Münchner Verwaltungsgericht kippt Mindestpreise für Uber und andere Fahrdienste vorläufig
Das Verwaltungsgericht München hat die von der Stadt festgelegten Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber vorläufig gekippt. In fünf Eilbeschlüssen gab das Gericht den Eilanträgen betroffener Unternehmen statt. Sie müssen sich vorerst nicht an die Mindestpreise halten – eine Nachricht, die in der Münchner Mobilitätsbranche vermutlich mit Erleichterung aufgenommen wird.
Die Regelung galt seit Juli. Sie orientierte die Preise der Fahrdienste am Münchner Taxitarif: 5,90 Euro Grundpreis und zusätzlich 2,70 Euro pro Kilometer. Vorher waren Fahrten mit solchen Diensten im Durchschnitt etwa 40 Prozent günstiger als Taxifahrten. Für Fahrgäste konnte die Differenz im Geldbeutel also deutlich spürbar werden.
Gericht sieht die Allgemeinverfügung als rechtswidrig an
Nach Einschätzung des Gerichts ist die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig. Der entscheidende Punkt: Die Stadt München habe die Regelung auch auf Bereiche außerhalb ihres eigenen Zuständigkeitsgebiets erstreckt.
Das betraf ebenso Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet hinausführten. Genau darin liegt der juristische Knackpunkt. Der rechtswidrige Teil sei laut Gericht nicht abtrennbar. Damit fällt vorläufig die gesamte Regelung, nicht bloß ein einzelner Abschnitt.
Vorläufig keine Mindestpreise für betroffene Unternehmen
Für die Unternehmen bedeutet der Beschluss zunächst Luft. Sie dürfen ihre Fahrpreise vorerst wieder festlegen, ohne die Vorgaben von 5,90 Euro Grundpreis und 2,70 Euro je Kilometer einhalten zu müssen. Die Stadt hatte mit der Orientierung am Taxitarif versucht, die deutlichen Preisunterschiede zwischen klassischen Taxis und Fahrdiensten zu begrenzen.
Wie es mit der Münchner Regelung weitergeht, hängt nun vom weiteren rechtlichen Verfahren ab. Bis dahin bleibt die Preisfrage offen – und mit ihr der Wettbewerb zwischen Taxi und Fahrdienst, der für die Kundinnen und Kunden bisher oft ganz einfach an der Rechnung nach der Fahrt zu sehen war.
Quelle: t-online.de
