Im Streit um den Bau der Leverkusener A1-Rheinbrücke drängt das Landgericht Köln auf eine gütliche Lösung. Der Vorsitzende Richter Christian Spelz schlug der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Autobahn GmbH und dem Bauunternehmen Porr einen sogenannten Null-Vergleich vor: Beide Seiten sollen auf ihre jeweiligen Forderungen verzichten.

Es geht um viel Geld. Der Streitwert liegt nach Angaben von Spelz bei mehr als 500 Millionen Euro. Die Bundesrepublik verlangt von Porr Schadenersatz, während das Unternehmen die Vorwürfe zurückweist und seinerseits eine Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen fordert. Ohne Einigung könnte sich das Verfahren mit Zeugen und Sachverständigen noch über Jahre ziehen – inklusive weiterer Zinsen.

Gekündigter Vertrag und ein teurer Baustopp

Porr hatte im Herbst 2017 den Auftrag als Generalunternehmer für den Neubau der Leverkusener A1-Rheinbrücke erhalten. Etwa ein Jahr später wurden Mängel an den in China gefertigten Stahlbauteilen festgestellt. Vor knapp sechs Jahren kündigte Straßen.NRW den Vertrag; im April 2020 erfolgte die fristlose Kündigung. Ein anderes Unternehmen setzte den Brückenbau fort.

Die Kündigung führte zu einer deutlichen Verzögerung bei der Fertigstellung. Seitdem läuft der Rechtsstreit über die Kosten des fehlgeschlagenen Projekts – einen dreistelligen Millionenbetrag, den letztlich entweder Porr oder die Staatskasse tragen müsste. Der erste Teil der neuen Brücke ist seit 2023 befahrbar, der zweite soll 2027 fertiggestellt werden.

Nach Auffassung der Bundesrepublik waren die Stahlbauteile fehlerhaft. Grundlage der Kündigung waren Stellungnahmen zweier Fachleute, die schwere Fehler festgestellt hatten. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der 2020 NRW-Verkehrsminister war, verteidigte die Entscheidung im Juni im Untersuchungsausschuss „Brückendesaster“ des NRW-Landtags. Die chinesischen Stahlbauteile hätten systematische Fehler und Mängel in großer Zahl gehabt, erklärte er dort.

Porr-Anwalt Ralf Leinemann wies das vor Gericht zurück. Die Vorwürfe seien falsch und belegbar, sagte er. Porr sei an einer gütlichen Einigung interessiert und wolle den Streit beenden.

Eine Stellungnahme mit nachträglichen Änderungen

Im Zentrum des Gerichtsverfahrens steht eine fünfseitige Stellungnahme, die der Prüfingenieur Anfang 2020 zum Zustand der Stahlbauteile verfasste. In einem als „Vorabzug“ bezeichneten Dokument vom 6. März 2020 sprach er von Mängeln „in großer Zahl“, die „systematisch“ seien.

Eine Mitarbeiterin von Straßen.NRW leitete den Text noch am selben Tag an Kollegen im eigenen Haus sowie im Landes- und Bundesverkehrsministerium weiter – zur „Information und Abstimmung“. Am 9. März 2020 bearbeitete ein Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums das Dokument etwa eine Stunde lang. Er ergänzte unter anderem, erhebliche Mängel seien nicht nur „zu erwarten“, sondern bereits „festgestellt worden“.

Außerdem fügte er hinzu, dass ein Antrag auf eine „Zustimmung im Einzelfall“ weder begutachtet noch beschieden werden könne. Den vom Prüfingenieur bereits abgelehnten Weg erklärte er zusätzlich als nicht „zielführend“ und nicht „gangbar“. Eine spätere Fassung enthält genau diese Ergänzungen.

Als Datum blieb darin der 6. März 2020 angegeben, obwohl die ministeriellen Änderungen erst am 9. März eingefügt worden waren. Die Bezeichnung „Vorabzug“ fehlt in dieser Fassung. Unterschrieben wurde das Dokument vom Prüfingenieur als „Prüfingenieur für Baustatik (Metallbau)“.

Dokumente des Untersuchungsausschusses im NRW-Landtag legen nahe, dass die Stellungnahme eines staatlich anerkannten Sachverständigen vom Bundesverkehrsministerium überarbeitet wurde. Die Änderungen stellten den Zustand der Stahlbauteile offenbar schlechter dar; der Prüfingenieur übernahm sie anschließend offenbar in seine Stellungnahme.

Prüfingenieure haben hoheitliche Aufgaben und müssen laut NRW-Verordnung unparteiisch arbeiten. Das Oberverwaltungsgericht NRW bezeichnete die Pflicht, unbeeinflusst von Interessen Dritter zu handeln, als selbstverständlich. Der Prüfingenieur soll am folgenden Freitag im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Entstehung seiner Stellungnahme aussagen.

Beweislast bei der Autobahn GmbH

Das Landgericht sieht die Beweislast für die behaupteten Mängel bei der Klägerin, der Autobahn GmbH. Der Fall enthalte zahlreiche Wertungsfragen, sagte Richter Spelz. Deshalb könne eine höhere Instanz zu einer abweichenden Entscheidung kommen.

Streitpunkt ist unter anderem, ob die in China hergestellten Stahlbauteile tatsächlich systematische Fehler und zahlreiche Mängel aufwiesen. Straßen.NRW legte die überarbeitete Stellungnahme am 11. März 2020 als Anlage einer letzten Kündigungsandrohung an Porr bei. Sechs Wochen später kündigte Straßen.NRW den Vertrag endgültig und verwies erneut auf das Dokument. Für das Gerichtsverfahren ist es deshalb zentral: Dort wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft.

Die Anwälte der Autobahn GmbH betonten zunächst, auch mit Blick auf künftige Bauprojekte an einer gerichtlichen Klärung der Qualitätsanforderungen an Bauunternehmen interessiert zu sein. Nach der Verhandlung teilte die Autobahn GmbH jedoch mit, über eine mögliche Einigung müsse zunächst intern beraten werden. Dafür seien mehrere Zustimmungsebenen erforderlich.

Bis dahin bleibt der Vorschlag des Gerichts auf dem Tisch: ein Schnitt, bei dem beide Seiten ihre Forderungen fallen lassen. Eine schnelle Lösung wäre das allemal. Ob sie auch durch die internen Ebenen kommt, ist offen.