Am Sonntag, 11. Oktober 2026, zeigen angehende Tischler ihre aktuellen Meisterstücke. Von 11 bis 14 Uhr stehen die Prüfungsarbeiten im Bauzentrum der Handwerkskammer Koblenz, August-Horch-Straße 8, offen. Zu sehen sind sie in den Tischlerhallen 8, 10.1 und 10.3.

Die Ausstellung richtet sich an interessierte Handwerksbetriebe ebenso wie an potenzielle künftige Meisterschüler. Wer sich für den nächsten Schritt im Tischlerhandwerk interessiert, kann dort nicht nur fertige Arbeiten anschauen, sondern auch einen Eindruck davon bekommen, was in der Meisterprüfung verlangt wird.

Meisterkurs: Der nächste Termin ist bereits voll

Der nächste Tischler-Meisterkurs beginnt am 1. Dezember 2026 und ist bereits ausgebucht. Für den Meisterkurs mit Start im Dezember 2027 sind dagegen schon Anmeldungen möglich. Wer diesen Weg ins Auge fasst, sollte also nicht allzu lange warten.

Für die Finanzierung eines Meistervorbereitungslehrgangs kommt unter anderem das Aufstiegs-BAföG infrage. Bei Voll- und Teilzeitkursen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro gefördert werden. 50 Prozent gibt es als Zuschuss, für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Nach bestandener Prüfung können auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Maßnahmedarlehens erlassen werden. Bei einer Existenzgründung sind zusätzliche Teilerlasse möglich.

Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können außerdem einen Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts beantragen. Wie hoch er ausfällt, hängt von Einkommen, Vermögen und Familienstand ab; der Beitrag wird als Zuschuss gewährt. Informationen stehen unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte beraten zu den individuellen Möglichkeiten und nehmen die Anträge entgegen.

Förderung für gute Abschlüsse und beruflichen Aufstieg

Auch die Begabtenförderung berufliche Bildung kann für junge Berufstätige interessant sein, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich weiterentwickeln möchten. Voraussetzung ist in der Regel ein Prüfungsergebnis besser als „gut“, mindestens Note 1,9 beziehungsweise 87 Punkte. Alternativ zählt ein Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene. In besonderen Fällen kann ein ausführlich begründeter Vorschlag des Ausbildungsbetriebs eine Aufnahme ermöglichen.

Bei Beginn der Förderung dürfen Bewerber grundsätzlich höchstens 25 Jahre alt sein. Die Unterstützung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen; außerdem spielt es keine Rolle, ob der Lehrgang in Vollzeit oder Teilzeit besucht wird.

In Rheinland-Pfalz gibt es daneben den Aufstiegsbonus I. Er beträgt 2.000 Euro und soll die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen. Anspruch haben Personen, die eine Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, deren Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde und die einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 erworben haben. Ob die Zuordnung passt, prüfen die Kammern.

Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz abgelegt worden sein. Wird sie dort nicht angeboten, darf die Prüfung in einem anderen Bundesland stattfinden. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss entweder der Beschäftigungsort oder der ständige Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz liegen. Wurde ein Abschluss in einem anderen Bundesland erworben, obwohl die Prüfung auch in Rheinland-Pfalz möglich gewesen wäre, müssen sowohl der ständige Erstwohnsitz als auch die Arbeitsstelle in Rheinland-Pfalz liegen. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus mehrfach gewährt werden – jeweils für eine bestandene Prüfung.

Mehr als ein Fördertopf

Für Fortbildungsteilnehmende der höheren Berufsbildung im Handwerk gibt es insbesondere drei Fördermöglichkeiten: das Aufstiegs-BAföG, die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V. und die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, kurz SBB.

Das Aufstiegs-BAföG – häufig auch Meister-BAföG genannt – beruht auf dem 1996 eingeführten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem AFBG. Es gilt als wichtigstes Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung im Handwerk. Dahinter stehen nicht nur individuelle Karrierepläne, sondern auch die Sicherung hochqualifizierter Fachkräfte und von Betriebsnachfolgen.

Die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V. unterstützt junge Handwerkerinnen und Handwerker bei der Entwicklung ihrer Begabungen. Begabte Gesellinnen und Gesellen werden bei Berufswettbewerben, bei Fort- und Weiterbildungen sowie auf dem Weg zu Führungsaufgaben im Handwerk gefördert.

Die Geschäftsstelle ist in der Anton-Wilhelm-Amo-Straße 20/21, 10117 Berlin, erreichbar, telefonisch unter (030) 206 19-0 und per E-Mail an info@zdh.de. Dort können Mitgliedsanträge sowie Förderanträge bezogen werden. Für Spenden gibt es ein Konto bei der Landesbank Berlin/Berliner Sparkasse: IBAN DE30 1005 0000 0013 4278 06, BIC BELADEBEXX.

Hauptaufgabe der Handwerksstiftung ist die Förderung der Teilnehmenden an der Deutschen Meisterschaft im Handwerk („German Craft Skills“) sowie an internationalen Berufswettbewerben. An der Deutschen Meisterschaft können junge Gesellinnen und Gesellen aus allen Handwerksberufen teilnehmen. Ihre Leistungen aus der dualen Handwerksausbildung werden öffentlich gezeigt, das Handwerk und seine Ausbildungsleistungen sollen dadurch sichtbarer werden, und die Teilnehmenden erhalten Rückenwind für ihren weiteren Berufsweg.

Der Wettbewerb läuft auf Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene. Die jeweils besten Teilnehmenden eines Bundeslandes qualifizieren sich für die Bundesebene; die Stiftung fördert die Durchführung dieses bundesweiten Wettbewerbs. Bei internationalen Berufswettbewerben unterstützt sie insbesondere deutsche Teilnehmende aus handwerklichen Berufen.

In Ausnahmefällen vergibt die Stiftung Stipendien für Fort- und Weiterbildungen junger Handwerkerinnen und Handwerker, wenn keine anderen öffentlichen Förderprogramme greifen. Die individuelle Begabtenförderung übernimmt allerdings in erster Linie die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Das Handwerk unterstützt die bundesweiten Programme über den Deutschen Handwerkskammertag, der Mitgesellschafter der SBB ist.

Vereinsmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Interesse an der Begabtenförderung im Handwerk hat. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Handwerkskammertag, Handwerkskammern, Fachverbände und weitere Handwerksorganisationen.

Stipendien für den nächsten Schritt

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt besonders begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung. Grundlage ist das Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel ist, Anreize für eine berufliche Karriere nach der Ausbildung zu schaffen. Kontakt zur SBB: Menuhinstraße 6, 53113 Bonn, Telefon (0228) 62931-0, E-Mail info@sbb-stipendien.de.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8.700 Euro, ab 2025 bis zu 9.135 Euro, über maximal drei Jahre. Als begabt gilt, wer die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder der Note „gut“ bestanden hat; bei mehreren Prüfungsteilen muss der Durchschnitt 1,9 oder besser betragen. Ebenfalls möglich ist die Förderung nach einem der ersten drei Plätze bei einem überregionalen Berufswettbewerb oder nach einer besonderen Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers beziehungsweise der Berufsschule.

Förderfähig sind anspruchsvolle, meist berufsbegleitende Weiterbildungen, darunter Meister, Techniker, Betriebswirt und bestimmte Studiengänge. Ansprechpartner für Bewerberinnen und Bewerber ist nicht die SBB, sondern die zuständige Stelle, beispielsweise die Handwerkskammer. Weitere Informationen gibt es unter www.weiterbildungsstipendium.de.

Wer während der Ausbildung und anschließend in mindestens zweijähriger Berufstätigkeit besondere Leistungen erbracht hat, kann sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben. Gefördert wird ein Studium bis zu einem ersten Hochschulabschluss. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Das Programm gehört zur Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung