VG Köln erlaubt DB InfraGo bis zu 8,2 Milliarden Euro Trassenentgelte für 2027
Heute, am 1.10.2026, hat das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) der Deutschen Bahn im Streit über die Trassenpreise für 2027 recht gegeben. Es geht um Gebühren, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung des deutschen Schienennetzes an die DB-Tochter DB InfraGo zahlen. Für die Branche ist das keine Nebensache: An diesen Entgelten hängen Fahrpläne, Angebotsumfang und am Ende auch die Rechnung für den Betrieb.
Die Klage richtete sich gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Behörde hatte eine niedrigere Obergrenze festgelegt, als die Bahn beantragt hatte. Nach dem Urteil darf die Bahn 2027 nun bis zu rund 8,2 Milliarden Euro an Trassenentgelten auf die Verkehrsunternehmen umlegen. Ursprünglich hatte sie rund 7,55 Milliarden Euro beantragt, die BNetzA jedoch nur eine Obergrenze von rund 7,3 Milliarden Euro genehmigt.
Höhere Grenze, aber wohl nicht voll ausgeschöpft
Aus Bahnkreisen hieß es, die gerichtlich festgelegte höhere Obergrenze werde voraussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft. Das Urteil bedeutet also nicht automatisch, dass die Unternehmen tatsächlich den maximal möglichen Betrag zahlen müssen. Die Entscheidung des VG Köln ist unanfechtbar.
DB InfraGo betreibt das deutsche Schienennetz und finanziert über die Trassenentgelte unter anderem Betrieb, Instandhaltung und Investitionen. Abgerechnet wird pro Kilometer. Je nachdem, ob ein Zug im Güter-, Fern- oder Regionalverkehr unterwegs ist, gelten unterschiedliche Gebühren. Die BNetzA muss diese Trassenpreise jedes Jahr in einem komplexen Verfahren genehmigen.
Wie stark die Gebühren pro Kilometer 2027 im Durchschnitt steigen, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Das Eilverfahren in Köln hat die Festlegung verzögert. Ursprünglich hatte DB InfraGo folgende Erhöhungen beantragt: 12,6 Prozent für den Güterverkehr, 7,7 Prozent für den Regionalverkehr und 5,3 Prozent für den Fernverkehr.
Güterbahnen rechnen mit Millionenbelastung
Der Verband „Die Güterbahnen“ erwartete zuletzt für den Güterverkehr einen Anstieg von 3,48 auf 3,92 Euro pro Kilometer. Für die Güterverkehrsunternehmen entspräche das einer zusätzlichen Belastung von rund 112 Millionen Euro. Bei langen Transportwegen summiert sich jeder Kilometer — und zwar ziemlich schnell.
Auch im Regionalverkehr würden die Trassenentgelte deutlich steigen. Das könnte sich auf das Angebot für Fahrgäste auswirken. Die Verkehrsunternehmen kämpfen bereits mit höheren Personal- und Energiekosten; zusätzliche Ausgaben für die Schienennutzung machen die Kalkulation nicht leichter.
Folge des Urteils zur Trassenpreisbremse
Im März kippte der Europäische Gerichtshof die sogenannte Trassenpreisbremse. Sie hatte Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr vor stark steigenden Trassenpreisen geschützt. Mit dem Urteil aus Köln liegt nun eine weitere wichtige Entscheidung für die Preisbildung im Schienennetz vor.
Für die Baustellen, Stellwerke und Streckenpflege von DB InfraGo bleiben Trassenentgelte eine zentrale Finanzierungsquelle. Gleichzeitig müssen Verkehrsunternehmen ihre Kosten im Blick behalten, während sich die endgültige durchschnittliche Erhöhung für 2027 erst noch herausbildet. Bis dahin bleibt bei vielen Beteiligten vor allem eine Zahl im Kopf: bis zu rund 8,2 Milliarden Euro.
