Vonovia-Aktie unter Druck: Politische Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen sorgen für Unsicherheit
Heute ist der 19.10.2026. Die Situation rund um die Vonovia-Aktie sorgt für Aufregung. Am Montagmorgen verlor die Aktie rund 2 Prozent. Der Grund? Ein Sondierungspapier, das von Linke, Grünen und SPD in Berlin vorgelegt wurde. Darin geht es um die mögliche Überführung großer privater Wohnungsbestände in Gemeineigentum. Ein Thema, das viele Gemüter erhitzt! Die Pläne sehen allerdings im Vergleich zu dem Berliner Volksentscheid von 2021 einige abgeschwächte Vorgaben vor. Betroffen wären nun Vermieter mit mindestens 10.000 Wohnungen, anstelle der ursprünglich angedachten 3.000.
Was bedeutet das konkret? Unternehmen wie Vonovia könnten einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen behalten. Zudem wurde die Entschädigung auf 16 Milliarden Euro begrenzt. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Anbieter bleiben von diesen Maßnahmen verschont. Und auch neu gebaute Wohnungen seit Anfang 2021 sind ausgenommen. Die Politik plant, bis Mitte 2028 ein Gesetz auf Basis von Artikel 15 des Grundgesetzes zu präsentieren. Doch bis dahin gibt’s noch viel zu diskutieren!
Rechtliche Rahmenbedingungen
Interessanterweise wird die geplante Überführung der Wohnungsbestände überwiegend als „Vergesellschaftung nach Art. 15 GG“ eingeordnet, nicht als klassische Enteignung nach Art. 14 GG. Dies ist besonders spannend, denn Art. 15 GG wurde seit Inkrafttreten des Grundgesetzes noch nie angewandt. Das heißt, es gibt keine gefestigte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis! Der Volksentscheid von 2021, der den Senat zur Ausarbeitung eines Gesetzes aufforderte, hatte damals eine Vergesellschaftungsgrenze von 3.000 Wohnungen je Unternehmen festgelegt. Heutzutage zeigt sich, dass dieser Weg viel komplexer ist als ursprünglich gedacht.
Am 18. März 2026 verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein Rahmengesetz, das grundsätzliche Fragen zur Berliner Gesetzgebungskompetenz nach Art. 15 GG klärt. Aber das allein reicht nicht, denn für eine tatsächliche Vergesellschaftung müsste ein gesondertes Parlamentsgesetz her. Dieses müsste auch eine angemessene Entschädigung regeln – und die bisherigen politischen Vorstellungen sehen eine Entschädigung deutlich unterhalb des Verkehrswerts vor. Ein heißes Eisen, das die Gemüter weiter erhitzen wird!
Politische Diskussionen und Widerstand
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kritisiert die aktuellen Pläne als unzureichend. Es wird befürchtet, dass durch die höhere Schwelle rund 70.000 Wohnungen nicht erfasst werden. Die amtierende Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) hingegen hält eine Entschädigung von 100.000 Euro je Wohnung für unrealistisch. Sie warnt davor, dass Wohnungsunternehmen möglicherweise Bauprojekte in Berlin stoppen könnten. Ein echtes Dilemma für die Stadt, die dringend Wohnraum benötigt. Die Bundesregierung hat auch bereits angekündigt, eine Vergesellschaftung zu verhindern, was dem Vorhaben zusätzliche Steine in den Weg legt.
Analyst Christian Auzanneau von der Baader Bank sieht Enteignungen als großes Risiko für Vermieter, ist sich aber auch sicher, dass keine breite politische Mehrheit für dieses Vorhaben besteht. Die Kaufempfehlung für Vonovia mit einem Kursziel von 30,30 Euro stammt aus der Zeit vor dem Sondierungspapier. Aktuell hat die Vonovia-Aktie im laufenden Jahr bereits mehr als 40 Prozent verloren. Eine herbe Niederlage. Doch es gibt auch einen Lichtblick: Die Dividende von 1,25 Euro je Aktie wird von vielen als positiver Faktor angesehen.
Ausblick und Herausforderungen
Die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird noch viele Fragen aufwerfen. Die Bundesregierung erwägt, ein Gesetz zur Verhinderung oder Begrenzung landesrechtlicher Vergesellschaftungen zu prüfen, was die gesamte Diskussion weiter verkomplizieren könnte. Ein solches Gesetz könnte die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern einschränken. Doch ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, bleibt abzuwarten.
Um das Ganze abzurunden: Die nächsten Schritte hängen von der Bildung einer neuen Regierungskoalition in Berlin ab. Das bedeutet, dass ungewisse Zeiten auf die Wohnungsunternehmen und Mieter in der Hauptstadt zukommen. Es bleibt spannend, wie sich die Lage entwickeln wird und ob letztendlich ein konkreter Vergesellschaftungsgesetzentwurf auf den Tisch kommt. Viele offene Fragen und eine brisante Situation – da ist die Luft ganz schön dünn!
