Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen in Berlin: Risiken für Mieter und Investoren
Die Diskussion um die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin nimmt an Fahrt auf. Der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (VDP) warnt eindringlich vor den negativen Auswirkungen dieser Maßnahme. Mieter, private Bauherren, Immobilienkäufer und Immobilienfinanzierer könnten betroffen sein. VDP-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt hebt hervor, dass die Wohnungsnot dadurch nicht gelöst wird. Stattdessen befürchtet er, dass private Investoren abgeschreckt werden und somit kein zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ sieht vor, private Wohnungskonzerne mit mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin gegen Entschädigung zu vergesellschaften. Tolckmitt warnt, dass durch diese Vergesellschaftung Grundschulden ersatzlos entfallen könnten, was die Kreditsicherheiten der Banken gefährden würde. Immobilienkredite könnten dadurch deutlich teurer werden. Der VDP vertritt rund 50 Immobilienfinanzierer, darunter große Namen wie Deutsche Bank, Commerzbank und Sparkassen, und hat bereits erste Auswirkungen der politischen Diskussion auf die Finanzierungsbereitschaft festgestellt.
Gutachten zeigen Risiken auf
Am 23. Juni 2026 präsentierten die Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, Deutsche Kreditbank (DKB) und die Investitionsbank Berlin (IBB) zwei Gutachten, die die möglichen Folgen einer Vergesellschaftung untersuchen. Diese stammen vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und von Empirica. Laut den Gutachten würde eine Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen schaffen, könnte jedoch erhebliche Folgen für den Wohnungsmarkt, Mieter und Wohnungssuchende haben. Die Institute betonen, dass Berlin dringend mehr bezahlbaren Wohnraum benötigt und schlagen stattdessen vor, auf Neubau, Investitionen und schnellere Genehmigungsverfahren zu setzen.
Ein zentrales Problem laut den Gutachtern ist ein strukturelles Angebotsdefizit. Seit Jahren übersteigt die Nachfrage das verfügbare Wohnungsangebot. Die Vergesellschaftung würde laut den Gutachten nichts an dieser Situation ändern; sie schaffe keine neuen Wohnungen, beschleunige keine Bauvorhaben und erhöhe das Wohnungsangebot nicht. Zudem würde sie alle Mieter der betroffenen Wohnungen unabhängig von Einkommen oder Vermögen betreffen, da mehr als 40 Prozent der Haushalte dort ein über dem Median liegendes Einkommen haben.
Finanzielle Belastungen für den Landeshaushalt
Die Gutachten zeigen auch, dass die finanziellen Belastungen für den Berliner Landeshaushalt im zweistelligen Milliardenbereich liegen könnten. Diese Mittel könnten dann für wichtige Bereiche wie Neubau, Bildung oder Gesundheitsversorgung fehlen. Eine steigende Landesverschuldung könnte die Bonität Berlins weiter verschlechtern und die Zinskosten erhöhen, was die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes erheblich einschränken würde.
Die vier Institute warnen, dass Unsicherheiten in Bezug auf Eigentumsrechte und Finanzierung Investitionen in Neubau, Modernisierung und Bestandserhalt bremsen könnten. Private Investoren waren 2024 für rund zwei Drittel der fertiggestellten Wohnungen in Berlin verantwortlich. Eine Beschädigung des Vertrauens dieser Investoren könnte die Bautätigkeit und damit den Wohnungsmarkt erheblich schwächen. Zudem haben die Banken bereits eine Zurückhaltung bei Investitionen in den Berliner Wohnungsmarkt festgestellt.
Der Ruf nach stabilen Rahmenbedingungen
Olaf Schulz von der Berliner Sparkasse betont, dass die Wohnungsfrage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von zentraler Bedeutung sei. Er fordert stabile Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie. Carsten Jung von der Berliner Volksbank sieht in der Vergesellschaftung einen möglichen Präzedenzfall, der das Investitionsklima in Deutschland beeinflussen könnte. Ohne Grundpfandrechte könnten Kredite in Milliardenhöhe sofort zurückgefordert werden, was viele Wohnungsunternehmen in Schwierigkeiten bringen könnte.
Tilo Hacke von der DKB unterstreicht die Bedeutung privater Investitionen für die Lösung des Wohnraummangels. Von 2020 bis 2024 wurden in Berlin insgesamt 80.844 Wohnungen fertiggestellt, wobei ein großer Teil von privaten Investoren realisiert wurde. Die IBB hat über die Jahre hinweg in sozialen Wohnungsbau investiert und fordert, dass öffentliche Mittel vorrangig für den Bau neuer Wohnungen eingesetzt werden sollten. Die Kosten einer Vergesellschaftung könnten ein Vielfaches der bereits investierten Summen betragen, ohne dass neue Wohnungen geschaffen werden.
Die vier Institute haben sich zusammengeschlossen, um die wirtschaftlichen und wohnungspolitischen Folgen einer Vergesellschaftung transparent zu machen. Sie finanzieren gemeinsam einen erheblichen Teil der Berliner Wohnungswirtschaft und arbeiten eng mit verschiedenen Akteuren zusammen. Die Initiative selbst erklärt, dass sie keine Eigentumsverschiebung im Bestand anstrebt, sondern auf eine Zusammenarbeit zwischen Politik, Wohnungswirtschaft und Finanzierungsseite setzt, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
