Heute ist der 19.10.2026, und in Berlin brodelt es gewaltig in der Bauindustrie. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zeigt sich besorgt über die Pläne zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, die von den Parteien Linke, Grüne und SPD vorangetrieben werden. Diese Pläne knüpfen an den Volksentscheid von 2021 an, bei dem die Berliner für eine Vergesellschaftung privater Unternehmen ab 3.000 Wohnungen stimmten. Nun sollen jedoch nur Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen betroffen sein. Ein gravierender Wechsel, der die betroffenen Unternehmen erheblich reduziert und die Debatte neu entfacht.

Tim-Oliver Müller, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, äußert sich kritisch. „Eine Verstaatlichung bestehender Wohnungen schafft keine neuen“, sagt er. Das klingt ein wenig nach dem berühmten Sprichwort „Die Zeit heilt alle Wunden“, denn die Realität sieht anders aus. Müller und der Ökonom Michael Voigtländer warnen, dass solche Maßnahmen nicht nur die Bautätigkeit bremsen könnten, sondern auch internationale Investoren abschrecken würden, die an einem stabilen rechtlichen Umfeld interessiert sind. „Die Sondierungsergebnisse scheinen gegen den Wohnungsbau zu wirken“, fügt Müller hinzu. Wichtige Fragen bleiben offen: Wie soll das alles finanziert werden? Und vor allem, wie wird die Entschädigung geregelt?

Die Pläne der Koalition

Die neue Schwelle von 10.000 Wohnungen, so die Kritik, würde dazu führen, dass etwa 70.000 Wohnungen weniger vergesellschaftet werden. Ein Punkt, der von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ stark bemängelt wird. Sprecherin Bana Mahmood meint, dies widerspreche dem Willen der Wählerinnen und Wähler. Dennoch zeigen sich die Linke und die Grünen optimistisch. Elif Eralp, die Spitzenkandidatin der Linken, hat sogar angekündigt, dass die Arbeiten an der Vergesellschaftung „ab Tag eins“ beginnen sollen.

Die finanziellen Rahmenbedingungen sind auch nicht ohne: Bis zu 16 Milliarden Euro sollen für die Entschädigung vorgesehen sein, während Voigtländer den Marktwert der betroffenen Wohnungen auf etwa 25 Milliarden Euro schätzt. Das bedeutet eine mögliche Differenz von rund 9 Milliarden Euro – eine recht brisante Zahl, die das Potenzial hat, für Aufruhr zu sorgen. Die Frage bleibt, ob eine solche Differenz rechtlich und moralisch vertretbar ist.

Der Ausblick auf die Zukunft

Die Vergesellschaftung könnte langfristig eine stärkere Gemeinwohlorientierung ermöglichen. Aber kurzfristig? Das sehen viele Experten skeptisch. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) lehnt die Vergesellschaftung vehement ab und betont, dass das Wohnungsproblem nur durch Neubau gelöst werden kann. BBU-Sprecher David Eberhard bezeichnet die geplante Entschädigungsobergrenze als unrealistisch und mahnt, dass Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure von den Maßnahmen ausgenommen werden sollten.

Und das ist noch nicht alles. Neben der Vergesellschaftung planen die drei Parteien auch einen Mietendeckel bei landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie eine Behörde zur Prüfung von Mieterhöhungen. Bis Mitte 2028 soll ein Gesetzentwurf zu dem Vorhaben vorgelegt werden. Die rechtliche Grundlage für all diese Maßnahmen soll Artikel 15 des Grundgesetzes bilden, der die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum erlaubt. Doch die Fragen nach der konkreten Umsetzung und der politischen Zustimmung bleiben vorerst im Raum.