Wohngeldkürzungen ab 2027: Warum Millionen Haushalte um ihren nächsten Bescheid bangen
Die geplanten Kürzungen beim Wohngeld sorgen nach der Beratung im Bundesrat für neuen Streit. Mayra Vriesema, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, bezeichnete die Pläne gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ als „sozialpolitischen Unsinn mit Ansage“. Armut werde dadurch lediglich von einem Haushaltstitel in einen anderen verschoben, kritisierte sie. Für viele Menschen könne daraus existenzielle Unsicherheit entstehen.
Rund 1,7 Millionen Haushalte in Deutschland beziehen derzeit Wohngeld. Mehr als die Hälfte davon sind Rentnerhaushalte; nach Angaben des Wohnungsministeriums leben in 52 Prozent der Wohngeldhaushalte Rentnerinnen und Rentner. Vriesema warnt, dass viele von ihnen wegen geringerer Leistungen in die Grundsicherung abrutschen könnten.
Reform soll ab 2027 weniger kosten
Das Bundeskabinett beschloss am 6. Juli 2026 den Entwurf zur Reform des Wohngeldgesetzes. Das Bauministerium plant die deutlichen Einschnitte ab 2027, offiziell sollen damit der Bundeshaushalt konsolidiert und die Wohngeldstellen entlastet werden. Für 2027 werden Einsparungen von rund 1,5 Milliarden Euro bei Bund und Ländern erwartet, ab 2028 rund zwei Milliarden Euro jährlich.
Geplant ist zunächst, die reguläre Anpassung des Wohngeldes an Miet- und Preisentwicklung auszusetzen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025, die nächste wäre regulär zum 1. Januar 2027 fällig. Außerdem soll die Heizkostenkomponente für Einpersonenhaushalte von 96 auf 48 Euro halbiert werden. Ein größerer Anteil des Haushaltseinkommens würde in die Berechnung einfließen. Ansprüche könnten dadurch sinken oder komplett wegfallen.
Nach Einschätzung von Bauministerin Verena Hubertz könnte etwa ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte aus dem Leistungsbezug herausfallen. Die übrigen Haushalte sollen weniger erhalten. Haushalte mit vergleichsweise höheren Einkommen, die derzeit beispielsweise 50 bis 60 Euro Wohngeld bekommen, könnten künftig leer ausgehen. Menschen mit sehr geringem Einkommen sollen nach den Plänen vom Wohngeld in die Grundsicherung wechseln.
Besonders unter Druck geraten könnten Rentnerhaushalte mit niedriger Altersrente, Alleinerziehende sowie Familien mit geringem Erwerbseinkommen – vor allem in Städten mit hohen Mieten. Fällt der Wohngeldanspruch weg, soll nach dem Referentenentwurf auch der Anspruch auf Kinderzuschlag entfallen. Dadurch erwartet die Bundesregierung Minderausgaben von rund 65 Millionen Euro jährlich.
Ein Rechenbeispiel und viele offene Fragen
Wie schnell sich die Lage drehen kann, zeigt das im Zusammenhang mit der Reform genannte Beispiel einer Rentnerin mit 1.240 Euro monatlicher Altersrente und 705 Euro Warmmiete. Durch die höhere Einkommensanrechnung und den Wegfall der regulären Anpassung könnte ihr Wohngeld sinken oder ganz entfallen. In solchen Fällen könnten Betroffene gegebenenfalls Grundsicherung im Alter oder andere Sozialleistungen beantragen. Ob das klappt, hängt von Einkommen, Vermögen und der individuellen Bedarfslage ab.
Ende 2024 bezogen laut Statistischem Bundesamt rund 1,24 Millionen Haushalte Wohngeld. Der durchschnittliche Anspruch lag damals bei 287 Euro monatlich. Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz war der Kreis der Berechtigten Anfang 2023 deutlich erweitert worden. 44 Prozent der Beziehenden sind Familien.
Bis zur endgültigen Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gelten die bisherigen Wohngeldregelungen weiter. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist im Regierungsentwurf vorgesehen, aber wegen des noch ausstehenden Gesetzgebungsverfahrens nicht gesichert. Bestehende Wohngeldbescheide bleiben gültig; die Kürzungen sollen schrittweise mit neuen Bescheiden greifen. In der Regel muss alle zwölf Monate ein neuer Antrag gestellt werden.
Bundesrat fordert Änderungen
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im ersten Durchgang im Bundesrat. Dieser soll am 25. September 2026 über seine Stellungnahme abstimmen. Nach der Bundesratsberatung muss sich erneut der Bundestag mit dem Entwurf befassen. Laut Bundesratsdrucksache 474/1/26 empfehlen der Wohnungsbau- und der Sozialausschuss, den gesamten Entwurf abzulehnen. Der Finanzausschuss sieht dagegen keinen Einwendungsbedarf.
Auch die Fachausschüsse des Bundesrats und die Bauministerkonferenz hatten die Kürzungen bereits abgelehnt. Der Bundesrat fordert Änderungen, insbesondere soll der Bund die Kommunen vollständig für entstehende Folgekosten entschädigen. Die zentralen Kürzungen wurden jedoch nicht gestoppt. Eine ablehnende Stellungnahme würde das Gesetzgebungsverfahren außerdem nicht automatisch beenden; die Bundesregierung könnte den Entwurf trotzdem an den Bundestag weiterleiten.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben eigene Anträge gegen die Kürzungspläne eingebracht. Der zuständige Bundestagsausschuss lehnte sie mehrheitlich ab. Die Bundestagsabgeordnete Sahra Mirow von der Linken bezeichnete steigende Wohngeldkosten als Folge der Wohnungspolitik der Bundesregierung und warnte, die Kürzungen könnten für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten.
Streit um Sparzwang und Folgekosten
Vriesema hält die Einschnitte nicht für eine zwangsläufige Folge leerer Kassen. Gleichzeitig beschloss die Bundesregierung laut ihrer Kritik einen 2,5 Milliarden Euro teuren Tankrabatt. Daraus folge, dass die Wohngeldkürzungen politisch gewollt und nicht durch einen zwingenden Sparzwang verursacht seien.
Die Rechnung könnte ohnehin an anderer Stelle wieder auftauchen. Für die Grundsicherung erwartet der Bund im kommenden Jahr zusätzliche Ausgaben von 194 Millionen Euro, ab 2029 jährlich 430 Millionen Euro. Auf die Kommunen könnten zunächst 33 Millionen Euro, später 74 Millionen Euro zusätzliche Kosten pro Jahr zukommen. Kommunen und Sozialverbände befürchten, dass Betroffene nach dem Wegfall des Wohngelds häufiger Grundsicherung oder Sozialhilfe beantragen müssen. Einsparungen würden dann teilweise nur im Sozialsystem verschoben – vom Wohngeldtopf in andere Kassen.
Der Sozialverband Deutschland kritisiert die Reform als Rücknahme früherer Fortschritte beim Wohngeld als Instrument gegen Altersarmut. Angesichts steigender Mieten, Lebenshaltungs- und Energiepreise warnt der Verband vor wachsender gesellschaftlicher Spaltung und einem Vertrauensverlust in staatliche und demokratische Institutionen. Für die Betroffenen bleibt derweil die einfache, ziemlich nervöse Frage: Was steht im nächsten Bescheid?
