Autofahrer müssen am 1. Oktober 2026 nicht zwingend im Morgengrauen zur Tankstelle fahren. Der neue Tankrabatt beginnt zwar in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag um Mitternacht, doch der Zeitpunkt der Lieferung zählt – nicht der Moment, in dem der Kraftstoff durch die Zapfsäule läuft. Um Mitternacht wird deshalb meist noch kein steuerbegünstigter Sprit im Tanklager vorhanden sein.

Die Energiesteuer sinkt um 14,04 Cent je Liter. Zusammen mit der dadurch geringeren Mehrwertsteuer ergibt sich ein maximaler Preisnachlass von 16,7 Cent pro Liter, also rund 17 Cent. Der Rabatt gilt drei Monate. Tankstellen sind allerdings gesetzlich nicht verpflichtet, die Entlastung vollständig weiterzugeben.

Wann der Tankrabatt ankommt

Nach den Erfahrungen mit früheren Tankrabatten dürften die Preise an vielen Stationen trotzdem bereits um Mitternacht fallen – schlicht, weil die Kundschaft damit rechnet. Eine sofortige Weitergabe der vollen 16,7 Cent ist aber eher unwahrscheinlich. Frühes Aufstehen lohnt sich also nicht unbedingt.

Der Grund ist die sogenannte 12-Uhr-Regel: Seit dem Inkrafttreten des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) am 1. April 2026 dürfen Tankstellenpreise nur einmal täglich um 12 Uhr mittags erhöht werden. Senkungen sind jederzeit und beliebig oft erlaubt. Bis zum Mittag dürfen die Preise daher nur sinken. Am späten Vormittag ist meist der niedrigste Tagespreis zu erwarten.

Wer nach 12 Uhr tankt, muss in der Regel deutlich mehr bezahlen. Laut Tankerkönig stiegen die Preise mittags häufig um etwa 20 Cent je Liter. Nach den Daten des Bundeskartellamts sind Sprünge von bis zu 10 Cent innerhalb kurzer Zeit typisch. Bis etwa 18 oder 19 Uhr gehen rund 70 bis 80 Prozent dieses Anstiegs häufig wieder zurück. Ab etwa 8 Uhr am nächsten Morgen fallen die Preise teils weiter, bevor der Zyklus mittags von vorn beginnt. Am Abend ist Tanken meist etwas teurer als am Vormittag, ein Vergleich kann sich trotzdem lohnen.

Wer noch genug im Tank hat, kann einige Tage abwarten. Sicher ist das nicht: Nach den Tankrabatten 2022 und vor wenigen Monaten stiegen die Preise laut ADAC-Daten in den Tagen nach dem Start jeweils wieder. Wegen der erwarteten Nachfrage können sich am 1. Oktober lange Schlangen bilden. Beim letzten Rabatt führte der Andrang zu mehr Betrieb, aber nicht zu flächendeckenden größeren Problemen.

Preisvergleich bleibt entscheidend

Ob die Entlastung vollständig bei den Kunden ankommt, ist umstritten. Beim Rabatt im Mai und Juni stellten Ifo-Institut, Monopolkommission und Bundeskartellamt nur eine teilweise Weitergabe fest. Die Mineralölwirtschaft bestreitet diese Einschätzung. Ganz einfach lässt sich die Weitergabe ohnehin nicht messen, weil Kraftstoffpreise stark von externen Faktoren beeinflusst werden.

Das Bundeskartellamt überwacht die 12-Uhr-Regel automatisiert über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, kurz MTS-K. Das System verarbeitet täglich durchschnittlich rund 315.000 Preisänderungen für E5, E10 und Diesel an etwa 15.000 Tankstellen. Erfasst werden unter anderem mehrfache Preiserhöhungen am selben Kalendertag und Erhöhungen zu einer anderen Uhrzeit als 12 Uhr. Seit dem Inkrafttreten werden sämtliche Abweichungen lückenlos aufgezeichnet.

Die Zahl der registrierten Abweichungen ist hoch. Fast 90 Prozent liegen bundesweit zwischen 11:50 und 12:10 Uhr. Viele Fälle scheinen auf anfängliche technische Fehler zurückzugehen, daneben wurden aber auch deutliche zeitliche Abweichungen festgestellt. Ob daraus tatsächlich ein vorwerfbarer und bußgeldfähiger Verstoß wird, entscheiden die zuständigen Landesbehörden. Möglich sind Geldbußen von bis zu 100.000 Euro.

Für Durchsetzung und Bußgelder ist nicht das Bundeskartellamt zuständig, sondern sind es die Länder. Erste Datenpakete wurden bis Mitte Juni 2026 an verschiedene Landesbehörden übermittelt. Konkrete zuständige Behörden sind bisher in Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein benannt. Mit den übrigen Bundesländern laufen noch Abstimmungen; teilweise sind dort nur übergeordnete Zuständigkeiten bekannt, nicht aber konkrete Vollzugsbehörden und Ansprechpartner.

Die technische Weiterleitung soll flächendeckend und möglichst automatisiert funktionieren. Einfach durchreichen geht wegen Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben nicht: Vor der Übermittlung müssen die Einzeldaten validiert und dem verantwortlichen Preissetzer sowie der zuständigen Behörde zugeordnet werden. Über Preisangaben informieren die Wirtschaftsministerien der Länder oder Verbraucherschutzorganisationen. Weichen Angaben an Zapfsäule und Preismast voneinander ab, kann außerdem ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegen; auch dafür sind die Bundesländer zuständig.

Das KPAnG sagt nicht ausdrücklich, ob eine Preiserhöhung um 12 Uhr während der Schließzeiten zulässig ist. Diese Frage müssen die Landesbehörden auslegen. Auch Preisänderungen während der Schließzeiten erfasst die MTS-K und leitet sie an die Länderbehörden weiter.

Warum der Sprit trotzdem teuer bleibt

Ein Rückfall auf das Preisniveau vor dem Krieg wird nicht erwartet. Ende Februar kostete Super E10 im bundesweiten Tagesdurchschnitt 1,78 Euro pro Liter, Diesel 1,75 Euro. Am vergangenen Sonntag lagen die Preise bei 2,28 Euro für E10 und 2,43 Euro für Diesel. Selbst Preise unter 2 Euro gelten ohne grundlegende Trendwende am Öl- und Kraftstoffmarkt als eher unwahrscheinlich.

Als wichtigster Preistreiber gilt der Iran-Krieg, der den Export von Rohöl und Treibstoffen aus der Golfregion einschränkt. Die erneute Eskalation im Nahost-Konflikt sorgt zusätzlich für Unsicherheit an den Märkten. Raffineriekapazitäten fehlen ebenfalls. Regional können logistische Probleme wie Niedrigwasser die Preise weiter nach oben treiben.

In größeren Städten liegen die Unterschiede zwischen Tankstellen schnell im zweistelligen Centbereich – manchmal übersteigt die Differenz sogar den Tankrabatt. Gerade bei starken Preisbewegungen sollte man also nicht die erstbeste Säule nehmen. Wer sparen möchte, meidet die Mittagszeit, beobachtet die Preise und vergleicht; das klingt banal, kann aber bei einer vollen Tankfüllung spürbar sein.

Eine kurzfristige preisdämpfende Wirkung der 12-Uhr-Regel ist bislang nicht erkennbar. Eine langfristige Bewertung steht noch aus. Die früher möglichen häufigen Preisbewegungen von bis zu 50 Änderungen täglich sind allerdings beendet. Preisvergleich und Planung des Tankvorgangs sollen dadurch leichter werden.

Entlastung kostet Milliarden

Die Bundesregierung erwartet durch den neuen Rabatt Mindereinnahmen von 2,485 Milliarden Euro. Die Hälfte der Kosten sollen die Länder tragen; der Bund überlässt ihnen dafür weniger Umsatzsteuereinnahmen als üblich. In der politischen Darstellung ist von rund 2,5 Milliarden Euro Entlastung für Bürger und Wirtschaft die Rede, davon entfallen 1,25 Milliarden Euro auf die Länder über einen Umsatzsteuerfestbetrag.

Bundestag und Bundesrat stimmten zu, dass die Steuersenkung zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden kann. Die Bundesregierung will außerdem mit der Mineralölwirtschaft über einen vorübergehenden Spritpreisdeckel verhandeln. Spätestens zum 1. Januar 2027 soll er nach Vorbildern aus Luxemburg oder Belgien eingeführt werden – vorausgesetzt, die Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet und missbräuchliche Preisaufschläge werden verhindert.

Auf EU-Ebene wird geprüft, ob nach dem Vorbild des EU-Energiekrisenbeitrags von 2022 Maßnahmen gegen die Mineralölwirtschaft möglich sind. Preisentwicklung und wirtschaftliche Folgen sollen weiter beobachtet werden. Für besonders betroffene Menschen und Unternehmen könnte es gezielte Entlastungen geben; der Bund schafft dafür die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus.

Bereits umgesetzt wurden der Tankrabatt im Mai und Juni 2026, die dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale, die fortbestehende Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen und die vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung. Geplant ist außerdem eine Senkung der Einkommensteuer ab 2027 für Familien sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen. Das Kartellrecht soll weiter verschärft werden, damit die Preisgestaltung beim Tanken besser überwacht werden kann.

Für den 1. Oktober bleibt eine praktische Unwägbarkeit: Vom Rabatt profitiert nur Kraftstoff, der nach Mitternacht geliefert