Frankfurts Baupläne unter Finanzvorbehalt: Großprojekte brauchen gesicherte Milliarden
Frankfurt am Main darf seinen Haushalt 2026 umsetzen – aber nur mit einem eng geschnürten Korsett. Das Hessische Innenministerium hat den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Etat genehmigt und zugleich strikte Auflagen erlassen. Für die Bau- und Infrastrukturpläne der Stadt ist das eine deutliche Bremse.
Im ursprünglichen Haushalt stand ein Jahresdefizit von 93 Millionen Euro. Stadtkämmerin Susanne Serke (CDU) rechnet inzwischen allerdings damit, dass das tatsächliche Minus 2026 bei rund 440 Millionen Euro liegen könnte. Schon im Vorjahr hatte Frankfurt einen Fehlbetrag von knapp 400 Millionen Euro zu verkraften. Die Stadt muss im kommenden Jahr also kräftig auf die Ausgabenbremse treten.
Keine neuen Stellen, offene Stellen bleiben möglich
Die Aufsichtsbehörde strich sämtliche neuen Stellen aus dem Stellenplan. Vorgesehen waren ursprünglich 515,42 zusätzliche Stellen. Neue Beschäftigungsverhältnisse darf die Stadt damit nicht schaffen. Bereits im Stellenplan enthaltene offene Stellen dürfen dagegen weiterhin besetzt werden.
Auch bei den freiwilligen Leistungen ist Schluss mit Ausweitungen. Vereinsförderung sowie die Unterstützung der freien Theater-, Kunst- und Kulturszene dürfen höchstens auf dem bisherigen Niveau bleiben. Nach den Auflagen des Landes gilt das außerdem für den Betrieb von Schwimmbädern sowie für Sport- und Kulturförderung. Frankfurt wollte sich zunächst nicht näher äußern. Ein Sprecher des Finanzdezernats sagte lediglich: „Wir prüfen das.“
Das Innenministerium begründet die Vorgaben mit der angespannten Finanzlage der Kommunen infolge der anhaltend schlechten Wirtschaftslage. Nach Jahren mit Überschüssen seien viele Kommunen zunehmend ins Minus gerutscht. Die Lage sei ernst und betreffe auch andere hessische Kommunen; deshalb seien Auflagen und Hinweise erforderlich.
Großprojekte nur bei gesicherter Finanzierung
Besonders genau schaut das Land auf investive Großprojekte. Deren Planung darf nur vertieft werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Betroffen sein könnten der Neubau der Städtischen Bühnen, der voraussichtlich eine Milliardensumme kostet, der Neubau des Schauspiels im Bankenviertel und der Neubau der Oper am heutigen Standort nach dem Abriss der Doppelanlage.
Auf der Liste stehen außerdem eine Multifunktionshalle am Stadion, die Einhausung beziehungsweise Überdachung einer innerstädtischen Autobahn – genannt wird die A661 bei Seckbach – sowie der Ausbau der U-Bahn-Linien U4 und U5. Für die Baupolitik Frankfurts ist das ein ziemlich schwerer Rucksack, denn gerade bei solchen Vorhaben geht es nicht um ein paar Monate, sondern um Jahre und Jahrzehnte.
Serke verwies darauf, dass die Großprojekte über mehrere Jahre oder Jahrzehnte finanziert würden und deshalb nicht nur ein einziges Haushaltsjahr belasteten. Die Gewerbesteuereinnahmen lägen laut der Stadtkämmerin im Plan. Das Problem sieht sie vor allem auf der Ausgabenseite und fordert eine realistischere Haushaltsplanung.
Frankfurts finanzielle Lage hatte sich bereits 2025 deutlich verschlechtert. Nach mehreren Jahren mit Überschüssen musste Serke damals ein Defizit von rund 203 Millionen Euro bekannt geben. Das Ergebnis lag 735 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Serke bezeichnete es als ernst zu nehmend.
Ein Blick über Frankfurt hinaus
Der Hessische Rechnungshof hatte seinen Kommunalbericht 2025 am 21. November 2025 veröffentlicht. Die Zahlen passen unangenehm gut zur Frankfurter Lage: In Hessens Kommunen stagnieren die Einnahmen auf hohem Niveau, während die Ausgaben deutlich steigen. Gleichzeitig wächst der Investitionsbedarf, etwa wegen maroder Schulen und anderer Bauwerke.
Das Finanzierungsdefizit der kommunalen Kernhaushalte stieg von 597 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2024. Mehr als 80 Prozent der hessischen Kommunen – vier von fünf – verzeichneten 2024 ein Defizit. Kein hessischer Landkreis kam auf einen Finanzierungsüberschuss. Bundesweit wird für 2025 ein kommunales Rekorddefizit von mehr als 30 Milliarden Euro erwartet.
Die bereinigten Einnahmen der kommunalen Kernhaushalte erhöhten sich 2024 um 600 Millionen Euro auf 28,3 Milliarden Euro. Wichtigste Einnahmequelle blieben die Steuern, wobei die Gewerbesteuer regional stark unterschiedlich ausfiel. In 325 der 421 hessischen Städte und Gemeinden lag der kommunale Einkommensteueranteil über dem Netto-Gewerbesteueraufkommen. Gewerbesteuern hängen stark von der wirtschaftlichen Entwicklung ab; der Einkommensteueranteil kann durch den demografischen Wandel sinken, wenn viele Erwerbstätige in den Ruhestand wechseln und ihr zu versteuerndes Einkommen typischerweise wegfällt.
Dem standen bereinigte Ausgaben von rund 31,2 Milliarden Euro gegenüber – 2,5 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Das Ausgabenwachstum war damit etwa viermal so hoch wie das Einnahmenwachstum. Die größten Positionen waren Sozialleistungen mit 7,8 Milliarden Euro und Personalausgaben mit 7,4 Milliarden Euro. Als mögliche Kostentreiber nennt der Rechnungshof die Vielzahl kommunaler Aufgaben und selbst gesetzte Standards, etwa bei der Kinderbetreuung. Auch EU, Bund und Land sollen die Anforderungen und Standards an Kommunen überprüfen.
Höhere Kreis- und Schulumlagen können die Lage kreisangehöriger Städte und Gemeinden zusätzlich verschärfen. Bund und Land stellen in den kommenden Jahren zwar insgesamt 4,7 Milliarden Euro bereit. Nach Einschätzung des Rechnungshofs lösen diese Mittel die strukturellen Probleme aber langfristig nicht. Die Kommunen sollen ihre Aufgaben, Standards und die langfristige Finanzierbarkeit überprüfen. Für Bund und Land gilt dabei das Prinzip: Wer Aufgaben bestellt, muss sie auch finanzieren.
Schulden, Investitionen und wenig Spielraum
Die Investitionskredite der kommunalen Kernhaushalte stiegen 2024 um 1,1 Milliarden Euro auf 16,3 Milliarden Euro. Die Liquiditätskredite erhöhten sich nach einem Tiefstand von 70 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 401 Millionen Euro. Der Gesamtschuldenstand der Kernhaushalte betrug Ende 2024 16,7 Milliarden Euro, nach 15,2 Milliarden Euro im Vorjahr. Außerhalb der Kernhaushalte kamen weitere Schulden von 43,5 Milliarden Euro hinzu. Zusammen waren es knapp 60,2 Milliarden Euro. Dazu kamen Eventualverbindlichkeiten, etwa aus Bürgschaften und kreditähnlichen Rechtsgeschäften, von 4,1 Milliarden Euro.
Der Rechnungshof warnt davor, weitere Liquiditätskredite aufzubauen. Zusätzliche Zinsen, Zinsänderungsrisiken und spätere Tilgungen belasten künftige Haushalte. Trotz einer positiven Steuerschätzung bis 2029 bleibt das Krisenumfeld schwierig. Kommunen sollen deshalb priorisieren und bei Bedarf Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen.
Interkommunale Zusammenarbeit soll wegen knapper Finanzen und fehlenden Fachpersonals ausgebaut werden. Mittelfristig könnten auch freiwillige Gemeindefusionen erforderlich werden. Der Kommunalbericht umfasst drei Haushaltsstrukturprüfungen und zwei Fachprüfungen. Einbezogen waren 71 kommunale Körperschaften mit einem geprüften Finanzvolumen von rund sechs Milliarden Euro; die aufgezeigten Ergebnisverbesserungspotenziale summierten sich auf rund 35,1 Millionen Euro.
Behandelt wurden unter anderem Haushaltsstrukturen, IT-Sicherheit, die Unterbringung Geflüchteter und die Krisenresilienz von Kommunen. Gerade bei der Unterbringung zeigte sich, wie schnell eine saubere Rechnung ins Rutschen kommen kann: Geprüfte Städte und Gemeinden konnten ihre Gesamtkosten teilweise nicht eindeutig beziffern, weil Aufwendungen und Erträge uneinheitlich oder gar nicht zugeordnet und verbucht wurden. Ob Erstattungspauschalen der Landkreise kostendeckend waren, ließ sich dadurch nicht feststellen.
Die Pauschalen lagen je nach Landkreis zwischen neun und zwölf Euro pro geflüchteter Person und Tag, teilweise gab es sogar innerhalb einzelner Landkreise unterschiedliche Regelungen. Der Rechnungshof empfiehlt einheitliche Kostenerstattungsregelungen zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen. Kommunen sollen ihre Kosten sachgerecht zuordnen und verrechnen, damit die tatsächlichen Aufwendungen transparent werden.
Das Land stellte den Kommunen 2023 zusätzlich 50 Millionen Euro für flüchtlingsbezogene Ausgaben bereit. Seit Februar 2024 werden Geflüchtete mit ungeklärter Bleibeperspektive nicht mehr den Kommunen zugewiesen. Die monatliche Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zehn Prozent erhöht; zusätzlich wurde eine jährliche Erhöhung der Pauschalen um
