Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst ist am 28.09.2026 zu einem dreitägigen Besuch in die Türkei gereist. Anlass ist der 65. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Es ist die erste Türkei-Reise eines nordrhein-westfälischen Regierungschefs – und Wüsts erster Besuch in dem Land.

Zum Auftakt besuchte Wüst ein Henkel-Werk in Ankara. Dort würdigte er den Beitrag türkischer Migranten zum wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Türkische Arbeitskräfte hätten unter anderem in Stahlwerken, im Bergbau, bei Ford in Köln und im Straßenbau gearbeitet. Gerade auf Baustellen und entlang der Verkehrswege wurde damals kräftig angepackt, oft unter Bedingungen, die heute kaum noch vorstellbar sind.

„Natürliche Brückenbauer“ zwischen zwei Ländern

Wüst kritisierte zugleich den bisherigen gesellschaftlichen Umgang mit Menschen türkischer Herkunft in Deutschland. Sie seien lange als „Integrationsaufgabe“ und teilweise als Problem betrachtet worden. Heute werde die Einseitigkeit dieser Sichtweise erkannt.

In Nordrhein-Westfalen leben laut Wüst rund eine Million Menschen mit türkischen Wurzeln. Weil viele von ihnen beide Sprachen und Kulturen kennen, könnten sie als „natürliche Brückenbauer“ zwischen Deutschland und der Türkei wirken. Die Kinder und Enkel der ersten sogenannten Gastarbeitergeneration sind längst in vielen gesellschaftlichen und verantwortlichen Positionen vertreten: als Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten, Unternehmer oder Vereinsvorsitzende.

Die damaligen Gastarbeiter sowie ihre Kinder und Enkel seien trotz bestehender Herausforderungen aus der deutschen Gesellschaft nicht wegzudenken, sagte Wüst. Nach Angaben der NRW-Landesregierung sind mehr als 1.200 türkische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen aktiv. Tausende Betriebe werden laut Wüst von Menschen mit türkischen Wurzeln geführt. Diese wirtschaftliche Stärke müsse besser genutzt werden.

Ein Abkommen aus dem Jahr 1961

Unterzeichnet wurde das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg. Eine Gedenktafel am Münchner Hauptbahnhof erinnert heute daran. Ursprünglich war die Aufenthaltsdauer türkischer Arbeitskräfte auf höchstens zwei Jahre begrenzt; vorgesehen war das sogenannte Rotationsprinzip. Die Beschäftigten sollten zurückkehren und durch neue Arbeitskräfte ersetzt werden. Familiennachzug war anfangs nicht erlaubt.

Bis zur Anwerbesperre 1973 kamen insgesamt 867.000 türkische „Gastarbeiter“ in die Bundesrepublik, etwa 500.000 kehrten in die Türkei zurück. Zu diesem Zeitpunkt lebten nach zwölf Jahren Anwerbeabkommen rund 600.000 Türken in Deutschland. Viele entschieden sich, dauerhaft zu bleiben, statt in die Türkei zurückzukehren. Das gilt als Beginn der dauerhaften türkischen Einwanderung in die Bundesrepublik.

Die Bundesrepublik hatte auch mit anderen Staaten Anwerbeabkommen geschlossen: mit Italien 1955, mit Griechenland und Spanien 1960, mit Marokko und Südkorea 1963, mit Portugal 1964, mit Tunesien 1965 sowie mit Jugoslawien 1968.

Arbeitskräfte für den Boom

Hinter der Anwerbung stand der Arbeitskräftemangel infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs seit Mitte der 1950er-Jahre, besonders in Landwirtschaft und Bergbau. Die Bundesregierung wollte ausländische Arbeitskräfte gewinnen, um den Mangel auszugleichen und den Anstieg der Löhne zu begrenzen. Trotz der Abkommen mit Italien, Spanien und Griechenland verschärfte sich die Lage weiter: 1960 standen 153.161 Arbeitslosen 487.746 offene Stellen gegenüber.

Seit spätestens Ende der 1950er-Jahre herrschte Vollbeschäftigung. Die Arbeitslosenquote lag ab 1961 meist unter 1 Prozent, ausgenommen die Rezession 1967. Hinzu kamen geburtenschwache Jahrgänge der Kriegsgeneration, die Senkung des Renteneintrittsalters, die Einführung der 40-Stunden-Woche ab 1956 sowie der Aufbau der Bundeswehr und die Wehrpflicht ab 1956. Die Reallöhne stiegen von 1950 bis 1960 um 67 Prozent.

Arbeitsminister Theodor Blank erklärte 1959, wegen des weiter steigenden Kräftebedarfs gebe es keine Alternative zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Ganz so geradlinig war der Weg zum Abkommen allerdings nicht. 1956 begann ein Fortbildungsprojekt für türkische Handwerker. 1957 bot Bundespräsident Theodor Heuss an, 150 türkische Berufsschulabsolventen zur Ausbildung einzuladen. Bereits 1960 lebten rund 2.500 türkische Arbeitskräfte aus eigener Initiative in Deutschland.

Die Bundesregierung reagierte zunächst zurückhaltend. Theodor Blank lehnte ein Abkommen aus Sorge vor Konflikten aufgrund religiös-kultureller Unterschiede ab. Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, erklärte im September 1960, ein Abkommen sei arbeitsmarktpolitisch nicht notwendig. Nach dem Mauerbau im August 1961 fiel jedoch der Zustrom von Arbeitskräften aus der DDR weg. Zwei Monate später stimmte die Bundesregierung dem türkischen Drängen zu – auch, weil eine Ablehnung von der Türkei als Diskriminierung hätte aufgefasst werden können.

Die Türkei war im Kalten Krieg ein wichtiges NATO-Mitglied an der Südostflanke der Sowjetunion. Zugleich wuchs ihre Bevölkerung seit Langem schneller als die Wirtschaft. Hohe Arbeitslosigkeit und das Interesse an einer befristeten Entsendung von Arbeitskräften ins Ausland trafen aufeinander. Überweisungen türkischer Arbeitskräfte sollten das türkische Handelsbilanzdefizit gegenüber Deutschland ausgleichen. Die wirtschaftliche und politische Stabilität der Türkei lag außerdem im Interesse westlicher Staaten und der NATO.

Vom Rotationsprinzip zur Einwanderung

In den ersten Jahren blieb der Anteil türkischer Arbeitskräfte an der Gesamtzuwanderung relativ gering. Nach der Wirtschaftskrise 1967 stieg die Nachfrage, insbesondere in der Stahl- und Automobilindustrie nach ungelernten Arbeitskräften. Das Rotationsprinzip erwies sich dabei als unpraktisch: Deutsche Unternehmen wandten sich gegen die Rückkehr bereits eingearbeiteter Beschäftigter.

Mit der Neufassung des Abkommens vom 19. Mai 1964 wurden das Rotationsprinzip und das Verbot des Familiennachzugs aufgehoben. Kurz nach Beginn der Ölkrise 1973 verhängte die Bundesregierung eine Anwerbesperre für alle Anwerbeländer. Viele der bereits in Deutschland lebenden Menschen blieben – Familien, Arbeitsplätze, Wohnungen und ein Alltag, der sich nicht einfach wieder zusammenpacken ließ.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums trug die Zuwanderung bei hohem Wirtschaftswachstum dazu bei, die Arbeitszeit deutscher Beschäftigter zu verringern. Der Migrationsforscher Friedrich Heckmann berechnete, dass zwischen 1960 und 1970 rund 2,3 Millionen Deutsche von Arbeiter- in Angestelltenpositionen aufsteigen konnten. Karl-Heinz Meier-Braun zufolge stabilisierten die Beiträge ausländischer Arbeitnehmer die Rentenversicherung; den eingezahlten Beiträgen hätten nur etwa ein Zehntel entsprechende Leistungen gegenübergestanden.

Die Geschichte hat allerdings auch eine unbequeme Seite. Die Historikerin Heike Knortz bewertet die Außenpolitik als maßgeblichen Antrieb und sieht die Anwerbung als wirtschaftliche Fehlentwicklung. Veraltete Industrien wie der Kohlebergbau seien durch billige Arbeitskräfte künstlich erhalten worden. Dadurch sei der Strukturwandel gebremst worden; die Abkommen hätten sich nicht ausreichend an den arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen der Bundesrepublik orientiert.

In Ankara sprach Wüst nun über genau jene Verbindung, die aus einem zunächst befristeten Arbeitskräfteabkommen entstanden ist. Aus Menschen, die in Stahlwerken, im Bergbau, bei Ford in Köln oder im Straßenbau arbeiteten, wurden Familien, Unternehmer, Lehrerinnen, Polizisten und Vereinsvorsitzende. Mehr als sechs Jahrzehnte später ist diese Geschichte auch in Nordrhein-Westfalen sichtbar – in Betrieben, auf Baustellen und in den Straßen der Städte.