Für Reisende von deutschen Flughäfen wird der Winter 2026 ungemütlicher: Ryanair streicht rund 700.000 Sitzplätze auf Verbindungen von und nach Deutschland. Das Angebot liegt damit etwa zehn Prozent unter dem Winterflugplan 2025. Weniger Auswahl, womöglich höhere Preise – und für manche Ziele ein deutlich längerer Anfahrtsweg.

Am härtesten trifft es Berlin. Die Ryanair-Basis am Flughafen BER wird vollständig aufgegeben. Alle sieben dort stationierten Flugzeuge sollen am 24. Oktober abgezogen und an Flughäfen in anderen EU-Staaten eingesetzt werden. Dort, so erklärt die Airline, seien die Luftverkehrsteuer abgeschafft und die Flughafengebühren gesenkt worden.

Berlin verliert zwölf Direktziele

Die Kapazität in Berlin wird im Winter um etwa 50 Prozent reduziert. Zwölf Strecken fallen weg: Bologna, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, Marseille, Palermo, Pisa, Reggio Calabria, Tallinn, Thessaloniki, Triest und Vilnius. Auf den verbleibenden Verbindungen werden außerdem die Flugfrequenzen reduziert. Für Menschen aus Berlin und Brandenburg heißt das: öfter umsteigen, weiter fahren oder auf andere Airlines hoffen.

Ryanair verweist auf die Entwicklung des Standorts. Die Gebühren seien seit 2019 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sank das Passagieraufkommen von 36 Millionen im Jahr 2019 auf 26 Millionen im Jahr 2025 – ein Rückgang von 30 Prozent.

Auch Hamburg bekommt weniger: Dort sinkt das Winterangebot um fünf Prozent. Bremen wird von Ryanair vollständig aufgegeben; der Flugbetrieb endet dort. Anderswo wächst die Airline dagegen. Memmingen erhält zwölf Prozent mehr Kapazität, Köln/Bonn zehn Prozent. In Friedrichshafen und Saarbrücken will Ryanair erstmals im Winter operieren und nimmt neue Verbindungen in den Flugplan auf.

Hohe Kosten als Streitpunkt

Ryanair-Chef Eddie Wilson nennt hohe Standortkosten als Grund für den Rückzug. Dazu gehören die deutsche Luftverkehrsteuer, gestiegene Sicherheitsgebühren, hohe Flughafengebühren und die Kosten für die Flugsicherung. Diese Belastungen machten deutsche Flughäfen und den deutschen Luftverkehr weniger wettbewerbsfähig. Nach Einschätzung der Airline hat Deutschland deshalb den am schlechtesten entwickelten Luftverkehrsmarkt Europas.

Ryanair hatte die Bundesregierung bereits mehrfach zur Senkung der Luftverkehrsteuer aufgefordert. Nun richtet sich der Appell an Bundesverkehrsminister Steffen Bilger: Die Steuer solle abgeschafft, Flugsicherungs-, Sicherheits- und Flughafengebühren für alle Fluggesellschaften gesenkt werden. Die Zugangskosten müssten sich nach Darstellung des Unternehmens etwa halbieren.

Wilson sagt, Ryanair verfüge über Flugzeuge und Nachfrage für weiteres Wachstum in Deutschland. Wegen der deutschen Kostenbedingungen würden jedoch Kapazitäten, Investitionen und Arbeitsplätze in andere europäische Märkte verlagert. Sobald die Bundesregierung die Rahmenbedingungen verbessere, sei Ryanair bereit, zusätzliche Flugzeuge, Strecken, Passagiere und Arbeitsplätze nach Deutschland zu bringen.

Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt kritisiert das Vorgehen der Airline. Die Nutzung der Infrastruktur zu sehr niedrigen Kosten sei für Flughäfen wirtschaftlich nicht tragbar. Ein Streit, der sich für Passagiere zunächst ganz praktisch anfühlt: am Buchungsbildschirm, beim Blick auf die Preise und später vielleicht auf der langen Fahrt zu einem weiter entfernten Flughafen.

Weniger Billigflüge, mehr Druck auf die Preise

Bereits vor der aktuellen Ankündigung hatte Ryanair zahlreiche Strecken in Deutschland gestrichen. Fallen nun weitere Billigflug-Kapazitäten weg, kann der Preisdruck auf dem gesamten Markt nachlassen. Restplätze auf beliebten Strecken dürften bei verschiedenen Airlines teurer werden. Tickets unter 30 Euro könnten auf deutschen Strecken selten werden.

Reisende aus Berlin, Brandenburg und Norddeutschland müssen möglicherweise auf Flughäfen wie Memmingen oder Köln beziehungsweise auf Flughäfen im benachbarten Ausland ausweichen. Das klingt auf dem Papier machbar. Mit Koffer, Kindern und einem Flug am frühen Morgen fühlt sich die zusätzliche Strecke allerdings schnell ziemlich lang an.

Wegen der geringeren Kapazitäten könnten Flüge schneller ausgebucht sein. Eine frühe Buchung wird wichtiger; Last-Minute-Tickets könnten mit höheren Preisen verbunden sein. Eddie Wilson spricht von weniger Auswahl und geringerer Konnektivität – zugleich könnten die Flugpreise steigen.

Für bereits gebuchte, gestrichene Flüge gelten die EU-Fluggastrechte. Betroffene können zwischen einer vollständigen Erstattung des Ticketpreises und einer kostenlosen Ersatzbeförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt wählen. Wird die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt, kann zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro fällig werden.

Da Ryanair die Kürzungen mit mehrmonatigem Vorlauf ankündigt, entfällt bei rechtzeitiger Information voraussichtlich der Anspruch auf diese zusätzliche Ausgleichszahlung. Das Recht auf Rückerstattung oder Ersatzbeförderung bleibt trotzdem bestehen.

Welche Rolle die Luftverkehrsteuer spielt

Die Luftverkehrsteuer unterscheidet Flugziele nach Entfernung und politischer Zuordnung. Zur ersten Kategorie gehören Inlandsflüge, Ziele in EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten und EFTA-Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten in vergleichbarer Entfernung. Dazu zählen insbesondere die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und Algerien. Grundlage ist Anlage 1 zu § 11 des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG). Inselflüge nach § 11 Abs. 3 LuftVStG sind ausgenommen.

Eine zweite Kategorie bilden Flugziele in Ländern, die nicht in Anlage 1 genannt sind und bis zu 6.000 Kilometer entfernt liegen. Dazu gehören weitere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten und zentralasiatische Staaten; hierfür gilt Anlage 2 zu § 11 LuftVStG. Alle übrigen Ziele mit mehr als 6.000 Kilometern Entfernung fallen in die dritte Kategorie.

Die Europäische Kommission genehmigte Deutschland ursprünglich am 19. Dezember 2012 und erneut am 20. November 2020 die Verlängerung einer Beihilfe. Dadurch darf Deutschland die Luftverkehrsteuer für Flüge zu bestimmten Nordseeinseln nach § 11 Abs. 3 LuftVStG auf 20 Prozent des Steuersatzes nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG reduzieren. Ryanair bleibt derweil bei seiner Forderung: Die Kosten müssten runter, sonst wanderten die Flugzeuge eben dorthin, wo es sich eher rechnet.