Politik im Wohnungsbau: Berlin plant Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände trotz Widerstand
Heute ist der 19.10.2026 und in Berlin brodelt die Diskussion um die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Man könnte sagen, die Gemüter sind erregt! Die Linke, die Grünen und die SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf ein ehrgeiziges Ziel verständigt: Sie wollen große private Wohnungsbestände in der Hauptstadt vergesellschaften. Dies geschieht im Kontext eines Sondierungspapiers, während die Bundesregierung parallel ein Gesetz plant, das solche Vorhaben verhindern soll. Ein wahrer Drahtseilakt!
Was steckt eigentlich genau hinter diesen Plänen? Laut einer Empirica-Studie wären vier Unternehmen betroffen, die über mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin verfügen. Allen voran Vonovia mit fast 140.000 Wohnungen, gefolgt von Heimstaden Germany, Adler Group und Covivio. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat sogar gefordert, Wohnungen ab einer Grenze von 3.000 zu vergesellschaften – das wären insgesamt rund 240.000 Wohnungen! Ein gewaltiges Potenzial, das in kommunalen Besitz übergehen könnte.
Die rechtlichen Grundlagen
Die rechtliche Basis für diese Vergesellschaftung soll Artikel 15 des Grundgesetzes bilden, der die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum erlaubt. Aber, und das ist ein großes Aber, dieser Artikel wurde seit Inkrafttreten des Grundgesetzes noch nie angewandt. Juristisch betrachtet handelt es sich nicht um eine klassische Enteignung, sondern um eine Vergesellschaftung, die rechtlich ungewiss ist und viel Raum für Interpretationen lässt.
Das geplante Gesetz sieht vor, dass die ersten 10.000 Wohnungen eines Unternehmens von der Vergesellschaftung ausgenommen sind. Ein bisschen wie ein Puffer, um die großen Player nicht gleich ganz zu überrumpeln. Die amtierende Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey lehnt diese Pläne allerdings ab. Sie ist der Meinung, dass dies nicht zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beitragen kann. Ihrer Einschätzung nach könnten betroffene Unternehmen sogar geplante Bauvorhaben stoppen. Und das in einer Stadt, die auf mehr als vier Millionen Einwohner wächst!
Die Reaktionen und die Politik
Eine Expertenkommission des Berliner Senats kommt zu einem anderen Schluss: Sie hält eine Vergesellschaftung für rechtlich möglich. In einem Volksentscheid im Jahr 2021 haben knapp 60 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne gestimmt. Doch die Umsetzung bleibt komplex und umstritten. Ein neues Gesetz, das die Vergesellschaftung regelt, ist noch nicht in Sicht. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat beschlossen, Vergesellschaftungen auf Länderebene gesetzlich zu verhindern. Es ist ein wahrer Politikkampf, der da tobt!
Die Entschädigung für die betroffenen Unternehmen soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden, was rechnerisch etwa 100.000 Euro pro Wohnung entspricht. Doch es gibt viele offene Fragen: Wie verhält es sich mit dem Verkehrswert? Ist eine Entschädigung unter dem Marktwert rechtlich zulässig? Experten sind sich uneinig. Ein zentraler Streitpunkt ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Der Staat darf nicht stärker in die Rechte von Eigentümern eingreifen, als unbedingt nötig.
Der Blick in die Zukunft
Die nächsten Schritte werden entscheidend sein: Die drei Parteien planen, bis Mitte 2028 ein Gesetz vorzulegen. In der Zwischenzeit wird das Vorhaben vom Verfassungsgericht überprüft. Es wird spannend zu sehen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen formuliert werden und ob das Vorhaben letztlich scheitert oder Erfolg hat. Die Bundesregierung hat angekündigt, ein Bundesgesetz zum Schutz von Investitionen vor Vergesellschaftung zu prüfen. Ein echtes Hin und Her, das sowohl Mieter als auch Investoren betrifft!
Die Herausforderungen in der Wohnungsbaupolitik bleiben also groß, und es wird sich zeigen, ob die angestrebten Maßnahmen tatsächlich zu mehr bezahlbarem Wohnraum führen können. Die Diskussion darüber ist jedenfalls noch lange nicht zu Ende.
