UN-Liste: Heidelberg Materials bleibt wegen Siedlungsaktivitäten im Westjordanland erfasst
Am 25. September 2026 sorgt eine aktualisierte UN-Datenbank für neue Aufmerksamkeit im Bau- und Immobiliensektor: Mindestens 214 Unternehmen tragen laut einer UN-Prüfung zum Bau illegaler Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten bei. Die meisten dieser Firmen haben ihren Sitz in Israel. Mit deutlichem Abstand folgen acht Unternehmen aus den USA, darunter Airbnb.
Auch die deutsche Zementfirma Heidelberg Materials bleibt in der Datenbank des UN-Menschenrechtsbüros. Ihr wird die Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere von Wasser und Land, für geschäftliche Zwecke vorgeworfen. Das Unternehmen bezeichnete seine Aufnahme im Jahr 2025 als ungerechtfertigt. Betroffen ist die Tochtergesellschaft Hanson Israel. Sie stellte laut Heidelberg Materials 2023 ihre Aktivitäten im Steinbruch Nahal Raba, in einem Asphaltwerk und in einem Transportbetonwerk im Westjordanland ein. Das UN-Menschenrechtsbüro erklärte dagegen, den Fall geprüft zu haben und an seiner ursprünglichen Einschätzung festzuhalten.
214 Unternehmen auf der aktualisierten Liste
Die aktuelle Veröffentlichung ist die vierte Aktualisierung der Datenbank. Vor einem Jahr umfasste die Liste 158 Unternehmen. Nun stehen unter anderem die US-Reiseunternehmen Expedia und Airbnb darauf. Jeweils zwei gelistete Unternehmen haben ihren Sitz in China, Frankreich und Großbritannien. Weitere Firmen kommen aus Südafrika, Luxemburg, den Niederlanden, Mexiko und Spanien.
Fünf weitere Unternehmen wurden nach einer Überprüfung aus der Datenbank gestrichen. Die Zahlen der UN-Veröffentlichung vom 26. September 2025 weisen dabei auf einen früheren Prüfstand hin: Damals umfasste die Datenbank 158 Unternehmen aus 11 Ländern. Das UN-Menschenrechtsbüro hatte für diese Aktualisierung 215 Unternehmen geprüft, darunter alle 97 Unternehmen aus der Liste von 2023. 68 Unternehmen wurden neu aufgenommen, sieben Unternehmen aus der Liste von 2023 entfernt, weil sie nicht mehr an den betreffenden Aktivitäten beteiligt waren. Die Prüfung weiterer Unternehmen läuft weiter.
Das Büro arbeitet schrittweise Hinweise zu insgesamt 596 Unternehmen ab, die es bis 2024 erhalten hatte. Die Prüfung von 255 Unternehmen stand nach den vorliegenden Angaben noch aus. Alle überprüften Unternehmen wurden über die Vorwürfe informiert und konnten relevante Informationen einreichen.
Erfasst werden Firmen, die Ausrüstung und Materialien für den Bau und Erhalt der Siedlungen liefern, palästinensische Häuser und andere Gebäude abreißen, Überwachungsaktivitäten durchführen, natürliche Ressourcen wirtschaftlich nutzen oder durch Verschmutzung und Abfallablagerungen palästinensische Dörfer beeinträchtigen. Die gelisteten Unternehmen sind vor allem im Bauwesen, in der Immobilienwirtschaft sowie im Bergbau und Steinbruchbetrieb tätig.
Was die UN konkret prüft
Bewertet wird, ob ein Unternehmen direkt am Siedlungsbau beteiligt ist, gemeinsam mit anderen Unternehmen Aktivitäten in den Siedlungen durchführt oder durch Produkte und Dienstleistungen zum Siedlungsbau beiträgt. Das UN-Menschenrechtsbüro nutzte dafür eine weltweit anwendbare Methodik auf Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Auf dieser Basis kam es zu dem Schluss, dass bei 158 der 215 überprüften Unternehmen hinreichende Gründe für eine Beteiligung an den genannten Aktivitäten bestehen. Die vollständige Liste der derzeit beteiligten Unternehmen sowie der früher aufgeführten Unternehmen, die ihre Aktivitäten beendet haben, ist dem Bericht als Anhang beigefügt.
Die Datenbank wurde im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats aktualisiert und baut auf Veröffentlichungen aus den Jahren 2020 und 2023 auf. Der Bericht trägt die Kennung A/HRC/60/19, stammt vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) und wurde am 26. September 2025 veröffentlicht.
Nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag sind die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten illegal. Israel kritisierte die Datenbank erneut und bezeichnete sie als Instrument zur „Verfolgung des jüdischen Staates“ sowie als Teil einer „Verleumdungskampagne“ gegen Unternehmen.
Eine Aufnahme hat keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Ziel der 2016 von mehreren Ländern beschlossenen Datenbank waren mehr Transparenz und Druck auf Unternehmen, entsprechende Aktivitäten einzustellen. Der Bericht fordert Unternehmen dennoch auf, geeignete Maßnahmen gegen negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte zu ergreifen. Firmen, die solche Folgen verursacht oder dazu beigetragen haben, sollen durch geeignete Verfahren Abhilfe schaffen oder daran mitwirken.
UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk erklärte, Unternehmen müssten in Konfliktgebieten ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen und sicherstellen, dass ihre Aktivitäten nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Zugleich betont der Bericht die Verantwortung der Staaten: Sie sollen sorgfältig verhindern, dass Unternehmen in Konfliktgebieten an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder wesentlich dazu beitragen. Betroffene müssen Zugang zu wirksamen gerichtlichen, administrativen oder gesetzgeberischen Rechtsmitteln erhalten.
Der Maßstab: „Protect, Respect, Remedy“
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, kurz UNGP, wurden 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet. Grundlage ist das UN-Dokument A/HRC/17/31. Die 31 Prinzipien sollen Menschenrechtsverletzungen im wirtschaftlichen Kontext verhindern und beheben. Sie formulieren grundlegende Pflichten und Verantwortlichkeiten für Staaten und Unternehmen, geben Empfehlungen zur Umsetzung und gelten als wichtiger internationaler Standard für Unternehmensverantwortung und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten.
Ihr Drei-Säulen-Modell heißt „Schutz, Achtung und Abhilfe“ – international: „Protect, Respect, Remedy“. Beim Schutz müssen Staaten Menschen vor wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen bewahren, etwa durch geeignete Politik, Regulierung und Rechtsprechung. Unternehmen müssen Menschenrechte achten, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit verhindern oder beenden und sich um Wiedergutmachung bemühen. Bei der Abhilfe geht es darum, Betroffenen gerichtliche und außergerichtliche Rechtsmittel zu eröffnen, damit Verstöße untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden können.
Erarbeitet wurden die Leitprinzipien unter Federführung des damaligen UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, unter Beteiligung staatlicher und privater Akteure. Mit derselben Resolution wurde die UN-Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten geschaffen. Innerhalb der Vereinten Nationen bleibt das Themenfeld umstritten; die UNGP gelten als einziger konsensualer Grundlagentext.
In vielen Ländern fehlen ausreichende Gesetze und staatliche Möglichkeiten, wirtschaftliche Akteure zu kontrollieren – besonders globale Konzerne und multinationale Unternehmen. In globalen Lieferketten treten deshalb häufig Menschenrechtsverletzungen auf. Mindestlöhne sind in Ländern des globalen Südens teilweise nicht gesichert, Beschäftigte werden zu Überstunden gezwungen, und die Arbeitssicherheit bleibt oft unzureichend.
Die Beispiele reichen weit über Siedlungsbau und Baustoffe hinaus. In der internationalen Textilindustrie sind Arbeits- und Menschenrechte vielerorts nicht ausreichend geschützt. Kleinbauern in der Baumwollproduktion arbeiten häufig unter prekären Bedingungen, in Textilfabriken kommt es wiederholt zu Unfällen mit Verletzten und Todesopfern. Beim Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes mit mehreren Textilfabriken in Bangladesch starben am 24. April 2013 mehr als 1.100 Arbeiterinnen und Arbeiter.
Auch Lieferketten für Elektrogeräte sind betroffen, etwa bei der Rohstoffgewinnung und der Herstellung von Computern und Smartphones. Coltan, das unter anderem für Smartphones benötigt wird, wird überwiegend in der Demokratischen Republik Kongo abgebaut. Dort besteht seit Jahren ein Konflikt um Rohstoffe, bei dem mehrere Millionen Menschen ums Leben kamen. In den Minen werden Arbeits- und Menschenrechte laut dem zugrunde liegenden Artikel häufig nicht eingehalten; auch Kinder arbeiten dort.
Deutschland zwischen Aktionsplan und Lieferkettengesetz
Deutsche Unternehmen sind laut dem Artikel wiederholt direkt oder indirekt an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Eine Studie der Universität Maastricht aus dem Jahr 2015 setzte Deutschland beim internationalen Vergleich von Menschenrechtsbeschwerden gegen ansässige Unternehmen auf Platz fünf.
Zum genannten Zeitpunkt arbeiteten 33 Länder an Nationalen Aktionsplänen für Wirtschaft und Menschenrechte. Dänemark, Finnland, Großbritannien und Kolumbien hatten entsprechende Aktionspläne bereits verabschiedet. Kolumbien war der erste südamerikanische Staat mit einem solchen Plan. Die EU-Kommission hatte die EU-Mitgliedstaaten 2011 in einer Richtlinie zur nationalen Umsetzung der UNGP aufgefordert.
Deutschland begann unter Federführung des Auswärtigen Amtes im November 2014 mit der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans. Beteiligt waren sechs Ministerien für Auswärtiges
