70 Prozent wünschen sich KI-Unterstützung bei Behördenanträgen
Wer heute einen Behördenantrag stellt, soll künftig häufiger Unterstützung von künstlicher Intelligenz bekommen. Das wünschen sich 70 Prozent der Menschen in Deutschland. Im vergangenen Jahr waren es 63 Prozent. Grundlage ist eine repräsentative Bitkom-Befragung unter 1.004 Personen ab 18 Jahren, die anlässlich der Smart Country Convention (SCCON) durchgeführt wurde.
Ganz ohne Menschen möchten die meisten den Staat trotzdem nicht arbeiten sehen. 12 Prozent würden Prüfung und Entscheidung vollständig einer KI überlassen, 2025 waren es 7 Prozent. Weitere 23 Prozent wollen, dass eine KI prüft und ein Mensch abschließend entscheidet. 2025 lag dieser Anteil bei 17 Prozent. 35 Prozent bevorzugen eine Prüfung und Entscheidung durch einen Menschen mit anschließender Kontrolle durch eine KI; im Vorjahr waren es 39 Prozent. Eine vollständig KI-freie Bearbeitung wünschen sich 26 Prozent, nach 31 Prozent im Jahr 2025.
Mehr Tempo, mehr Eigeninitiative
Der Wunsch nach einer bequemeren Verwaltung ist deutlich. 73 Prozent hätten gern eine Behörde, die von sich aus auf Bürgerinnen und Bürger zukommt – etwa beim Kindergeld, beim BAföG oder vor einer anstehenden Ausweisverlängerung. 30 Prozent wollen automatisch informiert werden, dass sie aktiv werden können. 32 Prozent möchten direkt gefragt werden, ob sie eine Leistung in Anspruch nehmen wollen. 11 Prozent bevorzugen sogar eine automatische Antragstellung durch die Behörde. Für 21 Prozent soll der Staat lieber nicht von sich aus aktiv werden.
Geduld ist offenbar weiterhin knapp: 74 Prozent finden, Behörden bearbeiteten Anliegen zu langsam. Immerhin ist dieser Wert gesunken – 2025 waren es noch 85 Prozent. 85 Prozent möchten während der Bearbeitung jederzeit online den aktuellen Stand und die voraussichtliche Dauer sehen können. 62 Prozent befürworten außerdem einen stärkeren Datenaustausch zwischen Behörden, damit Angaben nicht immer wieder neu gemacht werden müssen.
Mit Behörden, zu denen sie Kontakt hatten, sind 61 Prozent zufrieden: 26 Prozent sehr, 35 Prozent eher. Unzufrieden sind 35 Prozent, davon 18 Prozent eher und 17 Prozent sehr. Beim Blick auf die eigene Stadt oder Gemeinde halten 53 Prozent die Verwaltung für digital fortgeschritten; 2025 waren es 50 Prozent. 25 Prozent bewerten sie als sehr fortgeschritten, gegenüber 18 Prozent im Vorjahr. Gleichzeitig halten 19 Prozent ihre Kommune für sehr rückständig, nach 16 Prozent im Jahr 2025. 71 Prozent trauen ihrer Verwaltung einen kompetenten Umgang mit Digitalisierung zu, kaum mehr als 2025 mit 70 Prozent.
75 Prozent sagen, Deutschland könne bei der Digitalisierung von Städten und Regionen noch viel vom Ausland lernen. 91 Prozent wünschen sich, dass die Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Digitalisierung entschlossener vorantreibt – der höchste Wert seit 2019. Bei den bis 64-Jährigen liegt der Anteil jeweils bei 94 Prozent, bei den über 65-Jährigen bei 83 Prozent. 67 Prozent fordern höhere staatliche Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung, 66 Prozent wollen, dass die Umsetzung politischer Digitalisierungsversprechen überprüft wird.
Was vor Ort digital werden soll
Auf dem Wunschzettel der Bevölkerung stehen ziemlich greifbare Dinge. 83 Prozent hätten gern eine App, mit der sich Mängel im öffentlichen Raum melden lassen. 79 Prozent wünschen sich intelligente Straßenbeleuchtung, 72 Prozent Echtzeitinformationen zu Bus und Bahn. Kostenloses öffentliches WLAN nennen 66 Prozent, eine Echtzeitanzeige freier Parkplätze 65 Prozent. 63 Prozent wollen ein Online-Dashboard für Umwelt- und Verkehrsdaten, 56 Prozent smarte Mülltonnen mit Füllstandsanzeige und 53 Prozent digitale Bürgerbeteiligung.
65 Prozent finden, Bürgerinnen und Bürger sollten stärker an Digitalprojekten ihrer Stadt oder Region beteiligt werden. 2025 waren es 62 Prozent. Das klingt weniger nach Technikbegeisterung um ihrer selbst willen als nach dem Wunsch, dass digitale Angebote im Alltag tatsächlich etwas taugen – und nicht bloß auf einer Präsentationsfolie glänzen.
Die Smart Country Convention findet vom 13. bis 15. Oktober 2026 in Berlin statt. Portugal ist Partnerland. Erwartet werden mehr als 23.000 Teilnehmende, über 600 Aussteller und mehr als 850 Sprecher auf sieben Bühnen. Auf der Agenda stehen unter anderem Staatsmodernisierung, Verwaltungsdigitalisierung, KI, digitale Teilhabe, digitale Souveränität und Cybersicherheit. Am 15. Oktober gibt es erstmals einen „Resilience Day“ zur Widerstandsfähigkeit im Krisenfall. Genannt werden als Teilnehmer unter anderem Vertreter von Bundeskriminalamt, ARD, Technischem Hilfswerk, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Deutschem Landkreistag und Bundeswehr.
KI im Amt braucht Leitplanken
Ob eine Behörde KI einsetzen darf und welches System infrage kommt, entscheidet die jeweilige Behördenleitung. Dabei müssen insbesondere Informationssicherheit, Datenschutz und Geheimschutz berücksichtigt werden. Weil sich die Technologie schnell entwickelt und das Interesse an einer sicheren Nutzung in der Bundesverwaltung groß ist, wurden Leitlinien erarbeitet. Sie dienen als Orientierungshilfe, regeln aber nicht alle Bereiche vollständig oder abschließend.
Für jedes konkrete KI-System ist zusätzlich eine umfassende Einzelfallprüfung nötig. Reallabore können geeignete Räume bieten, um solche Prüfungen praktisch zu unterstützen. Bei der Erstellung der Leitlinien wurden relevante Themen ressortübergreifend identifiziert und priorisiert – der Papierstapel verschwindet dadurch freilich nicht von allein.
Die Bundesdruckerei beschreibt KI als mögliche Hilfe bei Datenanalyse, Dokumentenverarbeitung und Bürgerkommunikation. Der Beitrag wurde am 22.01.2026 aktualisiert. Voraussetzung für den Einsatz sei ein strategischer Rahmen, der Werte, Infrastruktur, Datenpolitik und rechtliche Vorgaben zusammenführt. Als Beispiele werden Assistent.iQ für Recherche, Zusammenfassungen und Texterstellung, PLAIN für KI-gestützte Datenanalysen in der Bundesverwaltung sowie das KI-Kompetenz-Center, kurz KI-KC, genannt. Es entwickelt und erprobt KI-Anwendungen gemeinsam mit Behörden.
Der Druck auf die Verwaltung wächst: demografischer Wandel, Fachkräftemangel, zunehmend komplexe politische, gesellschaftliche und technologische Anforderungen sowie stark wachsende Datenmengen. KI kann Prozesse beschleunigen, Mitarbeitende bei Routinearbeiten entlasten und datenbasierte Entscheidungen ermöglichen. Menschliche Urteilskraft soll sie dabei ergänzen, nicht ersetzen.
Praktisch denkbar sind automatisierte Antragsprüfungen, Texterfassung und Protokollerstellung, die Erkennung und Informationsgewinnung aus PDFs, Scans und anderen unstrukturierten Daten sowie Chatbots und digitale Assistenten für Standardfragen, Formulare und Terminbuchungen. Auch Prognosen – etwa für Verkehrsplanung oder Schulplatzprognosen – gehören dazu.
Vom Papierstapel zur brauchbaren Datenbasis
Am Anfang steht nicht das schicke KI-Programm, sondern die Datengrundlage. Papierakten und unstrukturierte Daten müssen systematisch digitalisiert werden. OCR-Systeme wandeln Scans in maschinenlesbare Informationen um und können Inhalte klassifizieren. Danach müssen Daten über Ressort- und Behördengrenzen hinweg auffindbar sein. Metadatenkataloge und Datenübersichten wie der prototypische „Datenatlas“ schaffen Transparenz über Quellen, rechtliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten.
Im nächsten Schritt werden Daten bereinigt, vereinheitlicht und ergänzt. Dazu gehören Dublettenprüfung, Metadatenanreicherung und das Zusammenführen verschiedener Quellen. Erst auf einer geeigneten Datenbasis kann KI sinnvoll eingesetzt werden. PLAIN ermöglicht Ministerien die KI-gestützte Analyse großer Datensätze – ressortübergreifend und skalierbar.
Verwaltungsdaten liegen häufig unstrukturiert vor, verteilt auf verschiedene Fachverfahren oder nur eingeschränkt zugänglich. Datenmanagement wird damit zur strategischen Steuerungsaufgabe. Welche Daten existieren? Wer darf darauf zugreifen? In welcher Form liegen sie vor? Der Datenatlas soll Datenquellen transparent machen und Nutzungspotenziale aufzeigen.
Für den Austausch gelten die FAIR-Prinzipien: Findable, also auffindbar, Accessible, zugänglich, Interoperable, verknüpfbar, und Reusable, wiederverwendbar. So sollen Daten standardisiert zwischen Behörden, Plattformen und Anwendungen ausgetauscht werden können. Die Verwaltung verwaltet Daten nicht nur, sie produziert sie auch – etwa zu Anträgen, Bescheiden, Kontakten, Genehmigungen und Prüfungen. Dafür braucht es systematische Erfassung strukturierter Daten, einheitliche Schnittstellen und Datenmodelle sowie ein Verständnis der Verwaltung als Wissensakteurin.
Datenpolitik muss zugleich rechtliche und ethische Fragen klären: die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Vermeidung von Verzerrungen, also Bias, Datensparsamkeit und Zweckbindung, die Verantwortung für Datenqualität sowie transparente Dokumentations- und Prüfprozesse.
Wer die Systeme baut und kontrolliert
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