Zum 1. Oktober 2026 sind nach einem Schiedsspruch vom 9. September neue Preise der Hilfstaxe in Kraft getreten. Nach vorläufigen Berechnungen sollen sie jährlich rund 160 Millionen Euro einsparen. In der Apotheke geht es dabei nicht um Kleingeld, sondern um die Frage, wie Krebsarzneien künftig hergestellt, verteilt und bezahlt werden.

Gleichzeitig sorgen geplante Ausschreibungen für patientenindividuell hergestellte Krebsmedikamente und Hilfsmittel für Streit. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Pläne ab. Er warnt vor einer Gefährdung der wohnortnahen Versorgung und vor einer stärkeren Marktkonzentration.

Neue Verträge für Krebsmedikamente

Die Ausschreibungspläne sind Teil von Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zur Notfallreform. Insgesamt enthalten die Anträge zwölf Sparmaßnahmen. Für patientenindividuelle Krebsmedikamente sollen Krankenkassen künftig gemeinsame und einheitliche Verträge mit Apotheken auf Landesebene schließen können.

Vorgesehen sind Vereinbarungen über Abschläge auf Herstellerabgabepreise sowie über Apothekenpreise und Preisspannen. Verpflichtet werden die Krankenkassen zum Abschluss solcher Verträge allerdings nicht. In der Begründung heißt es, Ziel sei eine wirtschaftliche Versorgung ohne Abstriche bei Qualität und Sicherheit. Offen bleibt, ob auf diesem Weg Exklusivverträge mit einzelnen Apotheken entstehen könnten.

Der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) sieht die Sache kritisch. Er warnt vor Störungen bestehender Versorgungsstrukturen, zusätzlicher Bürokratie und höheren Fehlerquoten. Ein Blick zurück macht die Sorge verständlich: Frühere Ausschreibungen für patientenindividuell zubereitete Onkologika waren 2017 nach Kritik an verspäteten und fehlerhaften Lieferungen abgeschafft worden.

Eine WINHO-Erhebung aus dem Jahr 2016 erfasste bei Ausschreibungsapotheken durchschnittlich 0,3 Fehlerereignisse pro Tag. Genannt wurden unter anderem falsche Beschriftungen und Dosierungsfehler. Bei den zuvor versorgenden Apotheken lag der Wert bei weniger als 0,05 Fehlerereignissen pro Tag. Für Menschen, die auf exakt zubereitete Medikamente angewiesen sind, klingt das nicht nach einer bloßen Zahl aus einer Tabelle.

Auch bei Hilfsmitteln soll wieder ausgeschrieben werden

Nach den geplanten Änderungen in Paragraph 127 Absatz 1c SGB V sollen Krankenkassen Hilfsmittel wieder ausschreiben dürfen, wenn dies zweckmäßig ist. Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich waren 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz abgeschafft worden.

Der Preis soll künftig nicht allein entscheiden. Qualitätskriterien müssen mindestens 50 Prozent der Bewertung ausmachen, sofern sie deutlich über die Mindeststandards hinausgehen und nicht bereits verbindlich vorgegeben sind. Außerdem sollen mittelständische Anbieter berücksichtigt werden. Ein Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen ist nicht vorgesehen.

Die Deutsche ILCO berichtet, Ausschreibungen in der Stomaversorgung hätten vor 2019 zu chaotischen Verhältnissen und Qualitätseinbußen geführt, ohne die erwarteten Einsparungen zu erzielen. Auch der Verband Medtech warnt vor Rückschritten. Das Bündnis Wir versorgen Deutschland (WvD) sieht nach bereits beschlossenen Abschlägen von 3 Prozent zusätzliche Risiken für wohnortnahe Versorgungsstrukturen und hat Protestaktionen initiiert.

Auf der anderen Seite stehen die Befürworter. Der AOK-Bundesverband unterstützt klassische Ausschreibungsmodelle, wie sie bis 2017 bestanden. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, spricht sich ebenfalls für die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei Hilfsmitteln aus. Sie verweist darauf, dass die Hilfsmittelausgaben von 2020 bis 2025 um 32 Prozent gestiegen seien.

Für die Beratungen im Bundestags-Gesundheitsausschuss fordert Elsner eine vollständige Gegenfinanzierung der geplanten Gesetzesänderungen. Zusätzliche Belastungen durch Rechnungsaufschläge beziffert sie auf 550 Millionen Euro. Da prallen zwei Rechnungen aufeinander: Einsparungen bei den Kassen auf der einen Seite, mögliche Folgekosten und Risiken für die Versorgung auf der anderen.

Wie Vergabeverfahren praktisch laufen

Für Vergabeverfahren nutzt der GKV-Spitzenverband die Plattform subreport-ELVIS. Teilnahmeanträge und Angebote können dort in Textform gemäß § 126b BGB eingereicht werden. Eine handschriftliche, eingescannte oder elektronische Unterschrift beziehungsweise Signatur ist nicht erforderlich.

Wichtig ist trotzdem ein Detail: Der Name der Person, die die Erklärung an der vorgesehenen Stelle abgibt, muss lesbar angegeben werden. Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und ohne Registrierung auf der Plattform bereit. Wer regelmäßig Informationen zu laufenden Verfahren, etwa zu Bieterfragen, erhalten oder Teilnahmeanträge und Angebote abgeben möchte, muss sich kostenlos registrieren.

Hinweise zu den technischen Voraussetzungen und eine Anleitung zur Angebotsabgabe sind unter subreport.de/evergabe/technische-voraussetzungen/ abrufbar. Für Apotheken, Hilfsmittelanbieter und mittelständische Betriebe dürfte damit neben Preis und Qualität auch der administrative Aufwand wieder stärker in den Vordergrund rücken. Baupreise heißt der Ort dieses Berichts – doch die entscheidenden Zahlen stehen diesmal vor allem in Verträgen, Preisspannen und Bewertungsmatrizen.