Heute ist der 20.10.2026 und es gibt Neuigkeiten vom Bau- und Fördersektor, die sowohl Bauherren als auch Kommunen aufhorchen lassen sollten. Die Bundesregierung hat das Förderprogramm „EH55 Plus“ im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ um zusätzliche 250 Millionen Euro aufgestockt. Ursprünglich waren dafür 800 Millionen Euro eingeplant, aber wie das so oft ist, ist der Bedarf offenbar größer als gedacht. Diese zusätzlichen Mittel stehen bis Ende 2026 zur Verfügung – vorausgesetzt, sie sind nicht vorher ausgeschöpft. Anträge können bis Ende Dezember eingereicht werden, aber auch hier gilt: nur solange Fördermittel vorhanden sind.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass seit dem Start des Programms bereits rund 52.100 Wohneinheiten gefördert wurden, mit einem beeindruckenden Kredit- und Zuschussvolumen von insgesamt 4,9 Milliarden Euro. Das Bundesbauministerium hat auch vermeldet, dass bundesweit mehr als 760.000 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht gebaut sind. Man fragt sich: Wo bleibt der Schwung? In diesem Zusammenhang ist die Verlängerung der Förderung für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude 55 mit 100 Prozent erneuerbaren Energien besonders wichtig. Diese ist bis zum Ende des Jahres 2026 sichergestellt.

Förderkriterien und Vorgehensweise

Um von der Förderung profitieren zu können, müssen Bauherren den Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Das bedeutet konkret: Der Primärenergiebedarf darf maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes betragen. Bei dieser Hausnummer müssen also 45 Prozent an Primärenergie eingespart werden. Auch die Wärmeversorgung spielt eine entscheidende Rolle – sie muss komplett auf erneuerbare Energien setzen. Fossile Öl- und Gasheizungen sind hier ein absolutes No-Go. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte darauf achten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Und ein kleiner Hinweis: Mit dem Bauvorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Förderung erfolgt überwiegend über zinsverbilligte KfW-Darlehen, die bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit betragen können. Für diejenigen, die die QNG-Förderstufe erfüllen, sind sogar bis zu 150.000 Euro möglich. Für Städte, Gemeinden und Landkreise gibt’s einen direkten Zuschuss von 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Das klingt doch nach einer soliden Unterstützung!

Reaktionen aus der Branche

Die Reaktionen auf die zusätzlichen Mittel sind durchweg positiv. Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA, hat eine bedarfsgerechte Förderpolitik hervorgehoben. Axel Gedaschko, Präsident des GdW, fordert allerdings stabile Förderbedingungen über das Jahresende 2026 hinaus. Er hat auch angemerkt, dass bei einem Förderzinssatz von einem Prozent bis zu 90.000 Wohnungen entstehen könnten. Das wäre doch ein echter Fortschritt! Erfreulich ist auch, dass bei den GdW-Mitgliedsunternehmen kurzfristig 17.000 bis 20.000 Wohnungen möglich wären. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, hat die Fortführung der EH55-Förderung bis Ende 2026 ebenfalls begrüßt, sieht aber den dringenden Bedarf nach einem unterbrechungsfreien Übergang zu einer neuen Förderung im Sommer 2027.

Die aktuelle Situation ist also ein bisschen wie ein Doppelschlag: Auf der einen Seite gibt es frisches Geld, auf der anderen Seite den Druck, dass das Ganze auch in Zukunft weitergeht. Das macht die Lage spannend – und vielleicht auch ein bisschen nervenaufreibend für alle Beteiligten. Die für 2027 geplante Kürzung des Neubau-Etats um mehr als 40 Prozent sorgt für zusätzliche Unsicherheiten. Ob das Förderprogramm über 2026 hinaus fortgeführt wird, bleibt derzeit ein offenes Fragezeichen.