Spritpreisbremse startet: Warum frühes Tanken jetzt bares Geld spart
Seit heute, dem 1. Oktober 2026, gilt in Deutschland eine neue Spritpreisbremse. Wer am Morgen an die Tankstelle fuhr, konnte den Unterschied sofort sehen: Der Preis für Benzin und Diesel war vielerorts deutlich niedriger als noch am Vortag. Freude an der Zapfsäule – mit einem kleinen Haken, denn Tankstellen müssen die staatliche Entlastung nicht vollständig oder überhaupt an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Die Energiesteuer wurde um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Rechnet man die dadurch ebenfalls niedrigere Mehrwertsteuer hinzu, ergibt sich rechnerisch ein Steuerrabatt von rund 16,7 Cent je Liter. Der Tankrabatt soll bis Ende Dezember 2026 laufen und Bürger, Unternehmen und Wirtschaft zusammen um etwa 2,5 Milliarden Euro entlasten.
Am Morgen deutlich billiger, zu Mittag wieder teurer
Nach Angaben von Tankerkönig kostete Super E5 heute um 7 Uhr im bundesweiten Durchschnitt 2,119 Euro je Liter – rund 14 Cent weniger als am Mittwoch. Super E10 lag bei 2,059 Euro, ebenfalls etwa 14 Cent niedriger. Diesel kostete 2,199 Euro je Liter und damit rund 16 Cent weniger.
Schon um Mitternacht waren die Preise laut ADAC an vielen Tankstellen um etwa 10 bis 11 Cent gefallen. Regional blieb das Bild allerdings ziemlich bunt: Mancherorts kostete Benzin weniger als 2 Euro je Liter, andernorts fiel die Entlastung geringer aus. Wer früh tankte, hatte also mitunter die bessere Karte.
Gegen Mittag drehte sich das Bild. Nach der sogenannten 12-Uhr-Regel dürfen Tankstellen ihre Preise nur einmal täglich erhöhen – um 12 Uhr. Um 12.15 Uhr kostete Super E5 im Durchschnitt 2,309 Euro je Liter, Super E10 2,249 Euro und Diesel 2,399 Euro. Zum Vergleich: Der Tagesdurchschnitt am Mittwoch lag bei E10 bei 2,239 Euro und bei Diesel bei 2,388 Euro.
Der teuerste Zeitpunkt des Tages lag damit knapp über dem jeweiligen Vortagesdurchschnitt. Vor der Erhöhung waren die Preise aber deutlich niedriger, und im weiteren Tagesverlauf wurden wieder sinkende Preise erwartet. Nach Angaben von benzin.jetzt war E10 um 11 Uhr durchschnittlich 12,7 Cent günstiger als am Mittwoch, Diesel 13,3 Cent.
Der Sprung zur Mittagszeit betrug bei E10 und Diesel jeweils 16,7 Cent. Am Vortag waren die Preise mittags noch um 19,5 beziehungsweise 18,4 Cent gestiegen. Um 13 Uhr lag Diesel 14,8 Cent unter dem Preis des Vorjahreszeitpunkts, E10 war 15,3 Cent günstiger. Die tatsächliche Entlastung näherte sich damit dem rechnerischen Rabatt von 16,7 Cent je Liter – zumindest vorübergehend.
Was für Autofahrer übrig bleibt
Das durchschnittliche Auto in Deutschland fährt laut Kraftfahrt-Bundesamt etwa 900 Kilometer im Monat. Bei einem Verbrauch von 7 bis 8 Litern je 100 Kilometer ergibt sich über die dreimonatige Laufzeit eine rechnerische Ersparnis von etwa 32 bis 36 Euro. Ob das Geld wirklich im Börserl bleibt, hängt von der Fahrleistung, dem Verbrauch und dem Zeitpunkt des Tankens ab.
Der Preiszyklus ist dabei kein Geheimnis: Vormittags sind die Kraftstoffpreise meist am niedrigsten. Um 12 Uhr steigen sie häufig deutlich, teilweise um bis zu 10 Cent. Bis etwa 18 oder 19 Uhr verschwinden oft 70 bis 80 Prozent dieses Anstiegs wieder. Ab etwa 8 Uhr morgens sinken die Preise meist nochmals etwas, bevor der Zyklus um 12 Uhr von vorn beginnt. Am Abend ist Tanken meistens teurer als am Vormittag, wobei ein Preisvergleich trotzdem helfen kann. Wer sparen möchte, sollte die Mittagszeit meiden und die Entwicklung beobachten.
Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, kurz KPAnG, ist am 1. April 2026 in Kraft getreten. Seitdem dürfen Tankstellen Preise höchstens einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen bleiben jederzeit und beliebig oft möglich. Zuvor änderten sich die Preise im Durchschnitt bis zu 22-mal täglich; nach anderen Auswertungen waren es teilweise bis zu 50 Preisänderungen am Tag. Die Regel soll das Hin und Her bremsen und Preisvergleiche erleichtern.
Kontrolle durch den Bund, Bußgelder durch die Länder
Überwacht wird die Regel automatisiert durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt, die MTS-K. Sie verarbeitet durchschnittlich rund 315.000 Preisänderungen pro Tag für E5, E10 und Diesel an etwa 15.000 Tankstellen. Jede Preisänderung muss innerhalb von fünf Minuten gemeldet werden. Die Daten gehen unter anderem an zugelassene Preis-Apps und Serviceportale.
Preisabweichungen werden seit Inkrafttreten lückenlos erfasst und aufgezeichnet. Fast 90 Prozent der festgestellten Abweichungen liegen bundesweit zwischen 11.50 und 12.10 Uhr. Viele scheinen technische Anfangsfehler zu sein, daneben gibt es aber auch deutliche Abweichungen. Ob daraus tatsächlich ein vorwerfbarer und bußgeldpflichtiger Verstoß wird, entscheiden die zuständigen Landesbehörden – nicht das Bundeskartellamt.
Das Bundeskartellamt hat bereits erste Datenpakete an Landesbehörden übermittelt; dieser Stand stammte Mitte Juni 2026. Konkrete zuständige Behörden waren damals in Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein benannt. Inzwischen sind dem Bundeskartellamt außerdem Stellen aus Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Thüringen bekannt. Mit den übrigen Ländern liefen beziehungsweise laufen noch Abstimmungen zu Vollzugsbehörden und Ansprechpartnern.
Für die Weiterleitung gelten Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen. Daten dürfen nur an die jeweils zuständigen Behörden übermittelt werden. Vorher müssen die Einzeldaten validiert und sowohl dem Verantwortlichen für die Preisfestsetzung als auch der zuständigen Behörde zugeordnet werden. Bei Verstößen können die Länder Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
Auch Preisunterschiede zwischen Zapfsäule und Preismast können gegen die Preisangabenverordnung verstoßen. Für deren Durchsetzung sind ebenfalls die Bundesländer zuständig. Informationen zu den zuständigen Stellen geben die Wirtschaftsministerien der Länder oder Verbraucherschutzorganisationen.
Eine kurzfristige preisdämpfende Wirkung der 12-Uhr-Regel wurde bislang nicht festgestellt, eine langfristige Bewertung steht noch aus. Das KPAnG sagt außerdem nicht ausdrücklich, ob Preiserhöhungen um 12 Uhr während der Schließzeiten erlaubt sind. Diese Frage müssen die Landesbehörden auslegen. Auch Preisänderungen während der Schließzeiten erfasst die MTS-K automatisch und leitet sie an die Länderbehörden weiter.
Tankrabatt mit Vorgeschichte und offenem Ausgang
Die Bundesregierung beschloss die neuerliche Senkung der Energiesteuer wegen der Sorgen über steigende Kraftstoffpreise infolge des Iran-Nahost-Konflikts. Die Maßnahme wurde mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Bundestag abgestimmt. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die Entlastung solle vor allem Menschen helfen, die täglich auf ihr Auto angewiesen seien.
Einen ersten Tankrabatt hatte die Koalition am 12. April 2026 für Mai und Juni beschlossen, dafür waren 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Monopolkommission und Bundeskartellamt bewerteten diese Steuersenkung als weitgehend bei den Verbrauchern angekommen. Der Rabatt habe in einer Phase besonders hoher Preise Preisspitzen abgefedert.
Beim vorherigen Tankrabatt hatten Ifo-Institut und Bundeskartellamt allerdings auch festgestellt, dass die Entlastung nicht vollständig weitergegeben worden sei. Die Mineralölwirtschaft wies diese Einschätzung zurück. Eine exakte Bewertung bleibt schwierig, weil Spritpreise gleichzeitig von Ölpreisen, Rohöl- und Transportkosten, Mineralölkonzernen, Tankstellenbetreibern und weiteren Marktfaktoren beeinflusst werden. Dazu kommen die deutlichen regionalen Preisunterschiede.
Das Bundeskartellamt berichtete am 4. August weiterhin von einer hohen Zahl an Abweichungen von der 12-Uhr-Regel. Es hat Verfahren gegen alle Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet. Die verschärfte Missbrauchsaufsicht soll vor allem verhindern, dass freie Tankstellen mit überhöhten Preisen belastet werden. Bei einem Verdacht müssen Unternehmen nachweisen, dass Preiserhöhungen gerechtfertigt sind. Strukturelle Wettbewerbsstörungen sollen leichter festgestellt und schneller behoben werden können. Kontrollen können Preisdämpfungen unterstützen,
