Heizöl 50 Prozent teurer: Welche Entlastung Haushalte jetzt erwarten können
Heizen bleibt ein teures Kapitel – auch Jahre nach den großen Energiepreissprüngen. Heute, am 6.10.2026, liegen die Heizölpreise laut der vorliegenden Analyse bei etwa 170 Euro je 100 Liter. Das sind rund 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Für viele Haushalte ist das keine Zahl aus einer Tabelle, sondern eine Rechnung, die im Bauch drückt.
Wirtschaftsforscher Oliver Holtemöller erwartet zwar sinkende Weltmarktpreise. Eine schnelle Entlastung für Verbraucher hält er dennoch nicht für wahrscheinlich, weil Preisbewegungen mit Verzögerung ankommen. Der Sozialverband VdK kritisiert außerdem, dass steigende Heizkosten politisch bislang weniger Aufmerksamkeit bekommen als die Preise an den Tankstellen.
Heizöl, Gas und die Suche nach Hilfe
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt, die Versorgung mit Gas, Rohöl und Rohölprodukten sei derzeit gewährleistet. Konkrete kurzfristige Maßnahmen speziell für Heizölkunden seien dem Ministerium allerdings nicht bekannt. Eine mögliche Unterstützung müsste von der gesamten Bundesregierung beschlossen werden.
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner verweist darauf, dass auch die Gaspreise stark gestiegen seien. Das Problem liege letztlich in der Abhängigkeit von fossilen Energien. Kellner fordert deshalb Entlastungen für betroffene Menschen, zugleich aber Anreize, auf weniger fossile Energieträger umzusteigen. Für einkommensschwache Haushalte könnte eine finanzielle Hilfe unabhängig von der Heizungsart über einen geplanten Direktauszahlungsmechanismus erfolgen.
Holtemöller hält es finanziell nicht für möglich, alle Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Hilfen sollten auf Haushalte mit niedrigen Einkommen konzentriert werden. Einen Heizöl-Rabatt nach dem Vorbild des Tankrabatts lehnt er ab.
Der erste Heizkostenzuschuss
Bereits wegen der stark gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs beschloss die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Er sollte die Mehrkosten aus den Wintermonaten 2021/2022 abfedern und rund 2,1 Millionen Menschen erreichen. Das Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft; eine Regelung zur beschleunigten Auszahlung galt bereits nach der Verkündung.
Im Mittelpunkt standen Haushalte mit niedrigem Einkommen. Bei der Grundsicherung werden angemessene Heizkosten vollständig übernommen, beim Wohngeld ist das nicht der Fall. Rund 710.000 Wohngeldhaushalte mit insgesamt etwa 1,6 Millionen Menschen erhielten deshalb eine Einmalzahlung:
- 270 Euro für einen Einpersonenhaushalt
- 350 Euro für einen Zweipersonenhaushalt
- 70 Euro zusätzlich für jede weitere Person
Weitere rund 510.000 Menschen in Ausbildung bekamen jeweils 230 Euro. Dazu gehörten etwa 370.000 BAföG-Empfänger:innen, rund 75.000 Personen mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegs-BAföG sowie etwa 65.000 Empfänger:innen von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
Voraussetzung war, dass die jeweilige Leistung mindestens in einem Monat zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen wurde. Der Zuschuss war unpfändbar. Einen Antrag mussten Betroffene nicht stellen: Die zuständigen Behörden der Länder beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit zahlten automatisch aus. So sollte Klarheit geschaffen werden, bevor Betriebskostenabrechnungen einschließlich der Heizkosten für den Winter 2021/2022 verschickt wurden. Der Bund stellte dafür rund 380 Millionen Euro bereit. Stand dieser Regelung: April 2022.
Ein zweiter Zuschuss und höhere Pauschalen
Die gestiegenen Heizkosten treffen Menschen mit kleinen Einkommen besonders stark, weil Wohnkosten bei ihnen einen größeren Teil des verfügbaren Geldes verschlingen. Die Bundesregierung stockte deshalb den ersten Heizkostenzuschuss durch einen zweiten Zuschuss auf.
Profitieren sollten rund zwei Millionen Menschen: etwa 660.000 Haushalte mit Wohngeld, in denen ungefähr 1,5 Millionen Menschen leben, außerdem gut 553.000 Studierende und Auszubildende mit BAföG, Personen in Aufstiegsfortbildungen sowie Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld. Zu den Begünstigten zählen unter anderem Familien, Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren mit kleinen Einkommen oder Renten.
Für Wohngeldhaushalte galten dabei höhere Beträge:
- 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt
- 540 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt
- 100 Euro zusätzlich für jede weitere Person
Zuschussberechtigte Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erhielten jeweils 345 Euro. Voraussetzung war, dass die betreffende Förderung – etwa BAföG oder Wohngeld – in mindestens einem Monat zwischen September und Dezember 2022 bezogen wurde.
Auch dieser Zuschuss musste nicht beantragt werden. Die Auszahlung sollte automatisch erfolgen, per Überweisung auf das eigene Konto, und die Länder sollten sie noch im selben Jahr vornehmen. Nachweise über Heizkosten oder Miete waren nicht erforderlich; die Leistung wurde pauschal gewährt. Das Gesetz zum zweiten Heizkostenzuschuss trat am 16. November in Kraft, die Kosten übernahm vollständig der Bund.
Was dauerhaft bleiben soll
Im Rahmen der Wohngeldreform soll künftig dauerhaft eine Heizkostenkomponente die gestiegenen Heizkosten berücksichtigen. Daneben nannte die Bundesregierung weitere Maßnahmen wie Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich, die zusammen fast 300 Milliarden Euro umfassen.
Für die Menschen an der Ölheizung bleibt der Alltag trotzdem ziemlich handfest: Tankstand prüfen, Preis beobachten, Rechnung öffnen – und kurz überlegen, ob man den Thermostat wirklich noch ein Grad höher drehen kann.
Quelle: MDR
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Quelle: Bundesregierung
