Grüngasquote ab 2028: Wer bezahlt den klimafreundlichen Brennstoff fürs Eigenheim?
In Baupreise kommt Bewegung: Eine geplante Grüngas- und Grünheizölquote sorgt für Streit, noch bevor überhaupt ein Gesetzentwurf vorliegt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will ab 2028 Gas- und Heizöllieferanten schrittweise dazu verpflichten, klimafreundliche Brennstoffe für private Haushalte bereitzustellen. Das klingt auf dem Papier nach einem klaren Fahrplan – in der Praxis ist aber vieles offen.
Die Quote soll zunächst bei 1 Prozent klimafreundlicher Gase liegen und anschließend steigen, bis 2045 100 Prozent erreicht werden. Nach einem bekannt gewordenen Eckpunkte-Papier soll sie anfangs nur für Lieferungen an Privathaushalte gelten. Unternehmen könnten eine Untererfüllung später nachholen oder eine Übererfüllung anrechnen lassen. Das Wirtschaftsministerium betont ausdrücklich: Noch handelt es sich nicht um einen Gesetzentwurf.
Mehr grünes Gas, aber woher?
Den Grünen und dem Verband kommunaler Unternehmen zufolge übernimmt Reiche mit den Plänen weitgehend Forderungen der Gaslobby. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, unterstützt die Quote. Er rechnet grob mit rund 1 Prozent höheren Kosten je 1 Prozent grünem Gas. Grüngas-Tarife gebe es bereits heute, sagt Kehler; ähnliche Systeme bestünden unter anderem in Frankreich und den Niederlanden.
Als Brennstoffe kommen Biomethan, Bioöl sowie grüner und kohlenstoffarmer Wasserstoff infrage. Deutschland verfügt Kehler zufolge über etwa 10.000 Biogasanlagen. Deren Produktion entspreche rechnerisch mehr als der Hälfte des Gasverbrauchs deutscher Heizungen. Der Knackpunkt liegt für ihn weniger im Rohstoff selbst als in den Leitungen: Die Anlagen müssten ans Gasnetz angeschlossen werden, anschließend müsste das Gas von den Einzelanlagen zu den Verbrauchern gelangen. Zusätzlich brauche es Importe, etwa aus Dänemark und der Ukraine.
Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen hält genau diese Mengenfrage für ungelöst. Die Bundesregierung habe bisher nicht beantwortet, woher die zusätzlichen grünen Gase kommen sollen. Auch der Verband kommunaler Unternehmen und Greenpeace bezweifeln, dass genügend klimafreundliches Gas für Privathaushalte und Industrie verfügbar sein wird. Noemi Mundhaas von Greenpeace nennt grünen Wasserstoff und grünes Methan langfristig knapp, teuer und ineffizient.
Kehler sieht das deutlich entspannter. Die nationalen und internationalen Märkte böten seiner Einschätzung nach genug Mengen, um die geplante Quote vollständig zu erfüllen. Knappheiten erwartet er nicht, die Preise hält er für beherrschbar. Als Beispiel verweist er auf E10-Kraftstoff, der aktuell günstiger sei als andere Treibstoffe. Ob sich diese Rechnung ohne Weiteres auf das Heizen übertragen lässt, bleibt allerdings eine der offenen Fragen.
Zielwerte, Handelsregeln und Streit um Wasserstoff
Das Bundeswirtschaftsministerium lädt Branchenverbände am 16. Oktober 2026 zu einem ersten Dialog über die Eckpunkte einer Grüngas- und Grünheizölquote ein. Die geplante Regelung soll ab 2028 den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe in Wohngebäuden erhöhen. Brennstoffhändler müssten dann einen wachsenden Anteil erneuerbarer und kohlenstoffarmer Brennstoffe für private Haushalte bereitstellen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nennt einen ambitionierteren Mengenpfad: 50 Prozent Grüngasanteil bis 2040, danach eine jährliche Steigerung um zehn Prozentpunkte und 100 Prozent im Jahr 2045. Die Quotenerfüllung soll nach den bisherigen Plänen handelbar sein.
Beim Umfang der anrechenbaren Brennstoffe gehen die Vorstellungen auseinander. Der BEE möchte grundsätzlich alle erneuerbaren und kohlenstoffarmen Brennstoffe berücksichtigen, sofern sie den europäischen Vorgaben der RED III und der Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie entsprechen. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) fordert dagegen eine Beschränkung auf erneuerbare Gase. Eine vollständige Quote mit kohlenstoffarmen, aber nicht vollständig erneuerbaren Brennstoffen garantiere keine Klimaneutralität, argumentiert der Verband.
Die Verbände verlangen Anreize sowohl für Biomethan als auch für grünen Wasserstoff. Das HBB warnt zugleich vor einer geplanten Mehrfachanrechnung von Wasserstoff. Dadurch werde die Quote abgeschwächt und der Wettbewerb zwischen den Energieträgern verzerrt. Außerdem fordert das HBB einen ambitionierteren Anstieg.
Nach Angaben des HBB könnten Bioöl und Biomethan in ausreichenden Mengen bereitgestellt werden. Potenzial gebe es bei ungenutzten Rest- und Abfallstoffen; zugleich werde der Gas- und Ölverbrauch im Wärmemarkt langfristig sinken. Falls die Industrie freiwillig am Quotenhandel teilnehmen darf, soll das laut HBB nicht auf Wasserstoff beschränkt werden. Biomethan müsse ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Industrie soll nach dem Vorschlag freiwillig teilnehmen können, per „Opt-in“. Sie könnte Wasserstoff nutzen und dafür eine Förderung erhalten, diesen Wasserstoff aber zugleich auf die Quote im Wärmemarkt anrechnen lassen. Kehler sieht darin keinen Wettbewerb zwischen Industrie und Wärmemarkt, sondern gegenseitige Unterstützung bei der Umstellung auf klimafreundliche Energien.
Eigentümer und Mieter fürchten die Rechnung
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert, dass Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung voraussichtlich von der Quote ausgenommen bleiben. Als Berechnungsgrundlage für Gas soll nach Darstellung des BSB ausschließlich der Verbrauch privater Haushalte dienen. Die Sorge: Eigentümer und Mieter könnten die Kosten weitgehend allein tragen.
Für eine Nichterfüllung ist eine Ersatzzahlung vorgesehen. Wie hoch sie ausfällt, auf welcher Berechnungsgrundlage sie erhoben wird und wann sie fällig wäre, ist noch offen. Der BSB fordert, eine Weitergabe solcher Zahlungen an Verbraucher auszuschließen.
Grünen Wasserstoff will der BSB nur eingeschränkt anrechnen lassen, etwa bei einer Beimischung in Gasverteilnetzen, für die später eine Wasserstoffumstellung vorgesehen ist. Ob die erforderlichen Wasserstoffmengen überhaupt verfügbar sein werden, sei unklar. Fehlende Informationen zu Brennstoffkosten und verfügbaren Mengen erschwerten schon jetzt Investitionsentscheidungen bei Neubau und Modernisierung – und wer gerade eine Heizung plant, kann mit solchen Fragezeichen wenig anfangen.
Für den Quotenhandel fordern die Energieverbände nachvollziehbare Lieferbeziehungen und Schutz vor gefälschten Zertifikaten. Außerdem sollen Gase nicht angerechnet werden dürfen, die im Herkunftsland bereits subventioniert wurden. Der BEE unterstützt grundsätzlich die Übertragung von Übererfüllungen ins Folgejahr, das sogenannte „Banking“, sowie das spätere Nachholen von Untererfüllungen, „Borrowing“. Für beide Instrumente verlangt der Verband Begrenzungen, damit die Quote ihre Lenkungswirkung behält.
Neben dem Mengenpfad entscheiden damit auch Anrechnungs- und Handelsregeln über die Wirkung der Quote. Verbindliche Regelungen zu Importen, Ersatzzahlungen und zeitlichen Übertragungsmöglichkeiten stehen laut BEE noch aus.
Einordnung in die Klimapolitik
Die Debatte passt in eine längere Reihe von Arbeiten zur klimaneutralen Energieversorgung. Agora Energiewende veröffentlichte am 12. März 2025 eine Meldung zu den Risiken einer Grüngasquote als Anreizsystem für den Wasserstoffhochlauf. Bereits am 16. Dezember 2024 erschienen eine Studie und eine Meldung zu sektorübergreifenden Modellierungen und möglichen Pfaden zur Klimaneutralität Deutschlands bis 2045. Am 12. Dezember 2024 folgten eine Analyse zu Finanzbedarfen und Politikoptionen sowie eine Pressemitteilung zu Reformen für höhere Klimaschutzinvestitionen in der entscheidenden Dekade.
Auch die weiteren Agora-Veröffentlichungen zeigen, wie eng Wärme, Strom, Investitionen und Netze zusammenhängen: Am 15. Oktober 2024 erschien die Studie „Klimaneutrales Deutschland – Von der Zielsetzung zur Umsetzung“, am 17. Oktober 2024 von 12:00–16:45 Uhr die Veranstaltung „Klimaneutrales Deutschland – Von der Zielsetzung zur Umsetzung“ in Berlin und online, mit Video als Medieninhalt. Die Pressemitteilung „Der Mix macht’s“ vom 15. Oktober 2024 befasste sich mit den Auswirkungen von Klimaschutzinvestitionen auf Wirtschaft und Gesellschaft.
Am 12. Februar 2025 veröffentlichte Agora eine Analyse zu einem neuen Investitionsinstrument für Wind- und Solaranlagen sowie zu marktlichen Anreizen und staatlicher Absicherung für ein klimaneutrales Stromsystem. Am selben Tag erschien eine Pressemitteilung für eine EEG-Reform mit mehr Marktmechanismen zur Absicherung des Wind- und Solarausbaus und zur Effizienzsteigerung des Stromsystems. Am 17. Februar 2025 folgten Factsheets zu Klima und Energie als Einordnung für die 21. Legislaturperiode.
Unter dem Titel „Investieren statt kompensieren“ legte Agora am 15. Mai 2025 Vorschläge vor, wie Deutschland seine EU-Klimaziele effizient erreichen kann; ebenfalls am 15. Mai erschien ein Factsheet zu den EU-Klimazielen und zur europäischen Klimaschutzverordnung, der Effort Sharing Regulation. Am 14. März 2025 hatte die Organisation bereits eine Pressemitteilung zu Emissionsdaten und zentralen Weichenstellungen für die Erreichung der Klimaziele veröffentlicht sowie „Kurs auf Zielerreichung“ zu den Weichenstellungen für die Klima- und Energiepolitik der 21. Legislaturperiode.
Später rückte der Strommarkt stärker in den Blick: Am 18. Juni 2025 erschien eine Analyse zu den Effekten des geplanten Ausbaus von Wind- und Solarenergie bis 2030 auf Strompreise und Förderkosten. Die dazugehörige Pressemitteilung erklärte, der planmäßige Ausbau erneuerbarer Energien könne die Börsenstrompreise bis 2030 um bis zu 23 Prozent senken. Ein Factsheet vom 19. Juni 2025 ordnete die Verwendung öffentlicher Mittel bei Klimaschutzinvestitionen ein.
Am 13. Januar 2026 veröffentlichte Agora Maßnahmenvorschläge für das zu beschließende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und eine Stellungnahme zum aktuellen Arbeitsprozess. Am 25. März 2026 folgte ein Statement zur Veröffentlichung des Klimaschutzprogramms 2026. Die Analyse „Vom Hausdach in den Strommarkt“ vom 30. Juni 2026 widmete sich schließlich der Wirtschaftlichkeit und Marktintegration von PV-Kleinanlagen.
Bei der Grüngasquote geht es nun nicht nur um Prozentzahlen auf einem Papier. Es geht um Biogasanlagen, Importwege, Zertifikate, Netze, Förderungen und die Frage, was am Ende auf der Rechnung in einem Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus landet. Der erste Dialog des Ministeriums am 16. Oktober 2026 kommt dafür reichlich spät – aber immerhin beginnt er.
