Pflegereform beschlossen: Höhere Beiträge, neue Prüfungen und offene Strukturfragen
Heute, am 30.09.2026, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Die Entscheidung fiel nach einem Koalitionsstreit, der die Reform bis kurz vor der Kabinettssitzung auf der Kippe stehen ließ. Für Beitragszahler ist damit allerdings noch keine Entlastung verbunden – im Gegenteil.
Ab dem 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent. Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze monatlich um 300 Euro steigen. Ursprünglich war eine Erhöhung um 1.000 Euro geplant. Gutverdiener werden dadurch stärker belastet.
Mehr Geld, mehr Prüfung – und ein neuer Beitrag für Partner
Eine weitere finanzielle Maßnahme betrifft die bisher kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern. Dafür soll ab 2028 ein Beitrag von 0,52 Prozent erhoben werden. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Änderungen helfen, ein drohendes Defizit von acht Milliarden Euro abzuwenden und die pflegerische Versorgung zu sichern. Linnemann bezeichnete das Gesetz als ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Pflegeversicherung.
Bei der Pflegebegutachtung soll künftig konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf deutlich senken kann. Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ wird damit ausdrücklich verankert. Als weitere Präventionsmaßnahme ist ein „Check-up 60+“ zur Früherkennung vorgesehen. Die Pflegeversicherung soll außerdem weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige vollständig übernehmen.
Der finanzielle Druck bleibt trotzdem erheblich. Für 2026 wird ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung warnt sogar, der Pflegeversicherung könnte ohne weitere Zuschüsse bereits ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen. Für 2027 könnte die Finanzierungslücke auf zehn Milliarden Euro anwachsen.
SPD vermisst die eigentliche Reform
Die SPD hatte zusätzliche Änderungen gefordert und kritisiert, die Reform dürfe nicht hauptsächlich durch Einsparungen zulasten der Versicherten finanziert werden. SPD-Generalsekretär Klüssendorf erklärte, der Beschluss sei noch keine Reform und daher kein Erfolg. Forderungen nach einer sozialen Abfederung und einem Pflegekosten-Deckel beziehungsweise „Pflegedeckel“ für Eigenanteile in Pflegeheimen wurden nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Auch eine stärkere oder verpflichtende finanzielle Beteiligung der privaten Pflegeversicherung fehlt zunächst. Die SPD-Forderung wurde an eine Expertenkommission delegiert. Die Union hatte einen direkten Finanzausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung (SPV) und privater Pflegeversicherung (PPV) abgelehnt.
Grüne und Linkspartei bewerteten den Gesetzentwurf ebenfalls als unzureichend. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hatte die Koalitionspartner zuvor zur Einigung aufgefordert. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte das tagelange Tauziehen und stellte die Regierungsfähigkeit von Union und SPD infrage. Außerhalb der Koalition blieb der Ton also rau – trotz Kabinettsbeschluss.
Kommission soll die Pflege der 2030er-Jahre planen
Die grundlegenden Strukturfragen werden nun an eine Expertenkommission überwiesen, die im Oktober 2026 ihre Arbeit aufnehmen soll. Bis Ostern 2027 sollen ihre Vorschläge in ein weiteres Gesetz einfließen. Dabei geht es auch um die langfristige Ausrichtung der Pflegeversicherung für die 2030er-Jahre. Der aktuelle Beschluss ist damit eher ein Auftakt als ein Schlussstrich.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßte das Kabinettsvotum. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther bezeichnete die Reform als wichtigen und richtungsweisenden Schritt und forderte, sie im parlamentarischen Verfahren nicht abzuschwächen. Die Bundesregierung habe sich zu Recht nicht auf eine Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung durch Privatversicherte eingelassen, erklärte Reuther.
Wie groß die Aufgabe ist, zeigen die verfügbaren Daten des Bundesgesundheitsministeriums. Die Übersicht „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung“ enthält Informationen zu Leistungen, Versicherten und zur Finanzentwicklung seit 1995. Die Gesamtdarstellung steht als barrierefreies PDF bereit; zur Finanzentwicklung von 1995 bis 2025 gibt es zusätzlich ein barrierefreies PDF und eine Excel-Datei.
Die Jahresübersichten zu den Versicherten werden jeweils zum 1. Juli nach Altersgruppen und Geschlecht ausgewiesen. Daten liegen für 2025 bis 2008 sowie für den Zeitraum ab 1995 vor. Eine weitere Zeitreihe reicht von 1995 bis 2025 und ordnet die Versicherten nach Versichertengruppen und Geschlecht.
Auch bei den Leistungsempfängern wird genau aufgeschlüsselt: nach Altersgruppen und Pflegegraden, insgesamt sowie getrennt nach Frauen und Männern. Bis 2016 werden statt Pflegegraden die früheren Pflegestufen ausgewiesen. Jahresdaten liegen überwiegend für 2025 bis 2009 vor. Weitere Zeitreihen für 1995 bis 2025 zeigen Leistungsempfänger nach Pflegestufen beziehungsweise Pflegegraden, Altersgruppen und Leistungsarten.
Für die Leistungsarten gibt es außerdem die jahresdurchschnittliche Zahl der Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Pflegegraden. Diese Daten reichen von 2025 bis 2010; bis 2016 werden auch hier Pflegestufen verwendet. Eine Antragsstatistik zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit umfasst den Zeitraum von 1995 bis 2025.
Die Statistiken werden jeweils als PDF und Excel-Datei angeboten. Einige PDFs sind barrierefrei, die Excel-Dateien werden als nicht barrierefrei gekennzeichnet. Ergänzend verweist das Ministerium auf grundlegende Informationen wie „Was ist die Pflegeversicherung?“, „Warum ist die Pflegeversicherung notwendig?“ und auf die Pflegeberichte der Bundesregierung.
Der Beschluss vom 30. September 2026 bringt also zunächst höhere Belastungen für Beitragszahler und verschiebt die großen Fragen ein Stück weiter – zur Kommission, in den Herbst und schließlich bis Ostern 2027.
