Die Energiewende ist längst kein Projekt mehr, das nur auf Baustellen für Windräder, Solarfelder oder Stromleitungen stattfindet. Sie steckt inzwischen in Preisen, Netzentgelten, Investitionsentscheidungen und politischen Gesetzespaketen. Robert Zurawski, Deutschlandchef von Vattenfall, sagt im September 2026 im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur: Für Deutschland und Europa überwiegen bei der Dekarbonisierung die wirtschaftlichen Chancen.

Nach seiner Einschätzung findet die Energiewende bereits flächendeckend statt und ist wirtschaftlich sinnvoll. Trotzdem fühlt sich die aktuelle Transformationsphase laut Zurawski wie eine anspruchsvolle Bergpassage an. Er plädiert deshalb dafür, weniger ideologisch über die Energiewende zu sprechen. Vielleicht brauche sie sogar eine andere Bezeichnung.

Netze, Speicher und ein teurer Übergang

Einen Abbruch der Transformation hält Zurawski für das falsche Signal – vor allem an Industrieunternehmen, die auf den eingeschlagenen Weg gesetzt haben. Ein Kurswechsel würde die Kosten erhöhen. Geopolitische Krisen hätten zudem gezeigt, wie verwundbar Volkswirtschaften sind, wenn sie auf fossile Energieimporte angewiesen bleiben.

Der Ausbau erneuerbarer Energien habe die Preisausschläge am deutschen Strommarkt zuletzt abgeschwächt. Die Bundesregierung wiederum habe bei den jüngsten Gesetzespaketen zentrale Kabinettsbeschlüsse zügig vorangebracht; diese gingen zunächst in die richtige Richtung. Deutschland war bei der Elektrifizierung lange Vorreiter, wird derzeit aber von anderen Industrienationen überholt.

Die wichtigste Voraussetzung für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ist für Zurawski ein schneller Netzausbau. Netze und die Integration neuer Anlagen müssten zusammen gedacht und koordiniert werden. Auch Batteriespeicher werden gebraucht, wobei die Investitionen dafür vor allem aus der Privatwirtschaft kommen. Neben Leitungen seien ausreichende Netzanschlüsse nötig – und genau dort wird es zunehmend eng.

Zunächst verursacht die Transformation zusätzliche Kosten. Langfristig erwartet Zurawski jedoch niedrigere Stromkosten, sobald die Umstellung abgeschlossen und die Infrastruktur ausgebaut ist. Der rückläufige Stromverbrauch hat zuletzt dazu geführt, dass die Netzentgelte pro Kilowattstunde gestiegen sind. Eine stärkere Elektrifizierung von Verkehr und Gebäuden könnte den Preis je Kilowattstunde wieder senken.

Was der Strom kostet, hängt derzeit vor allem von der geopolitischen Lage, dem Gaspreis und dem Wetter ab. Entwicklungen im Nahen Osten und beim Gaspreis schlagen auf den Strompreis durch. Ein strenger Winter könnte deshalb teurer werden als ein milder. Keine Kleinigkeit, wenn man morgens ohnehin schon über die Heizkosten nachdenkt.

Das Kabinett will Anlagen und Netze enger verzahnen

Das Kabinett hat die EEG-Novelle 2027 und ein Netzanschlusspaket beschlossen. Die Maßnahmen sollen mehr Planbarkeit und Kosteneffizienz, eine höhere Versorgungssicherheit sowie eine bessere Abstimmung von Anlagen- und Netzausbau bringen. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche bezeichnete die Änderungen als „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren“.

Erstmals soll systematisch berücksichtigt werden, an welchen Standorten neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind. An den Ausbau- und Klimazielen hält die Bundesregierung fest: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Zugleich soll der Ausbau die Abhängigkeit von fossilen Energien verringern.

Das EEG soll sich von einem umfassenden staatlichen Fördersystem zu einem stärker markt-, system- und netzdienlichen Investitionsrahmen entwickeln. Der Ausbau soll sich künftig stärker am Markt und am tatsächlichen Bedarf des Stromnetzes orientieren. Trotzdem bleibt das EEG das zentrale Instrument für eine treibhausgasneutrale Stromversorgung, insbesondere bei Wind- und Solarenergie.

Für Windenergie an Land sind zusätzlich 12 Gigawatt ausgeschrieben. Der Zubau soll bevorzugt dort stattfinden, wo er im Netz benötigt wird; zugleich sollen die Bedingungen für Windenergie im Süden Deutschlands verbessert werden. Bioenergie soll Wind- und Solarenergie flexibel und planbar ergänzen. Die Ausschreibungsmengen für Bioenergie werden bis 2032 fortgeschrieben, außerdem kommt ein neues Ausbauziel bis 2035 hinzu.

Bei der Solarenergie soll der Ausbau kostengünstiger Freiflächenanlagen stärker berücksichtigt und die Förderung vereinheitlicht werden. Für kleine und mittlere Photovoltaik-Dachanlagen wird die Einspeiseleistung auf 50 Prozent begrenzt. So sollen Einspeisespitzen zur Mittagszeit vermieden, die Eigenverantwortung der Betreiber gestärkt und zusätzliche Speicher angereizt werden.

Die Direktvermarktung von Solarstrom wird ausgebaut. Neue Anlagen sollen grundsätzlich über intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen in die Direktvermarktung integriert werden und sich stärker an Preissignalen des Marktes orientieren. Der Übergang von festen Einspeisevergütungen zu einer marktbezogenen Vermarktung soll schrittweise erfolgen.

Kleine Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind laut Bundesregierung häufig bereits ohne Förderung wirtschaftlich. Eine dauerhafte Förderung zulasten der Steuerzahler ist für sie grundsätzlich nicht vorgesehen. Geplant ist stattdessen ein vierjähriger Direktvermarktungsbonus für die eigenverantwortliche Stromvermarktung.

Das Netzanschlusspaket ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Er soll den Zubau von Anlagen mit dem Netzausbau synchronisieren und die Netzanschlussverfahren verbessern. Geringere Kosten für den Netzausbau, stabilere Stromnetze und eine bessere regionale Verteilung neuer Anlagen stehen dabei im Mittelpunkt.

Netzanschlusskapazität wird zunehmend knapp. Um Anschlüsse konkurrieren Batteriespeicher, Rechenzentren und Industriebetriebe. Für Großspeicher und große Anlagen für erneuerbare Energien sollen deshalb Anreize entstehen, sich an Netzstandorten mit ausreichender Kapazität anzusiedeln. In Regionen mit hoher Auslastung und häufigen Abregelungen sollen neue Anschlüsse weniger attraktiv sein.

Bei Abregelungen im Rahmen des Redispatch können an bestimmten Standorten künftig teilweise Entschädigungszahlungen für neu angeschlossene Anlagen entfallen. Redispatch bedeutet, dass Kraftwerke gedrosselt werden, um Überlastungen einzelner Leitungsabschnitte zu verhindern. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll dadurch nicht gebremst, sondern netzverträglicher und regional ausgewogener werden.

Der finanzielle Druck ist beträchtlich: Redispatch-Maßnahmen verursachten 2025 Kosten von mehr als drei Milliarden Euro. Getragen werden sie von den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern. Niedrigere Energiepreise für private Haushalte und Unternehmen nennt die Bundesregierung als zentrales Ziel. Neben einer besseren regionalen Verteilung neuer Anlagen soll ein schneller und effizienter Ausbau der Übertragungsnetze helfen. Dafür beschloss die Bundesregierung bereits im April das Bundesbedarfsplangesetz.

Akzeptanz beginnt nicht erst beim Baustellenschild

Wind- und Solarparks stoßen eher auf Zustimmung, wenn transparent informiert und die Bevölkerung frühzeitig eingebunden wird. Zurawski hält es außerdem für wichtig, Kommunen und Gemeinden an den Projekten zu beteiligen, damit sie wirtschaftlich profitieren. Das soll dem Einwand begegnen, dass vor Ort Anlagen errichtet werden, ohne dass Bevölkerung oder Gemeinden etwas davon haben.

Am 5. Oktober 2026 befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Regierungsentwurf für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor. Zusätzlich ging es um eine Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung und der Marktstammdatenregisterverordnung, einen AfD-Gesetzentwurf zur Abschaffung des EEG, einen Antrag der Grünen für ein EEG mit fairen Chancen sowie einen Antrag der Linken gegen Kürzungen beim EEG und für Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft.

Die Sachverständigen lagen weit auseinander. Industrieverbände begrüßten grundsätzlich eine kosteneffizientere und stärker marktorientierte Ausgestaltung. Umweltverbände sowie Vertreter der Wind- und Solarbranche warnten vor Verzögerungen beim Ausbau. Einig waren sich die Seiten nur darin, dass der Entwurf geändert werden müsse.

Dr. Sebastian Bolay von der Deutschen Industrie- und Handelskammer befürwortete den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, warnte aber vor steigenden Systemkosten und höheren Netzentgelten. Dadurch könne die Elektrifizierung der Wirtschaft unattraktiver werden. Die Nachfrage müsse stärker zum Treiber der Energiewende werden. Differenzverträge könnten die Marktintegration erneuerbarer Energien behindern. Falls sie eingeführt würden, sollten Förderzeiträume bis 2045 schrittweise verkürzt werden; danach solle es keine Förderansprüche für Neuanlagen mehr geben.

Bolay forderte außerdem, Ausbauziele jährlich an die tatsächliche Stromnachfrage zu koppeln. Die im EEG angenommene Nachfrage von 750 Terawattstunden werde voraussichtlich deutlich unterschritten; sie sei jahrelang gesunken. Ob der Anstieg im ersten Halbjahr 2026 eine Trendwende darstellt, sei offen.

Björn Spiegel von der ARGE Netz verlangte verlässliche und planbare Investitionsbedingungen. Die geplante Senkung der Ausschreibungen und der Höchstwerte sei angesichts sinkender Ausschreibungszahlen bei Photovoltaik und Windenergie riskant. Ab 2027 müssten Investoren zusätzliche Risiken und Kosten einpreisen, was höhere Stromkosten verursachen könne.

Bürgerenergiegesellschaften sollten nach Spiegels Forderung in das wettbewerbliche Ausschreibungssegment überführt werden. Bürgerenergieprojekte ermöglichten regionale Wertschöpfung, größere Akteursvielfalt und finanzielle Beteiligung der Bevölkerung. Wegen hoher Preise für importierte fossile Energie und aus Klimaschutzgründen solle der Ausbau erneuerbarer Energien fortgesetzt werden.

Solar, Bioenergie und die offene Förderfrage

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie verlangte, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen etwa in Flexibilisierung anzureizen und alle Bioenergiepotenziale für eine sichere Energieversorgung zu nutzen. Der Gesetzentwurf werde diesen Zielen aus ihrer Sicht nicht gerecht.

Das Biomasse-Ziel von 9,5 Gigawatt für 2030 und 2035 müsse erhöht werden. Die Flexibilitätsvorgaben für Biogasanlagen könnten trotz stabiler Kapazität zu einem deutlichen Rückgang der erzeugten Strommenge führen. Die Stromerzeugung aus Biomasse solle mindestens auf dem heutigen Niveau bleiben. Rostek forderte außerdem, den Maisdeckel abzuschaffen und Batteriespeicher ausdrücklich als Flexibilitätsoption für Bioenergieanlagen zuzulassen.

Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft erklärte, die Solarbranche brauche weiterhin verlässliche und attraktive Rahmenbedingungen. Vorgesehene Einschnitte und Auflagen könnten insbesondere Photovoltaikanlagen mit 2 bis 100 Kilowatt-Peak die Investitionsgrundlage entziehen. Das geplante Ende der Einspeisevergütung, die verpflichtende Direktvermarktung auch für kleine PV-Anlagen und der Redispatchvorbehalt könnten die PV-Nachfrage halbieren.

Gefährdet wären dadurch Ausbau- und Klimaschutzziele, außerdem Zehntausende Solararbeitsplätze, ein Umsatz im zweistelligen Milliardenbereich und Einnahmen des Bundeshaushalts. Förderungen sollten daher angepasst, nicht abgeschafft werden. Körnig lehnte eine verpflichtende Direktvermarktung ab.

Prof. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht warnte vor einer möglichen Förderlücke und negativen Folgen für Ausbau und Klimaziele. Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 läuft am 31. Dezember 2026 aus. Danach könnten auf Grundlage des geltenden EEG möglicherweise keine neuen Förderansprüche mehr beihilferechtlich wirksam begründet werden. Eine weitere, zeitlich befristete Genehmigung durch die Europäische Kommission sei jedoch möglich.

Die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Anlagen unter 100 Kilowatt wäre für Anlagen ab 25 Kilowatt vor allem eine Änderung des Förderinstruments. Für Anlagen unter 25 Kilowatt bedeutete der vollständige Förderwegfall nach Übergangsregelungen dagegen einen grundlegenden Systemwechsel.

Ursula Heinen-Esser vom Bundesverband Erneuerbare Energie forderte verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren. Die Einspeisevergütung für kleine Dach-PV-Anlagen und kleine Wasserkraftanlagen müsse erhalten bleiben. Eine verpflichtende Direktvermarktung unter 100 Kilowatt sei erst sinnvoll, wenn technische und organisatorische Voraussetzungen für den Masseneinsatz bestünden.

Die Stromerzeugung aus Biomasse müsse stabilisiert und flexibilisiert werden. Gefordert wurden mindestens 2.500 Megawatt Ausschreibungsvolumen pro Jahr bis 2032, eine Anschlussförderung von 15 Jahren und die Abschaffung des Maisdeckels. Der neue Differenzvertrags-Rahmen müsse Investitions- und Vermarktungsrisiken realistisch berücksichtigen – mit einem ausreichend großen Marktwertkorridor, einem dynamischen Sicherheitszuschlag von 6 Prozent des technologiespezifischen Marktwerts für Wind und Solar, einer De-minimis-Grenze von mindestens 200 Kilowatt und einem Verfahren zur Abschöpfung von Übergewinnen auf Basis tatsächlich erzielter Erlöse. Den geplanten Pachtdeckel für Windenergie an Land will Heinen-Esser streichen.

Was bei Städten und Landkreisen hängen bleibt

Frederik Moch vom Deutschen Gewerkschaftsbund sieht im Ausbau erneuerbarer Energien die Chance auf eine verlässlichere und mittelfristig günstigere Energieversorgung. Außerdem entstünden Beschäftigung in Energiewirtschaft, Handwerk und Transformationsindustrien. Die staatliche Absicherung des Ausbaus bleibe notwendig und müsse industriepolitisch begleitet werden.

Der Förderrahmen solle beschäftigungs- und industriepolitische Kriterien enthalten. Der DGB fordert eine verbindliche Local-Content-Komponente, um europäische industrielle Resilienz sowie heimische Beschäftigung und Wertschöpfung zu stärken. Eine bessere Priorisierung von Netzanschlussbegehren und eine Beteiligung der Anlagenbetreiber an Netzausbaukosten bewertete Moch grundsätzlich positiv.

Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Landkreistags sehen im Entwurf insgesamt eine Schwächung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Sie erkennen darin ein Spannungsverhältnis zu den Klimaschutzzielen von Bund, Ländern und Kommunen.

Der geplante Pachtdeckel sei nicht sachgerecht und möglicherweise rechtlich angreifbar. Pachteinnahmen aus geeigneten Flächen sind für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung von Daseinsvorsorge, Infrastruktur sowie Klima- und Energiewendeprojekten. Positiv bewerteten die kommunalen Spitzenverbände, dass kommunale Beteiligungen künftig an die tatsächlich erzeugte Strommenge anknüpfen sollen.

Kritisch sei allerdings, dass künftig keine fiktiven Strommengen mehr berücksichtigt werden sollen, die wegen Netzengpässen nicht erzeugt werden können. In Regionen mit vielen Windkraftanlagen und unzureichender Netzkapazität könnten dadurch geringere Zahlungen an Kommunen fließen. Das kann die Akzeptanz vor Ort beeinträchtigen – ausgerechnet dort, wo die Rotoren längst zum Landschaftsbild gehören.

Wegen steigender Kosten importierter Energie müsse der EEG-Rahmen den weiteren Ausbau sicherstellen. Anlagen, Speicher und Leitungen werden überwiegend in Landkreisen errichtet, dort entstehen also auch Flächenkonflikte. Nutzungskonkurrenzen und ungeordneter Ausbau müssten vermieden werden. Photovoltaikanlagen sollten zunächst auf bereits versiegelten Flächen entstehen.

Die Debatte reicht damit vom großen Stromnetz bis zur Gemeindeversammlung, vom Gaspreis im Nahen Osten bis zur Frage, ob auf dem eigenen Hallendach eine Solaranlage noch wirtschaftlich bleibt. Und während draußen vielleicht gerade Wind über die Baustellen fegt, wird in Berlin weiter an den Regeln für die nächste Etappe gearbeitet.