Berlin im Fokus: Die Debatte um die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne und ihre rechtlichen sowie politischen Implikationen
Heute ist der 20.10.2026, und das Thema, das momentan in Berlin die Gemüter erhitzt, ist die geplante Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Der Katholische Siedlungsdienst (KSD) hat dazu klare Worte gefunden. Ulrich Müller, der Vorsitzende des KSD, äußerte sich besorgt über die potenziellen Folgen einer solchen Maßnahme. Er sieht die Gefahr, dass das Vertrauen in Berlin als Investitionsstandort erheblich beschädigt werden könnte. Schließlich könnten sowohl bestehende als auch geplante Immobilienfinanzierungen ins Wanken geraten. Das hat ganz schön viel Gewicht, wenn man bedenkt, dass die Baufinanzierung derzeit so teuer ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
In Berlin steigen die Mieten seit 2016 im Schnitt um 70 Prozent – und das, obwohl es eine Mietpreisbremse gibt! Das ist natürlich ein echtes Problem für viele Bürger. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ plädiert dafür, rund 240.000 Wohnungen dem freien Markt zu entziehen und in Gemeineigentum zu überführen. Ein Volksentscheid im Jahr 2021 zeigte, dass knapp 60 Prozent der Wähler für diese Vergesellschaftung waren. Das hat auch den Senat dazu veranlasst, eine Expertenkommission einzusetzen, die mehrheitlich zu dem Ergebnis kam, dass die Vergesellschaftung rechtlich möglich sei. Doch wie sieht das rechtlich eigentlich aus?
Rechtliche Aspekte der Vergesellschaftung
Die rechtlichen Grundlagen sind ein echtes Minenfeld. Es geht nicht um eine klassische Enteignung, sondern um eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser Artikel erlaubt es, „Grund und Boden“ in Gemeineigentum zu überführen. Ein zentraler Streitpunkt dabei ist die Frage der Verhältnismäßigkeit. Die Kommission hält eine solche Maßnahme für vertretbar, da es ihrer Meinung nach keine weniger einschneidende Alternative zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums gibt. Aber das sehen nicht alle so. Einige Experten, wie der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis, sind der Meinung, dass Berlin für eine Vergesellschaftung in diesem Umfang nicht zuständig ist und dass die Maßnahme unverhältnismäßig wäre.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entschädigung. Die bisherigen Eigentümer müssen entschädigt werden, und das könnte Berlin bis zu 36 Milliarden Euro kosten! Das ist eine ganz schöne Summe. Die Mehrheit der Expertenkommission hält jedoch eine Entschädigung unterhalb des aktuellen Verkehrswerts für zulässig und schlägt verschiedene Modelle vor. Die Initiative selbst sieht eine Entschädigung von etwa 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts vor, die über 100 Jahre aus den Mieteinnahmen der übernommenen Wohnungen zurückgezahlt werden soll. Das klingt alles sehr theoretisch, aber die Frage, ob das praktikabel ist, bleibt offen.
Politische Dimensionen und öffentliche Meinung
Politisch wird die Diskussion um die Vergesellschaftung ebenfalls hitzig geführt. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat beschlossen, solche Maßnahmen gesetzlich zu verhindern, was von der Berliner SPD kritisiert wurde. Bundeskanzler Friedrich Merz will das Vorhaben weiter vorantreiben. Aber ob der Bund überhaupt zuständig ist, ist umstritten. Laut dem Bundesverfassungsgericht wäre ein Gesetz des Bundes nur dann zulässig, wenn es zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland erforderlich wäre.
Der KSD kritisiert außerdem, dass durch die Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen in Berlin geschaffen werden. Müller fordert stattdessen, die tatsächlichen Wohnkosten offen zu thematisieren und Möglichkeiten zu prüfen, diese zu senken oder wenigstens weitere Steigerungen zu verhindern. Schließlich steigen die Bau-, Unterhalts- und Sanierungskosten seit Jahren stark. Die Frage bleibt also, wie die Politik auf diese Herausforderungen reagieren wird und ob es wirklich zu einer Vergesellschaftung kommen wird oder ob andere Lösungen gefunden werden müssen.
