndumping. Schweizer Löhne liegen laut ETH-Professor Michael Siegenthaler rund 30 bis 40 Prozent über jenen der Nachbarländer. Trotz Personenfreizügigkeit sind sie weitgehend stabil geblieben. Dienstleistungen und Handwerksarbeiten kosten in der Schweiz allerdings entsprechend viel.
Ein Parkettleger, viele offene Fragen
Wie das System im Alltag aussieht, zeigt ein Kontrollgang in Basel. Inspektor Stefan Pauli überprüfte einen aus Deutschland entsandten Parkettleger. Der Arbeiter hatte das Anmeldeformular, den Werkvertrag und den Nachweis der Sozialversicherung dabei. Ein anerkanntes Diplom besass er nicht – deshalb wurde er als Hilfsarbeiter eingestuft.
Damit war die Sache noch längst nicht erledigt. Der Arbeitsweg ab der deutschen Grenze muss vergütet werden. Für Spesen gelten die Schweizer Ansätze, nicht jene des Herkunftslandes. Unklar waren unter anderem der Schweizer Einsatz-Zuschlag und das Feriengeld. Die zuständige deutsche Firma muss nun Lohndaten einreichen; die Gesamtvergütung darf den Schweizer Mindestlohn nicht unterschreiten.
Einige Schweizer Sonderregeln gehen über die EU-Vorgaben hinaus. Dazu gehören die Schweizer Spesenansätze für entsandte Arbeitnehmer. Ausländische Betriebe dürfen ihren niedrigeren Lohnkostenvorteil in der Schweiz also nicht legal ausspielen. Vom höheren Schweizer Preisniveau können sie aber weiterhin profitieren. Das macht die Sache politisch so knifflig.
Die Bürokratie trifft Firmen aus weiter entfernten Regionen besonders stark. Laut AMKB nimmt die Zahl der Verstösse mit der Entfernung des Herkunftslands zu. Kontrolliert wird nicht nur auf Baustellen: Auch private Aufträge wie Küchen- oder Parkettarbeiten landen auf dem Prüfzettel.
In einem Basler Hotel nahm Pauli einen Kleinunternehmer aus dem Raum Stuttgart unter die Lupe. Er sollte Polstermöbel und Teppiche reinigen, hatte die vorgeschriebenen drei Formulare zunächst aber nicht dabei. Die Dokumente wurden später aus Deutschland nachgereicht. Pro fehlendem Dokument droht eine Busse von 250 bis 500 Franken. Der Unternehmer erzählte, er habe noch Stammkunden in der Schweiz, akquiriere aber keine neuen mehr.
Noch weiter war ein Unternehmen aus dem 640 Kilometer entfernten Bad Rothenfelde entfernt. Es meldete die Wartung einer automatisierten Eingangstür sechs statt acht Tage im Voraus an. Die Bewilligung wurde abgelehnt. Entsendungen müssen grundsätzlich acht Tage vorher gemeldet werden; selbst eine spätere Anreise nach Ablauf der Frist hätte eine Neuanmeldung verlangt.
Kontrollen auf Baustellen und im Hotel
Pauli und sein Team führten an einem Montag neun Kontrollen durch. Jährlich kommen sie auf rund 2000 Baustellen. Etwa ein Drittel der entsandten Arbeitnehmer wird kontrolliert. Im jüngsten Bericht zu den flankierenden Massnahmen wurden schweizweit 38’567 Kontrollen genannt; der am 17. Juni 2026 veröffentlichte Bericht zur Umsetzung für 2025 weist 38’558 Kontrollen aus.
Die Aufteilung für 2025: 9’129 Kontrollen betrafen Entsendebetriebe, 25’344 Schweizer Arbeitgeber, weitere 4’329 Prüfungen galten dem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Die meisten Einsätze fanden im Gastgewerbe, im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, in der Industrie sowie im Gross- und Detailhandel statt. Besonders viele Kontrollen gab es in den Grenzkantonen Tessin und Genf sowie in Zürich, Waadt und Bern.
Bei mehr als einem Fünftel der Kontrollen wurde eine Lohnunterbietung festgestellt. Bei Entsendebetrieben lag die Quote ebenfalls bei mehr als jedem fünften Betrieb. Der Bericht von Travail.Suisse bewertet den Lohnschutz für 2025 grundsätzlich als funktionsfähig: Lohnunterbietungen können festgestellt und fehlbare Arbeitgeber sanktioniert werden. Ihr Ausmass blieb gegenüber den Vorjahren weitgehend stabil. Die Unterschiede zwischen Branchen und Regionen zeigen dennoch, dass wirksame Kontrollen nötig bleiben.
Bestehende Sanktionsmöglichkeiten erlauben es, auch bei fehlbaren Entsendebetrieben und in Branchen ohne allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag die inländischen Löhne durchzusetzen. Bei Schweizer Unternehmen ohne Gesamtarbeitsvertrag wurde durchschnittlich bei rund jeder zehnten Kontrolle eine Lohnunterbietung festgestellt. In einzelnen Kantonen lagen die Verstossquoten über 30 Prozent.
Allerdings endeten nur 63 Prozent der Verständigungsverfahren mit solchen inländischen Unternehmen erfolgreich. Im Vorjahr waren es 56 Prozent. Lücken zeigen sich vor allem dort, wo sozialpartnerschaftliche Strukturen schwach oder gar nicht vorhanden sind und weder ein nationaler Normalarbeitsvertrag noch ein gesetzlicher Mindestlohn greift.
Bei Kosmetikinstituten wurde bei jeder vierten Kontrolle eine Lohnunterbietung festgestellt; 44 Prozent der Verständigungsverfahren waren erfolgreich. Im Detailhandel lag die Quote bei etwa jeder zehnten Kontrolle, die Erfolgsquote der Verfahren bei 46 Prozent.
Ein Schutzschirm mit Nebenwirkungen
Avenir-Suisse-Experte Marco Salvi hält den Lohnschutz politisch für überhöht. Er betreffe weniger als ein Prozent der geleisteten Arbeitsstunden. Die hohen Schweizer Löhne seien vor allem Folge der hohen Produktivität und nicht des Lohnschutzes, sagt Salvi. Profitieren würden vor allem Beschäftigte und Betriebe, die bereits im Schweizer Markt etabliert sind. Die Rechnung für das hohe Preisniveau tragen letztlich unter anderem die Mieterinnen und Mieter.
Siegenthaler beschreibt ein ordnungspolitisches Dilemma: Die Schweiz will freien Handel mit der EU und sichert ihn zugleich durch zusätzliche Regulierung ab. Ohne Lohnschutz hätte das gesamte Paket der bilateralen Verträge möglicherweise keine politische Mehrheit gefunden. Aus einem Zugeständnis an die Gewerkschaften wurde ein breit akzeptierter Bestandteil der Personenfreizügigkeit.
Der deutsche Polsterreinigungs-Unternehmer formulierte die andere Seite sehr direkt. Sein Gewerbe sei in Deutschland wegen der Konkurrenz aus Polen und Rumänien nahezu verschwunden; teils würden dort Löhne von etwa 10 Euro pro Stunde gezahlt. Für ihn ist die Schweizer Kontrolle nicht bloß ein Formularproblem, sondern der Unterschied zwischen einem noch möglichen Auftrag und einem Markt, in dem man nicht mehr mithalten kann.
Tripartite Kommissionen überwachen Branchen ohne allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Bei wiederholten Lohnunterbietungen können sie Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen erlassen. Dieses Instrument wird vor allem im Tessin und in Genf eingesetzt. Auch das Wallis verfügt über zwei, der Jura über einen und der Kanton Waadt über einen solchen Normalarbeitsvertrag.
In Branchen mit allgemein verbindlichem Gesamtarbeitsvertrag kontrollieren und sanktionieren hauptsächlich die Sozialpartner und paritätischen Kommissionen fehlbare Unternehmen. Das System ist damit nicht nur eine Angelegenheit staatlicher Inspektoren, sondern hängt auch an Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und funktionierender Zusammenarbeit.
Vier Tage statt acht?
Im aktuellen Vertragsentwurf mit der EU sind Lockerungen vorgesehen. Die Voranmeldefrist für Entsendungen soll von acht auf vier Tage verkürzt werden. Kautionen sollen grundsätzlich nur noch von Unternehmen verlangt werden, die bereits gegen Vorschriften verstossen haben. Die Wirtschaftskommission des Schweizer Nationalrats lehnte diese Lockerungen im Vorfeld der Herbstsession ab.
Im Rahmen der Verhandlungen zu den bilateralen Verträgen III einigten sich Sozialpartner, Kantone und Bundesrat auf 14 innenpolitische Massnahmen zum Lohnschutz. Zu den mit der EU ausgehandelten Anpassungen gehören die Verkürzung der Voranmeldefrist für meldepflichtige Kurzaufenthalter auf vier Arbeitstage und die Anwendung einer Kaution nur im Wiederholungsfall nach festgestellten Verstössen. Beide Punkte sind Bestandteil des Verhandlungsergebnisses mit der EU.
Das Parlament soll Detailfragen zu Kontrollen, Kautionen und der Haftung von Erstunternehmern beraten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt den Entwurf des Bundesrates, lehnt aber einen weiteren Ausbau der flankierenden Massnahmen ab. Travail.Suisse bezeichnet die 14 innenpolitischen Massnahmen dagegen als Voraussetzung für eine Zustimmung zu den neuen bilateralen Verträgen.
Je umfassender die Schweiz ihre Löhne abschirmt
