Rheinbrücken-Streit vor dem Landgericht: Gutachten stellt Kündigung des Porr-Vertrags infrage
Der Streit um die Kündigung des Bauvertrags für die Leverkusener Rheinbrücke im Jahr 2020 beschäftigt weiterhin das Landgericht Köln. Es geht um viel Geld: Der Vorsitzende Richter Christian Spelz bezifferte den Streitwert auf rund 500 Millionen Euro, mögliche Zinsen noch nicht eingerechnet.
Die Autobahn GmbH hatte der Baufirma Porr im April 2020 den Vertrag für den Neubau gekündigt. Als Grund nannte sie angeblich erhebliche, systematische Mängel an Stahlbauteilen, die in China gefertigt worden waren. Porr bestreitet diese Darstellung. Im aktuellen Verfahren vertritt die Autobahn GmbH die Bundesrepublik Deutschland; Porr ist die beklagte beziehungsweise fordernde Vertragspartei.
Gericht schlägt Verzicht auf Forderungen vor
Das Gericht hat nun eine gütliche Einigung vorgeschlagen: Beide Seiten sollen auf ihre jeweiligen Forderungen verzichten. Die Bundesrepublik verlangt Schadenersatz, Porr fordert die Vergütung für bereits erbrachte und auch für nicht erbrachte Leistungen. Die Vertreter der Gegenseite erklärten, sie müssten den Vorschlag zunächst intern beraten. Dafür seien mehrere Zustimmungen erforderlich.
Porr-Anwalt Ralf Leinemann wies die Darstellung der Autobahn GmbH vor Gericht zurück. Die Behauptung zahlreicher systematischer Fehler und Mängel lasse sich beweisen, sagte er. Zugleich sei Porr an einer Einigung interessiert und wolle den Streit beenden. Einfach ist das nicht, schon wegen der Summe und der vielen beteiligten Stellen.
Der Auftrag war Porr im Herbst 2017 von „Straßen NRW“ erteilt worden. Für 362 Millionen Euro sollte die marode A1-Rheinbrücke neu gebaut werden. Nach der Kündigung im April 2020 aus „wichtigem Grund“ stritten Land und Unternehmen außergerichtlich in einem Schiedsverfahren und vor Gericht über die Rechtmäßigkeit dieses Schritts.
Gutachten sieht Reparaturen als möglich an
Eine bislang unveröffentlichte Schiedsuntersuchung könnte dabei eine wichtige Rolle spielen. Der Stahlbau-Experte Martin Mensinger von der Technischen Universität München kommt darin zu dem Ergebnis, dass sämtliche festgestellten Fehler an den vorgesehenen Stahlbauteilen reparierbar gewesen wären. Das Gutachten wurde im April 2022 fertiggestellt und blieb bis März 2026 unter Verschluss.
Mensinger stellte zwar zahlreiche Verstöße gegen technische Vorschriften fest. Fachgerechte Reparaturen hielt er aber in allen Fällen für möglich. Untersucht wurden fünf Bereiche, in denen „Straßen NRW“ Mängel festgestellt hatte.
Bei etwa einem Drittel der Kopfbolzendübel bestätigte Mensinger eine fehlerhafte Fertigung. Die Dübel könnten jedoch einfach ersetzt werden; weitere Maßnahmen seien nach den Ausführungsnormen nicht erforderlich. Auch erhebliche Mängel an Schweißnähten ließen sich dem Gutachten zufolge durch Ausschleifen und anschließende Reparaturschweißungen fachgerecht beheben. Bei den übrigen Fehlern kam der Experte ebenfalls zu dem Schluss, dass die Bauteile so instand gesetzt werden könnten, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen.
Damit widerspricht die Schiedsuntersuchung den Annahmen von „Straßen NRW“. Im Kündigungsschreiben war von zahlreichen nicht reparierbaren Systemmängeln die Rede. Porr hatte dagegen stets vertreten, Reparaturen seien möglich. Zur Klärung beauftragte das Unternehmen Mensinger im August 2020 mit einer Schiedsuntersuchung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
Politischer Streit um die Entscheidung
Hendrik Wüst war zum Zeitpunkt der Kündigung NRW-Verkehrsminister, „Straßen NRW“ seinem Ministerium nachgeordnet. Im Untersuchungsausschuss „Brückendesaster“ des NRW-Landtags verteidigte Wüst die Kündigung. Die chinesischen Stahlbauteile hätten zahlreiche systematische Fehler und Mängel aufgewiesen, erklärte er dort. Im Mai 2020 sagte Wüst dem Landtag außerdem, das Land werde wahrscheinlich auf den Kosten der Porr-Kündigung sitzen bleiben, falls Gutachten im Auftrag von Land und Bund nicht eine komplette Neuherstellung der Stahlteile rechtfertigten.
Das Mensinger-Gutachten erhöht nach Darstellung des Berichts nun die Gefahr, dass die Staatskasse auf mehr als 300 Millionen Euro sitzen bleibt. Im Zentrum steht deshalb nicht nur der Streit um rund 500 Millionen Euro einschließlich möglicher Zinsen, sondern auch die Frage, ob Nordrhein-Westfalen den Vertrag rechtmäßig beendet hat und ob die Bauteile tatsächlich vollständig und kostenintensiv neu hergestellt werden mussten.
Mensinger wurde am 16. März 2026 im Untersuchungsausschuss des Landtags als Zeuge vernommen. Zuvor hatte Porr-Chef Karl-Heinz Strauss die Fragen des Ausschusses beantwortet. Strauss erneuerte seine Vorwürfe gegen das Land und „Straßen NRW“. Nach der Auftragsvergabe seien die Vorarbeiten für die Baustelle erheblich verzögert worden; monatelang habe Porr kaum beginnen können.
Die Eignung der chinesischen Stahlbauteile sei aus Sicht von Porr durch zusätzliche Kontrollen, unter anderem durch den TÜV Rheinland, ausreichend geklärt worden. Strauss bezeichnete die Kündigung durch Wüst im April 2020 als Panikreaktion aus Sorge vor Kostensteigerungen infolge der Verzögerungen. Wäre weitergearbeitet worden, wäre die Brücke nach seiner Einschätzung inzwischen befahrbar.
CDU und Grüne halten die Kündigung trotz des Gutachtens für richtig. Der CDU-Abgeordnete Jörg Geerlings erklärte, alle Experten hätten die Fehler bestätigt; bei einer wichtigen Verkehrsverbindung habe Sicherheit Vorrang vor Risiken. Der Grünen-Abgeordnete Marc Zimmermann nannte die Kündigung alternativlos. Nach Reparaturen sei möglicherweise nicht dieselbe Langlebigkeit der Bauteile gewährleistet gewesen.
Die Opposition verlangt weitere Aufklärung. SPD-Abgeordneter Gordon Dudas will klären, warum das Land einen kurz zuvor geschlossenen Vertrag wieder aufheben wollte. FDP-Abgeordneter Christof Rasche fordert, dass der heutige Ministerpräsident und frühere Verkehrsminister Hendrik Wüst im Ausschuss aussagt.
Brücke inzwischen in zwei Etappen
Die erste Brückenhälfte, um die es damals ging, wurde im Februar 2024 eröffnet. Der Bau der zweiten Brückenhälfte läuft derzeit. Damit ist der alte Streit auf der Baustelle längst von neuen Betonier- und Montagearbeiten überlagert – juristisch allerdings keineswegs erledigt.
Laut einem Medienbericht soll es am Donnerstag zudem zu einem Baustellenunfall mit einem verletzten Arbeiter gekommen sein. Die Autobahn GmbH äußerte sich dazu auf Anfrage zunächst nicht.
