Am 16. Oktober 2026 hat der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge gegen den EU-Verordnungsvorschlag für erschwinglichen Wohnraum, bekannt als „Affordable Housing Act“, übermittelt. Die Länder sind der festen Überzeugung, dass die EU in Sachen Wohnungspolitik nicht zuständig ist. Der Vorschlag, der sich noch im Verfahren befindet, wird als zu weitreichend und als Eingriff in die nationalen Wohnungsmärkte der Mitgliedstaaten betrachtet. Die Befürchtung ist groß, dass dadurch die Handlungsspielräume auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erheblich eingeschränkt werden könnten.

Der Bundesrat hebt hervor, dass die Zuständigkeit für die Wohnungspolitik in den Händen der Mitgliedstaaten liegt. Ein einheitlicher EU-Rahmen zur Definition von erschwinglichem Wohnraum sei nicht notwendig, da bereits nationale Systeme existieren. Ein Beispiel sind die Zweckentfremdungsgesetze der deutschen Länder, die eine rechtssichere Feststellung von Wohnraumknappheit ermöglichen. Die Kritik des Bundesrates geht zudem dahin, dass der Verordnungsvorschlag zusätzliche Bürokratie schaffen würde, ohne erkennbaren Mehrwert zu bieten. Insbesondere kleinere Kommunen könnten dadurch belastet werden und möglicherweise auf wichtige Maßnahmen zum Schutz von Wohnraum verzichten müssen.

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Die EU-Kommission hat den Vorschlag für den „Affordable Housing Act“ am 9. September 2026 vorgelegt. Damit möchte sie Kommunen und Mitgliedstaaten bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unterstützen. Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage sehen mehr als 50 Prozent der Stadtbewohner Wohnraum als ein dringendes Anliegen. Besonders für Arbeitnehmer und Studierende wird die Situation immer angespannter, da sie sich oft die Mieten am Arbeits- oder Studienort nicht leisten können. Die Kommission will mit diesem Vorschlag Behörden mehr Rechtssicherheit für lokal angepasste Lösungen geben.

Ein zentrales Element des Vorschlags ist die Bereitstellung einer gemeinsamen Methodik zur Identifizierung von Gebieten mit „housing stress“. Diese Methodik soll es lokalen Behörden erleichtern, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies notwendig ist. Allerdings bleibt es den Behörden freigestellt, ob sie tatsächlich Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen oder Leerstand ergreifen. In diesen Fällen müssten sie jedoch nachweisen, dass die bisherige Nutzung die Wohnungsnot verschärft hat.

Kritik und Forderungen der Länder

Die Kritik des Bundesrates ist eindeutig: Der Vorschlag greift zu stark in die bestehenden Strukturen der Wohnungspolitik ein und schränkt die Spielräume der Mitgliedstaaten ein. Die Länder argumentieren, dass bereits bestehende Gesetze zur Zweckentfremdung ausreichen, um die Situation vor Ort zu regeln. Außerdem befürchten sie, dass die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen vor allem kleinere Kommunen überfordern könnten. Es ist eine brisante Diskussion, die nicht nur die politischen Akteure, sondern auch die Bürger betrifft, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.

Parallel plant die Bundesregierung, die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch auf maximal sechs Monate zu begrenzen. Das zeigt, dass es auch auf nationaler Ebene Bestrebungen gibt, die Wohnraumsituation zu verbessern, allerdings könnte dies in Konflikt mit den EU-Vorgaben geraten.

Es bleibt spannend, wie sich diese Diskussion entwickeln wird und welche Lösungen letztlich gefunden werden, um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt gerecht zu werden. Die Situation ist angespannt und es wird deutlich, dass die Bedürfnisse der Menschen vor Ort bei politischen Entscheidungen nicht aus den Augen verloren werden dürfen.