Saarbahn-Streit eskaliert: GDL weitet Machtkampf über Lokführer hinaus aus
Bei der Saarbahn steht am Freitag, 2. Oktober 2026, der nächste Warnstreik an – und diesmal geht es längst nicht mehr nur um ein paar Prozentpunkte beim Gehalt. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat für 15.30 Uhr einen Streik mit offenem Ende angekündigt. GDL-Bundeschef Mario Reiß stellte zugleich klar, dass die Gewerkschaft ihr Streikrecht weiterhin nutzen werde.
Bereits in der vergangenen Woche hatten die Lokführer in einer Urabstimmung für weitere Streikmaßnahmen gestimmt. Zuletzt legten sie den Betrieb von Freitag bis zum frühen Samstagmorgen lahm. Für einen weiteren Ausstand hatte die GDL außerdem Mitglieder und nicht organisierte Beschäftigte der Saarbahn aufgerufen: Er sollte 24 Stunden dauern, von Mittwoch um 3:20 Uhr bis Donnerstagmorgen. Die Linie S1 sollte vollständig ausfallen. Einen Schienenersatzverkehr wollte die Saarbahn dafür nicht einrichten, der Busverkehr sollte vom Streik nicht betroffen sein.
Streit um Geld und einen Tarifvertrag
Die GDL begründet die Arbeitskämpfe damit, dass der Kommunale Arbeitgeberverband Saar, kurz KAV Saar, bislang kein Tarifangebot vorgelegt habe. Gefordert werden unter anderem 8 Prozent mehr Lohn, rückwirkend zum 1. Januar 2026, ein Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Prozent sowie ein höherer Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.
Der KAV Saar hatte angekündigt, bei der ursprünglich für den 25. Juni geplanten dritten Verhandlungsrunde ein erstes Angebot vorzulegen. Nach Angaben der GDL findet dieser Termin jedoch nicht mehr statt. Der Arbeitgeberverband verweist auf die angespannte finanzielle Lage der Saarbahn. Im aktuellen Planungszeitraum werden Verluste von deutlich über 20 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Eine Lohnerhöhung im insgesamt zweistelligen Prozentbereich sei deshalb nicht finanzierbar.
Hinter dem Tarifkonflikt steckt inzwischen ein grundsätzlicher Machtkampf. Saarbahn-Geschäftsführer Karsten Nagel hatte erklärt, unter seiner Leitung werde es keinen separaten GDL-Tarifvertrag geben; die GDL sehe er nicht mehr als Verhandlungspartner. Daraufhin rief die Gewerkschaft über Wochen kurzfristige Warnstreiks aus – insgesamt kam es zu annähernd 40 Streikaufrufen. Laut dem zugrunde liegenden Bericht wurden die Ausfälle weitgehend durch Sonderfahrpläne und Ersatzbusse aufgefangen.
Nur noch ein Tarifvertrag bei der Saarbahn
Zum Stichtag 1. Oktober 2026 wenden Saarbahn-Geschäftsführung und KAV nach eigenen Angaben nur noch einen Tarifvertrag im Unternehmen an: den mit Verdi vereinbarten Tarifvertrag Nahverkehr Saarland, den TV-N Saar. Er gilt demnach für alle Bereiche, einschließlich der Lokführer. Die bisherige tarifliche Doppelstruktur mit TV-N Saar und Zug-TV Saarbahn soll damit enden. Ein eigenständiger Tarifvertrag der GDL für rund 80 Lokführer soll verhindert werden.
Beide Arbeitgeberseiten berufen sich auf das Tarifeinheitsgesetz. Es soll bei konkurrierenden Tarifverträgen einheitliche Regelungen ermöglichen und tarifliche Überschneidungen sowie unterschiedliche Vorgaben innerhalb eines Unternehmens vermeiden. Die Saarbahn nennt als Ziele eine bessere Planbarkeit, die Sicherstellung des öffentlichen Verkehrs und weniger Tarifkonflikte und Streiks. Der TV-N Saar bilde die Strukturen eines kommunalen Verkehrsunternehmens mit Bus- und Bahnverkehr umfassend ab.
Nach Angaben von Saarbahn und KAV galt der bisherige GDL-Tarifvertrag nur für rund 15 Prozent der Beschäftigten; die Mehrheit arbeitete bereits nach dem TV-N Saar. Das Verfahren mit zwei Tarifverträgen sei wirtschaftlich nicht tragfähig gewesen. Für sämtliche Beschäftigten, also auch die Lokführer, sieht der TV-N Saar Lohnsteigerungen von 3 Prozent im Jahr 2026, 2,8 Prozent im Jahr 2027 und 2,5 Prozent im Jahr 2028 vor. Außerdem soll sich die Jahressonderzahlung im Jahr 2027 verdoppeln.
Saarbahn und KAV rechnen nicht mit einer Zustimmung der GDL, verlangen aber die Anerkennung der ihrer Ansicht nach geltenden Rechtslage. Weitere Verhandlungen über die grundsätzliche Tarifsituation lehnen sie ab. Gespräche, die weitere Streiks verhindern sollen, seien dennoch möglich. Ein bisschen Gesprächsbereitschaft, aber bitte ohne den eigentlichen Streitgegenstand – das ist, vorsichtig gesagt, eine knappe Gesprächsbasis.
GDL will den Organisationsgrad ausweiten
Die GDL kritisiert, dass die Saarbahn statt eines neuen Tarifvertrags für Lokführer den Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft anwenden wolle. Nach ihrer Ansicht beendet die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes den Tarifstreit nicht, sondern verschärft ihn. Geschäftsführer Karsten Nagel wirft sie vor, Mehrheitsverhältnisse im Betrieb ohne ausreichende rechtliche Grundlage feststellen zu wollen.
Am 2. Oktober 2026 kündigte die GDL an, ihre bisherige Zurückhaltung aufzugeben. Sie will künftig auch Beschäftigte anderer Berufsgruppen innerhalb der Saarbahn ansprechen, deren tarifliche Interessen aufnehmen und sie als neue Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Die Gewerkschaft bezweifelt, dass die übrigen Saarbahn-Beschäftigten mehrheitlich in einer anderen Gewerkschaft organisiert sind. Ihren Organisationsgrad will sie erhöhen und neue Mitglieder gewinnen.
Auch juristisch liegen die Positionen weit auseinander. Die GDL bezweifelt, dass die Entscheidung der Saarbahn mit geltendem Recht und der Rechtsprechung vereinbar ist. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017, wonach das Streikrecht durch das Tarifeinheitsgesetz nicht eingeschränkt werde. Nach Auffassung der Gewerkschaft ist das Gesetz bei der Saarbahn nicht anwendbar.
Bei einer Tarifkollision müsse nach dem Gesetz der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die zum Zeitpunkt des zuletzt abgeschlossenen Tarifvertrags die meisten Mitglieder im Betrieb hatte, argumentiert die GDL. Bei der Ermittlung dieser Mitgliedermehrheit will sie sich nicht auf Angaben oder Schätzungen des Arbeitgebers verlassen. Zudem sei der GDL-Tarifvertrag nur teilweise gekündigt worden: Zentrale Regelungen wie das Gehalt seien betroffen, andere Bestimmungen sollten weiter gelten.
Eine teilweise Anwendung des TV-N Saar sei nach Ansicht der GDL nicht möglich, weil ein Tarifvertrag nur vollständig angewendet werden könne. Für Lokführer könne der TV-N Saar daher erst nach einem Abschluss mit der GDL gelten. Sollte die Saarbahn die Rechtmäßigkeit weiterer Streiks bestreiten, müsse das Arbeitsgericht darüber entscheiden. Reiß fordert die Arbeitgeber zugleich auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Das Tarifeinheitsgesetz im Hintergrund
Das Gesetz zur Tarifeinheit, meist Tarifeinheitsgesetz genannt, wurde am 03.07.2015 verabschiedet. Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind dazu unter anderem der Regierungsentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz)“ als PDF mit 186 KB sowie ein Referentenentwurf vom 15.01.2014 mit 200 KB veröffentlicht.
Zum Gesetz dokumentierte das Ministerium außerdem zahlreiche Stellungnahmen. Vom 18.11.2014 stammen Beiträge der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, der Vereinigung Cockpit, des Verbands angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e.V. (VAA), der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV), des Deutschen Journalisten-Verbands e.V. (DJV), des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschlands (CGB) sowie des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA).
Bereits am 17.11.2014 wurden Stellungnahmen der Neuen Assekuranz Gewerkschaft (NAG), des Deutschen BundeswehrVerbands e.V. (DBwV), des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der Bundesnotarkammer (BNotK), des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veröffentlicht. Eine Stellungnahme vom 10.11.2014 kam vom Beamtenbund und Tarifunion (dbb).
Für Fahrgäste bleibt derweil vor allem die praktische Frage: Fährt die S1 oder fährt sie nicht? Am Freitag, 2. Oktober, soll der Warnstreik ab 15.30 Uhr beginnen, ein Ende wurde zunächst nicht genannt. Wer auf die Saarbahn angewiesen ist, muss sich auf Änderungen einstellen – und vermutlich wieder genauer hinhören, wenn am Bahnsteig die nächste Durchsage knistert.
