Ahornbaum-Protest in Chemnitz endet mit Biss und Verwarnung vor Gericht
Ein Streit um die Fällung eines Baumes im Chemnitzer Viertel Brühl-Nord ist im vergangenen Spätsommer eskaliert. Eine damals 40-jährige Polizist wurde dabei von einer heute 47-jährigen Chemnitzerin in den Unterarm gebissen. Eine Narbe blieb zurück.
Am Donnerstag verkündete das Amtsgericht Chemnitz sein Urteil. Die Frau wurde vom Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in jeweils vier Fällen freigesprochen. Das Gericht sah zwar als erwiesen an, dass sie Polizisten angegriffen hatte. Juristisch wertete es das Geschehen jedoch nicht als tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Protest an einem alten Ahornbaum
Hintergrund war ein rund 100 Jahre alter Ahornbaum an der Further Straße. Die Opernsängerin protestierte vor einem Jahr gegen dessen Fällung. Am 9. September stellte sie sich zwischen den Baum und einen Teleskoplader – eine ziemlich direkte Form des Widerstands.
Als Einsatzkräfte die Frau wegtrugen, biss sie einem damals 40-jährigen Beamten in den Unterarm. Der Polizist blutete, später blieb eine Narbe. Vor dem Chemnitzer Amtsgericht musste sich die heute 47-Jährige deshalb wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten.
Verwarnung statt Geldstrafe
Richter Richard Schröder verurteilte die Frau wegen Körperverletzung zu einer Verwarnung. Bei einer weiteren Straftat muss sie 2.400 Euro zahlen. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 1.500 Euro zugunsten eines Vereins zur Unterstützung von Polizisten festgesetzt.
Der Streit um den Baum ist damit vor Gericht beendet, das Bauprojekt selbst ist inzwischen vorangeschritten. Wo damals ein Teleskoplader stand und Einsatzkräfte die Blockade auflösten, geht es längst weiter – während die Narbe am Unterarm des Beamten bleibt.
Baustelle und Gerichtsakte
Der Fall zeigt, wie schnell ein lokaler Protest auf einer Baustelle in ein Strafverfahren führen kann: ein alter Ahornbaum, ein Arbeitsgerät, mehrere Einsatzkräfte und schließlich ein Biss. Das Amtsgericht unterschied dabei genau zwischen dem Angriff auf die Polizisten und dem rechtlichen Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
