Volkswagen- und Audi-Rückruf: Millionen Fahrzeuge wegen möglichem Lenkungsausfall betroffen
Fast drei Millionen Fahrzeuge von Volkswagen und Audi könnten weltweit von einem Lenkungsproblem betroffen sein. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) meldet einen möglichen Mangel und ruft die Fahrzeuge in die Werkstätten zurück. Auch die Seat-Modelle Ateca und Tarraco sind von einem angekündigten Rückruf betroffen.
Der Grund ist ein möglicher Schraubenabriss an der Lenkungsverschraubung. Im ungünstigen Fall kann dadurch die Lenkung ausfallen. Vorgesehen ist, die bisherige Schraube durch eine korrosionsbeständigere beziehungsweise korrosionsresistentere Schraube zu ersetzen. Ein VW-Sprecher erklärte allerdings, bis zum Werkstatttermin könne weitergefahren werden; es bestehe keine „heiße Gefahr“.
Diese VW- und Audi-Modelle sind betroffen
Bei Volkswagen geht es um Tiguan, Touran, Golf, Golf Variant und Caddy. Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen dem 24. September 2013 und dem 1. Juli 2024 produziert. Weltweit könnten 2.159.054 VW-Fahrzeuge betroffen sein, darunter 895.832 in Deutschland – also knapp 900.000. Wie viele Fahrzeuge in Italien betroffen sind, ist bislang unbekannt.
Für Volkswagen nennt das KBA den Rückrufcode 48VS und die KBA-Referenznummer 17016R. Fragen können unter 0800-8655792436 gestellt werden.
Beim Audi Q3 besteht dasselbe mögliche Lenkungsproblem. Die betroffenen Q3 wurden vom 31. Oktober 2017 bis zum 23. Mai 2024 gebaut. Weltweit könnten 696.547 Fahrzeuge betroffen sein, in Deutschland 58.555. Der Audi-Rückruf läuft unter dem Code 48LG, die KBA-Referenznummer lautet 17014R. Der Kontakt ist unter 0800-28347378423 erreichbar.
Nach Angaben des KBA könnten damit rund 2,8 Millionen Fahrzeuge von VW und Audi betroffen sein. Für die Seat-Modelle Ateca und Tarraco wurde ebenfalls ein Rückruf angekündigt. Der relevante Produktionszeitraum reicht dort von April 2016 bis September 2024. Eine genaue Zahl der potenziell betroffenen Seat-Fahrzeuge war zunächst nicht bekannt.
Briefe sollen in den nächsten Tagen oder Wochen kommen
Volkswagen will die Halter anschreiben und benötigt dafür die Zulassungsdaten des KBA. Die Briefe sollen innerhalb einiger Tage oder Wochen eintreffen. Danach sollen die Betroffenen einen Termin bei einem VW-Partner vereinbaren. Wo und wann der Fehler entdeckt wurde, konnte der VW-Sprecher nicht sagen. Als mögliche Ursache für die Korrosionsgefahr nannte er Länder, in denen die Straßen stärker gesalzen werden.
Wer trotz Betroffenheit kein Anschreiben erhält, soll sich an den Fahrzeughersteller oder den Deutschland-Importeur wenden. Zusätzlich lässt sich die Betroffenheit über die Rückrufdatenbank des KBA prüfen. Fehlen im Rückrufschreiben Hinweise zur Nutzung und bestehen Zweifel an der Verkehrssicherheit, sollte vor der nächsten Fahrt der Hersteller oder eine autorisierte Werkstatt kontaktiert werden.
So läuft ein Rückruf beim KBA ab
Das KBA erhält Hinweise auf Risiken und Vorschriftenabweichungen durch eigene Produktprüfungen, Meldungen der Hersteller, Hinweise aus der Öffentlichkeit sowie von anderen Behörden, Versicherungen und Medien. Hersteller von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen müssen das KBA informieren, sobald sie Hinweise auf entsprechende Mängel haben.
Leitet ein Hersteller einen Mangel oder eine eigene Prüfung ein kritisches Umwelt- oder Sicherheitsrisiko erkennen, kann das KBA Untersuchungen beginnen. Werden tatsächliche Mängel festgestellt, kann die Behörde den Hersteller zum Rückruf betroffener Produktreihen verpflichten. Die konkreten Maßnahmen hängen vom jeweiligen Fehler ab; bei einem ernsten Risiko oder einer Vorschriftenabweichung ist ein Rückruf meist das wirksamste Schutzmittel.
Für Rückrufe mit ernsten Risiken oder Vorschriftenabweichungen müssen Fahrzeughersteller die Halteranschriften aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) verwenden. Diese Daten dürfen aus Datenschutzgründen nur Fahrzeugherstellern und Inhabern von Betriebserlaubnissen beziehungsweise EU-Typgenehmigungen übermittelt werden, wenn ein erheblicher Mangel für die Verkehrssicherheit oder die Umwelt vorliegt.
Parallel übermittelt das KBA Informationen über Safety Gate und ICSMS an die Öffentlichkeit sowie an die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Das KBA überwacht die Rückrufmaßnahmen. Halter müssen betroffene Fahrzeuge in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Wer wiederholten Aufforderungen nicht folgt, riskiert, dass das KBA die örtlich zuständige Zulassungsbehörde informiert. Diese kann den Betrieb untersagen und das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen; erfasst werden die eingeleiteten Außerbetriebsetzungen infolge der Nichtteilnahme an Rückrufen.
Was „ernstes Risiko“ bedeutet
Ob ein Risiko als ernst gilt, hängt von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Gefahr und von der Schwere des möglichen Schadens ab. Ein rasches Eingreifen der Marktüberwachungsbehörden muss erforderlich sein; eine unmittelbare Auswirkung ist dabei nicht zwingend. Bewertet werden Art und Eintrittswahrscheinlichkeit der Gefahr. Nicht jedes mögliche Risiko ist automatisch ein ernstes Risiko.
Ein ernstes Risiko ist insbesondere wahrscheinlich, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsanforderungen nicht eingehalten werden, Personen bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung gefährdet werden, die Gefahr plötzlich und unvorhersehbar eintritt und Betroffene ihr nicht ausweichen können.
Vermutete ernste Risiken oder Vorschriftenabweichungen an einem Fahrzeug können über den digitalen Mangelmelder des KBA gemeldet werden. Hersteller, Importeure und Händler müssen ernste Gefahren den Marktüberwachungs- und Typgenehmigungsbehörden melden sowie Nichtkonformitäten der Typgenehmigungsbehörde. Für Pkw und deren Teile ergibt sich diese Pflicht für Hersteller unter anderem aus Artikel 14 der Verordnung (EU) 2018/858.
Greift ein Produkt eine ernste Gefahr auf oder entspricht es nicht dem geltenden Harmonisierungsrecht, fordert das KBA zunächst den Wirtschaftsakteur zu Abhilfemaßnahmen auf. Werden diese nicht umgesetzt, kann die Behörde beschränkende Maßnahmen anordnen – etwa Rückrufe, Marktbeschränkungen oder öffentliche Warnungen. Einen Rückruf kann das KBA anordnen, wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur die Gefahr oder Vorschriftenabweichung nicht schnell und wirksam selbst beseitigt. In Ausnahmefällen ist auch der Sofortvollzug einer Abhilfemaßnahme möglich.
Zubehör- und Fahrzeugteilehersteller erhalten grundsätzlich keine Halteranschriften aus dem ZFZR. Sie sollen den betroffenen Fahrzeughersteller kontaktieren, damit dieser den Rückruf durchführt. In besonderen Einzelfällen kann das KBA Anschriften selbst ermitteln und Fahrzeughalter anschreiben.
Die Teilnahme an einem Rückruf ist verpflichtend, wenn ein erheblicher Mangel mit einem ernsten Risiko oder einer Vorschriftenabweichung verbunden ist. Fahrzeughalter bleiben für den verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand ihres Fahrzeugs verantwortlich. Bei angekündigter Betriebsuntersagung lässt sich diese verhindern, wenn das Fahrzeug vor der Untersagung in einer Herstellerwerkstatt repariert und der Zulassungsbehörde ein Nachweis vorgelegt wird. Freiwillige Servicemaßnahmen der Hersteller sind davon nicht betroffen.
Wer sein Fahrzeug verkauft oder verschrottet hat, soll dies dem Hersteller oder Importeur mitteilen; bei einem Verkauf sind die Kontaktdaten des neuen Besitzers weiterzugeben. Hersteller und Behörden können sowohl bei ernsten Gefahren als auch bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben verbindliche Abhilfemaßnahmen verlangen. Wird nicht kooperiert, kann das KBA selbst eingreifen – notfalls steht das Auto irgendwann still.
