Bayerns Bauminister fordert schnelles Bundesgesetz gegen Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne
Heute ist der 20.10.2026, und während sich in der Bauwelt einiges tut, hat ein Thema in den letzten Wochen und Monaten besonders viel Staub aufgewirbelt: die Diskussion um die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Deutschland. In Bayern gibt es da klare Ansagen. Der Bauminister Christian Bernreiter hat sich deutlich geäußert und fordert ein zügiges Bundesgesetz gegen die Enteignung privater Wohnungsunternehmen. Hintergrund sind die Pläne von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin, die große Wohnungskonzerne vergesellschaften wollen. Das Ganze könnte auch als eine Art Reaktion auf die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten, gerade in den Großstädten, gewertet werden.
Die Spitzen der Bundeskoalition hatten sich im Sommer darauf geeinigt, diese Vergesellschaftung gesetzlich zu verhindern. Doch die Bundesregierung zögert mit der Umsetzung des Beschlusses – und das bringt Bernreiter auf die Palme. Er warnt, dass die Enteignungspläne bereits dazu führen, dass sich Wohnungsunternehmen mit ihren Investitionen zurückhalten. Das hat natürlich Folgen für den gesamten deutschen Wohnungsmarkt. Wenn Unternehmen gezwungen werden, Wohnungen unter ihrem Verkehrswert abzugeben, könnte das auch Auswirkungen auf die Investitionen außerhalb Berlins haben.
Ein Volksbegehren in Sicht?
Während im politischen Verfahren zum Rahmengesetz alles stagniert, bereitet eine Initiative einen Antrag auf ein Volksbegehren vor. Sie zielt darauf ab, einen rechtlich bindenden Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer privater Mietwohnungsbestände herbeizuführen. Die Bundeskoalition aus Union und SPD hat sich darauf verständigt, dass die Verstaatlichung solcher Bestände auf Landesebene nicht mehr möglich sein soll. Aber das formelle Verfahren läuft weiter. Nach dem offiziellen Start hat die Initiative sechs Monate Zeit, um 20.000 Unterschriften zu sammeln. Das klingt nach einer Menge Arbeit!
Wenn das Volksbegehren tatsächlich erfolgreich ist, könnte ein Volksentscheid voraussichtlich erst nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2026 stattfinden. Und das, obwohl der Rechnungshof Berlin bereits gewaltige Summen ins Spiel bringt: Geschätzte Gesamtkosten von rund 36 Milliarden Euro für eine Vergesellschaftung – das ist mehr als sechsmal so hoch wie das Volumen der aktuellen Berliner Schulbauoffensive von etwa 5,5 Milliarden Euro. Da fragt man sich natürlich, wo das Geld herkommen soll.
Rechtliche Grauzone und politische Machtspiele
Ein weiteres spannendes Element in dieser Diskussion ist die rechtliche Lage. Die Berliner Linke ist fest entschlossen, große Immobilienkonzerne zu vergesellschaften, während Bundeskanzler Friedrich Merz dies vehement ablehnt. Die Auslegung des Grundgesetzes in Bezug auf Vergesellschaftungen ist zudem alles andere als klar. Artikel 15 erlaubt grundsätzlich, dass Grund und Boden in Gemeineigentum überführt werden. Aber die fehlenden Präzedenzfälle in der Bundesrepublik machen das Ganze sehr komplex. Vergesellschaftung und Enteignung sind zwar rechtlich nicht identisch, aber sie greifen beide in die Eigentumsrechte ein.
Die Frage, ob ein einfaches Verbot der Vergesellschaftung auf Bundesebene verfassungsrechtlich haltbar ist, bleibt offen. Der Bund kann nur tätig werden, wenn eine bundesweite Regelung erforderlich ist – und das könnte vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Ein pauschales Verbot könnte als unzureichend angesehen werden. Das bedeutet, dass Berlin momentan die Gesetzgebungskompetenz hat, und so entsteht ein Wettlauf zwischen den möglichen Berliner Maßnahmen und einem Bundesgesetz.
Die Situation ist also ziemlich angespannt. Die finanziellen Herausforderungen sind enorm, und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen spielt eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung steht unter Druck, sowohl von der Bauministerin als auch von den Initiativen, die sich für eine Vergesellschaftung stark machen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das alles entwickeln wird und welche Auswirkungen das auf den Wohnungsmarkt, die Bauaktivitäten und die sozialen Strukturen in den betroffenen Städten haben könnte.
