Am 6. Oktober 2026 geht es bei den Energiepreisen um weit mehr als um eine neue Gesetzesvorlage. Für Mieter, Eigentümer, Kommunen und die Bauwirtschaft steht die Frage im Raum, wie Strom und Wärme künftig bezahlbar bleiben – und wer die Rechnung für Netze, Speicher und neue Anlagen trägt. Der Mieterbund, der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein, Haus & Grund sowie die Verbraucherzentrale kritisieren deshalb gemeinsam die geplante EEG-Novelle der Bundesregierung.

Ihr gemeinsames Ziel: bezahlbare Energiepreise. Nach Ansicht der vier Verbände hängen diese an einem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Windenergie, Solarenergie, Bioenergie, Speicher, Stromnetze und effiziente Wärmenetze müssten weiter wachsen. Bezahlbarkeit von Strom und Wärme solle zum Maßstab energiepolitischer Entscheidungen werden – nicht nur auf dem Papier, sondern dort, wo Haushalte ihre Rechnungen öffnen.

Zwischen Netzausbau und fossiler Übergangslösung

Besonders kritisch sehen die Verbände geplante langfristige Investitionen in fossile Gaskraftwerke, deren Finanzierung über eine Umlage durch Verbraucher erfolgen soll. Wenn Bioenergie, Speicher oder andere erneuerbare Lösungen dieselbe Systemleistung wirtschaftlicher erbringen können, sollten sie Vorrang erhalten. Mieterbund und Haus & Grund betonen dabei ihre gemeinsame Interessenlage als Verbraucher. Der Mieterbund warnt, eine stärkere Abhängigkeit von importierten fossilen Energien würde die Kosten für Mieter erhöhen.

Bei Haus & Grund sorgt der unklare energiepolitische Kurs der Bundesregierung nach eigener Einschätzung für Verunsicherung unter Immobilienbesitzern und führt zu Investitionszurückhaltung. Gerade bei Sanierungen, Heizungen und neuen Energieanlagen ist das kein Nebengeräusch. Wer heute plant, will schließlich wissen, ob die Regeln morgen noch gelten.

Schleswig-Holstein produziert laut Landesverband Erneuerbare Energien bereits mehr erneuerbaren Strom, als es selbst verbraucht. Im Wärmebereich liegt der Anteil erneuerbarer Energien dort allerdings erst bei 14 Prozent, im Mobilitätsbereich bei 7 Prozent. Weil mehr Elektroautos verkauft werden und Wärmepumpen sich zunehmend verbreiten, wird zugleich mit wachsendem Strombedarf gerechnet.

Die Verbände kritisieren außerdem, dass Strom aus Solar- und Windanlagen in künftigen Überschussphasen nicht mehr vergütet werden soll. Die bisherige garantierte Einspeisevergütung soll in dieser Form entfallen. Für weitere Investitionen in erneuerbare Anlagen, gerade in Schleswig-Holstein, könnte das die Wirtschaftlichkeit kippen. Banken könnten sich bei der Finanzierung entsprechender Projekte zurückhalten.

Die Verbraucherzentrale verweist auf die Preisschocks der vergangenen Jahre, die durch fossile Energien verursacht worden seien. Die Kostenvorteile erneuerbarer Energien müssten bei den Verbrauchern ankommen. Verbraucher und Eigentümer dürften angesichts möglicher hoher künftiger Gas- und Ölpreise nicht zu einer Rückkehr zu fossilen Energien bewegt werden.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte zuvor in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Sorge geäußert, Deutschland könne energiepolitisch die falschen Weichen stellen. In dem Schreiben bezeichnete sich Günther als „hochgradig irritiert“.

Die Bundesregierung setzt auf Markt und Netz

Das Kabinett hat die EEG-Novelle 2027 und ein Netzanschlusspaket beschlossen. Mehr Planbarkeit und Kosteneffizienz, höhere Versorgungssicherheit und eine stärkere Ausrichtung des Ausbaus erneuerbarer Energien am Stromnetz gehören zu den genannten Zielen. Am Ausbau- und Klimakurs will die Bundesregierung festhalten: Bis 2030 sollen weiterhin 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, zugleich soll die Abhängigkeit von fossilen Energien sinken.

Das EEG soll sich dabei von einem umfassenden staatlichen Fördersystem zu einem markt-, system- und netzdienlichen Investitionsrahmen entwickeln. Künftig soll sich der Ausbau stärker am Markt und am tatsächlichen Netzbedarf orientieren.

Bei der Windenergie sind zusätzlich 12 Gigawatt an Land vorgesehen. Der Ausbau soll bevorzugt an Standorten erfolgen, an denen er für das Stromnetz benötigt wird. Außerdem sollen die Bedingungen für Windenergie im Süden Deutschlands verbessert werden.

Bioenergie aus Holz, Pflanzen und biogenen Abfällen soll Wind- und Solarenergie flexibel und planbar ergänzen. Die Ausschreibungsmengen werden bis 2032 fortgeschrieben. Ein neues Ausbauziel bis 2035 soll der Bioenergie langfristig eine Rolle im Stromsektor sichern.

Bei der Solarenergie will die Bundesregierung stärker auf kostengünstige Freiflächenanlagen setzen und die Förderung vereinheitlichen. Für kleine und mittlere Photovoltaik-Dachanlagen soll die Einspeiseleistung auf 50 Prozent begrenzt werden. Damit sollen Einspeisespitzen zur Mittagszeit vermieden, die Eigenverantwortung der Betreiber gestärkt und Anreize für Batteriespeicher geschaffen werden.

Die Direktvermarktung von Solarstrom soll wachsen. Neue Anlagen sollen grundsätzlich über intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen in den Strommarkt integriert werden und sich stärker an Preissignalen orientieren. Der Übergang von festen Einspeisevergütungen zur Direktvermarktung soll schrittweise erfolgen. Kleine Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt seien laut Bundesregierung häufig bereits ohne Förderung wirtschaftlich; für sie ist ein vierjähriger Direktvermarktungsbonus als Starthilfe vorgesehen.

Netzanschlüsse werden zum knappen Gut

Mit dem Netzanschlusspaket brachte das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Synchronisierung von Anlagen- und Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens auf den Weg. Geringere Kosten für den Netzausbau, stabilere Stromnetze und eine bessere regionale Verteilung neuer Anlagen stehen dahinter.

Netzanschlusskapazität wird zunehmend knapp. Batteriespeicher, Rechenzentren und Industriebetriebe konkurrieren um möglichst schnelle und kostengünstige Anschlüsse. Großspeicher und große Anlagen für erneuerbare Energien sollen künftig bevorzugt dort entstehen, wo Kapazität im Netz gebraucht wird. In Regionen mit bereits ausreichender Erzeugung sollen neue Anschlüsse weniger attraktiv sein.

Bei Netzengpässen werden Kraftwerke derzeit im Rahmen des Redispatch gedrosselt, damit Leitungen nicht überlastet werden. An Standorten mit solchen Abregelungen sollen bei neuen Anschlüssen erneuerbarer Anlagen teilweise die Entschädigungszahlungen für Betreiber entfallen. Der Ausbau soll dadurch nicht gestoppt, sondern netzverträglicher und regional gleichmäßiger gestaltet werden.

Redispatch-Maßnahmen kosteten 2025 mehr als drei Milliarden Euro. Über die Strompreise tragen diese Summe alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Neben einer besseren regionalen Verteilung neuer Anlagen soll deshalb ein schneller und effizienter Ausbau der Übertragungsnetze die Energieversorgung günstiger machen. Das Bundesbedarfsplangesetz hatte die Bundesregierung dafür bereits im April beschlossen.

Expertenanhörung: viel Zustimmung, viele Warnungen

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie befasste sich am 5. Oktober 2026 in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Regierungsentwurf für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor. Zusätzlich ging es um eine Verordnung zur Abwicklung des Regionalnachweisregisters und zur Neuregelung der Subdelegation an das Umweltbundesamt, um einen AfD-Gesetzentwurf zur Abschaffung des EEG, einen Antrag der Grünen für ein EEG mit fairen Chancen sowie einen Antrag der Linken gegen Kürzungen beim EEG und für mehr Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft.

Die Sachverständigen lagen in der Bewertung auseinander. Industrieverbände begrüßten grundsätzlich eine kosteneffizientere und marktorientiertere Organisation des Ausbaus. Umweltverbände sowie Vertreter der Wind- und Solarbranche warnten vor Verzögerungen. Änderungen forderten alle Seiten.

Dr. Sebastian Bolay von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sprach sich für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien aus, warnte aber vor steigenden Systemkosten und höheren Netzentgelten. Beides könne die Elektrifizierung der Wirtschaft unattraktiver machen. Die Energiewende müsse stärker durch zusätzliche Nachfrage getragen werden. Differenzverträge könnten die Marktintegration erneuerbarer Energien behindern. Falls sie eingeführt würden, sollten Förderzeiträume bis 2045 schrittweise verkürzt werden; danach sollten keine Förderansprüche für neue Anlagen mehr bestehen.

Bolay plädierte außerdem dafür, Ausbauziele jährlich an die tatsächliche Stromnachfrage zu koppeln. Die im EEG angenommene Nachfrage von 750 Terawattstunden (TWh) werde vermutlich deutlich unterschritten, nachdem die Nachfrage jahrelang zurückgegangen sei. Ob der Nachfrageanstieg im ersten Halbjahr 2026