ExtraEnergie muss sich wegen rechtswidriger Preiserhöhungen vor 4.200 Kunden verantworten
Für viele Haushalte ist die Rechnung längst mehr als ein Stück Papier im Briefkasten. Wenn ein Energieanbieter die Preise anhebt, wird es am Monatsende schnell eng. Bei ExtraEnergie haben sich deshalb mehr als 4.200 Menschen einer Sammelklage angeschlossen. Einige Kunden zahlten wegen umstrittener Preiserhöhungen mehr als 1.000 Euro zusätzlich.
Das Oberlandesgericht Hamm bewertete die damaligen Preisanpassungen als rechtswidrig. Geld ist bislang allerdings noch nicht zurückgeflossen. ExtraEnergie kann gegen das Urteil vorgehen und eine Prüfung durch den Bundesgerichtshof beantragen. Verzichtet der Anbieter auf weitere Rechtsmittel, wird das Urteil rechtskräftig. Dann können die eingetragenen Teilnehmer der Sammelklage zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Preissprung trotz Preisgarantie
Ende Juli 2022 hatte ExtraEnergie angekündigt, Strom- und Gastarife ab September 2022 teilweise um mehr als 100 Prozent zu erhöhen. Begründet wurde das mit gestiegenen Beschaffungskosten – obwohl für die betroffenen Verträge eine Preisgarantie bestand. Für manche Kundinnen und Kunden dürfte sich das beim Blick auf den Abschlag ziemlich brutal angefühlt haben.
Zusätzlich verschickte der Anbieter neue Geschäftsbedingungen. Sie sollten Preisänderungen während einer Preisgarantie ermöglichen und eine monatliche Kündigung vorsehen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte ExtraEnergie im November 2022 zunächst per einstweiliger Verfügung, die Preise anzupassen und die umstrittenen Klauseln anzuwenden. ExtraEnergie legte Berufung ein.
Später bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verbot der AGB-Klauseln und bewertete auch die Preiserhöhungen als rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts war ExtraEnergie nicht berechtigt, die Preise einseitig anzuheben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte anschließend, damit betroffene Kunden zu viel gezahlte Beträge zurückfordern können.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
Neue Anmeldungen zur Sammelklage sind nicht mehr möglich. Die Frist endete am 13. Juli 2026. Wer eingetragen ist, muss nun abwarten, ob ExtraEnergie weitere Rechtsmittel einlegt oder das Urteil rechtskräftig werden lässt.
Verbraucher sollten unzulässigen Preiserhöhungen schriftlich widersprechen und den Grund nennen – etwa eine bestehende Preisgarantie oder eine nicht eingehaltene Ankündigungsfrist. Während die Sache geklärt wird, lohnt sich außerdem ein Blick auf den Vertrag: Soll die Belieferung fortgeführt oder vorsorglich gekündigt werden? Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter kann gegebenenfalls außerordentlich gekündigt werden.
Bleibt eine Reaktion des Energieversorgers aus, können Verbraucher zunächst ein Beschwerdeverfahren und anschließend ein Schlichtungsverfahren einleiten. Briefe, Rechnungen, Vertragsunterlagen und Nachweise zu Zahlungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Das klingt trocken, kann aber später entscheidend sein.
Preisgarantien beginnen nicht erst beim Einschalten
Wie genau eine Preisgarantie wirkt, zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts München vom 12. April 2024, Az. 172 C 17424/23. Eine Kundin hatte im September 2021 Strom- und Gasverträge mit jeweils zwölf Monaten Preisgarantie abgeschlossen. Der Lieferbeginn war für den 1. Januar 2022 vorgesehen.
Kurz nach Lieferbeginn erhöhte der Anbieter die Preise, unter anderem im Februar und Mai 2022. Das Gericht entschied jedoch, dass die Preisgarantie bereits mit dem Vertragsschluss im September 2021 begonnen hatte – und nicht erst mit dem Lieferbeginn. Eine Erhöhung wäre damit frühestens im September 2022 zulässig gewesen. Die Preisanpassungen im Februar und Mai 2022 stellten eine Vertragsverletzung dar.
Der Widerspruch der Kundin gegen die Preiserhöhungen war deshalb rechtmäßig. Nach ihrer Kündigung durch den Anbieter wechselte sie zu anderen Versorgern und musste dort höhere Preise zahlen. Das Amtsgericht München sprach ihr Schadensersatz für nachgewiesene Mehrkosten zu. Erstattet wurden allerdings nur Kosten, die sie konkret belegen konnte.
Für Kundinnen und Kunden heißt das: Bei einer Preiserhöhung sollte geprüft werden, ab welchem Zeitpunkt die Preisgarantie laut Vertrag gilt. Unzulässige Preisänderungen können außerdem ein Kündigungsgrund sein. Ein kurzer Blick in die Vertragsunterlagen – vielleicht mit einer Tasse Kaffee daneben und etwas Geduld – kann dabei mehr bringen als ein langer Streit am Telefon.
Stand: 11.10.2026. Ort: Baupreise.
