Auf Baustellen in Deutschland wird der Preisdruck wieder spürbarer. Die deutschen Importpreise stiegen im August um 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Das war der höchste Anstieg seit Dezember 2022 – und mehr, als Fachleute erwartet hatten: Ihre Prognose lag bei 8,0 Prozent. Im Juli hatte der Zuwachs 6,8 Prozent betragen, im Juni 6,1 Prozent.

Auch innerhalb eines Monats ging es nach oben. Gegenüber Juli erhöhten sich die Einfuhrpreise im August um 1,0 Prozent. Für Bauunternehmen bedeutet das: Viele Rohstoffe, Vorprodukte und Energieträger kommen teurer ins Land, bevor sie überhaupt auf der Baustelle ankommen. Deutschland importiert davon reichlich; entsprechend können höhere Einfuhrpreise die allgemeine Inflation weiter anschieben.

Energie zieht die Importpreise nach oben

Am kräftigsten verteuerten sich die Energiepreise. Elektrischer Strom lag 63,9 Prozent über dem Vorjahreswert, Mineralölerzeugnisse verteuerten sich um 63,3 Prozent. Erdgas kostete 41,9 Prozent mehr, Erdöl 32,0 Prozent und Steinkohle 18,3 Prozent.

Innerhalb der Mineralölerzeugnisse fällt die Spreizung noch deutlicher aus: Schmier- und andere Öle verteuerten sich um 105,1 Prozent. Diesel und leichtes Heizöl legten um 80,9 Prozent zu, Flugturbinenkraftstoff auf Kerosinbasis um 77,7 Prozent und Motorenbenzin um 52,1 Prozent. Das landet nicht nur an der Tankstelle, sondern über Transport, Maschinenbetrieb und Herstellungskosten auch in den Kalkulationen der Bauwirtschaft.

Als Einflussfaktor auf die Energiepreise wird weiterhin der Krieg im Nahen Osten genannt. Für September erwarten Experten eine Inflationsrate von 3,1 Prozent, nach 2,9 Prozent im August. Damit könnte die Teuerungsrate den höchsten Stand seit knapp drei Jahren erreichen. Für Betriebe, die Angebote Monate im Voraus kalkulieren müssen, ist das eine ziemlich unangenehme Rechnung.

Teure Energie trifft auf teure Finanzierung

Parallel dazu geraten die Finanzmärkte an einer anderen Stelle ins Wanken. KI-Aktien stiegen drei Jahre lang überwiegend. Investitionspläne von Alphabet, Amazon, Meta und Microsoft im Billionenbereich trieben Halbleiter- und Infrastrukturwerte auf neue Höchststände. Davon profitieren auch Hersteller und Betreiber großer Rechenzentren, bei denen Strom, Gebäude, Kühlung und technische Ausrüstung ohnehin gewaltige Kostenblöcke bilden.

Nun verteuern steigende Anleiherenditen die Finanzierung. Die hohen KI-Ausgaben lassen sich zunehmend nicht mehr aus laufenden Cashflows finanzieren. Günstigere chinesische KI-Modelle deuten außerdem darauf hin, dass leistungsfähige künstliche Intelligenz möglicherweise mit deutlich weniger Rechenleistung auskommt.

Damit wächst das Risiko, dass neu geschaffene, milliardenschwere Rechenkapazitäten künftig nicht die erwarteten Renditen erzielen. Höhere Finanzierungskosten, mögliche Überkapazitäten und enttäuschende Cashflows könnten hoch bewertete KI-Unternehmen unter Druck setzen. Aktien, die zuletzt zu den größten Gewinnern gehörten, könnten bei einer Korrektur besonders stark verlieren. Für Bauzulieferer und technische Ausstatter wäre das ein abrupter Wechsel: eben noch volle Auftragsbücher, dann womöglich Projekte auf Eis.

Was Besteller bei Lieferungen beachten müssen

Ein Blick in die Bedingungen der SEEWALD Ortho GmbH, kurz SWOT, zeigt, wie viele Einzelheiten rund um Lieferung und Zahlung geregelt werden können. SWOT ist zur Leistung verpflichtet, sobald der Kunde alle für die Lieferung erforderlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Lieferfristen und Liefertermine gelten grundsätzlich als voraussichtliche, unverbindliche Zeitpunkte, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden.

Wer wegen Lieferverzugs zurücktreten will, muss eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen und den Rücktritt per Einschreiben erklären. Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Das gilt ebenso bei unvorhergesehenen Hindernissen außerhalb der SWOT-Sphäre, etwa höherer Gewalt, Streiks, Pandemien oder Verzögerungen bei wesentlichen Rohstoffen, Materialien oder Teilen. Ersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen.

Ist eine Lieferung wegen Lieferschwierigkeiten oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten nicht möglich, darf SWOT ohne Ersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann SWOT nach erfolgloser Nachfristsetzung entweder auf Vertragserfüllung bestehen oder nach einer weiteren angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zurücktreten und die Ware anderweitig verwerten.

Versand, Gefahr und Zahlungsabwicklung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, geht die Ware vom SWOT-Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Name und Adresse werden zur Sendungsverfolgung und zur Bearbeitung von Problemfällen verarbeitet. Grundlage sind unter anderem § 96 Abs. 3 TKG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Die Daten verarbeitet das Versandanalyse-System PAQATO der PAQATO GmbH, Johann-Krane-Weg 6, 48149 Münster, Deutschland. Zweck sind eine schnellere, fehlerfreie Auslieferung und eine effiziente Kommunikation; gelöscht werden die Daten, sobald sie dafür nicht mehr erforderlich sind.

Geliefert wird nur, solange der Vorrat reicht. SWOT kann Bestellungen ablehnen, wenn eine Lieferung nicht möglich ist. Fehlt ein einzelner Artikel, sind zumutbare Teillieferungen zulässig. Bei elektronischen Rechen-, Schreib-, Druck- oder Übertragungsfehlern kann SWOT den Auftrag ebenfalls ablehnen.

Beschädigte Ware ist SWOT unverzüglich mitzuteilen. Für eine kostenlose Ersatzlieferung muss der Kunde die beschädigte Ware zuvor zur Verfügung stellen. Die Lieferung erfolgt unversichert. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder eine sonstige Versandperson auf den Kunden über, bei Annahmeverzug bereits ab Versandbereitschaft. Das gilt auch für Teillieferungen.

Bezahlt wird bei der Bestellung im Onlineshop mit einer angebotenen Zahlungsart. Grundsätzlich stehen Kreditkarte und PayPal zur Verfügung; SWOT kann bei einzelnen Bestellungen bestimmte Zahlungsarten ausschließen und auf andere kostenfreie Zahlungsarten verweisen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart gibt es nicht.

Bei Vorauskasse wird erst nach Zahlungseingang versandt, die Zahlungsanweisungen kommen gesondert per E-Mail. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer per Erlagschein oder Banküberweisung möglich, außerdem per SEPA-B2B-Lastschrift und mit den im Webshop angebotenen Zahlungsarten. Bei Zahlungsverzug muss der Kunde nach Wahl von SWOT entweder den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzen oder gesetzliche Verzugszinsen zahlen. Rückbuchungen wegen fehlender Kontodeckung oder falsch übermittelter Bankdaten gehen zulasten des Kunden.

Unternehmer müssen notwendige Mahn- und Inkassokosten ersetzen; hierfür fällt jedenfalls eine Pauschale von 40 Euro an. Weitere Ansprüche bleiben möglich. Eine Aufrechnung ist nur bei Zahlungsunfähigkeit von SWOT oder mit unbestrittenen beziehungsweise rechtskräftig festgestellten, rechtlich zusammenhängenden Forderungen zulässig.

Eigentum, Widerruf und Mängel

Bis zur vollständigen Zahlung einschließlich Nebengebühren bleibt die Ware Eigentum von SWOT. Ohne ausdrückliche Zustimmung darf der Kunde bis dahin nicht darüber verfügen. Das Risiko des zufälligen Untergangs, Verlusts und der Verschlechterung trägt der Kunde. Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch Verarbeitungserzeugnisse. Wird die Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt SWOT entsprechend den Wertschöpfungsanteilen Miteigentum.

Greifen Dritte zu, insbesondere durch Pfändung, muss der Kunde auf das Eigentum von SWOT hinweisen und SWOT unverzüglich informieren. Die Kosten für die Beseitigung des Eingriffs einschließlich Interventionsprozessen trägt der Kunde. Bei einer Rücknahme aufgrund des Eigentumsvorbehalts darf SWOT Prüfungs- und Wiederaufbereitungskosten berechnen, etwa für Begutachtung, Reparatur, Reinigung und die Wiederherstellung der Verkaufsfähigkeit. Maßgeblich sind tatsächlicher Aufwand und übliche Marktpreise; gezahlt werden muss innerhalb einer von SWOT gesetzten angemessenen Frist.

Die Widerrufsbestimmungen gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte. Verbraucher können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bei einer einzelnen Lieferung beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden oder einen benannten Dritten, bei getrennt gelieferten Waren mit dem Erhalt der letzten Ware.

Der Widerruf ist gegenüber SEEWALD Ortho GmbH, Werner-von-Siemens-Platz 1,