Für genehmigte Neubauprojekte wird die Förderung „EH55-Plus“ aufgestockt. Das ursprünglich vorgesehene Budget von 800 Millionen Euro drohte wegen der starken Nachfrage noch vor dem Jahresende 2026 ausgeschöpft zu sein. Wie hoch die zusätzlichen Mittel ausfallen, teilte das Bundesbauministerium nicht mit. Klar ist nur: Anträge können gestellt werden, solange Geld da ist, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Seit dem Programmstart am 16. Dezember 2025 wurden nach dem Stand vom 5. Oktober 2026 rund 52.100 Wohneinheiten gefördert. Das gesamte Kredit- und Zuschussvolumen liegt bei rund 4,9 Milliarden Euro. Für die Bauwirtschaft ist das angesichts von Finanzierungskosten, Materialpreisen und vieler auf Eis gelegter Projekte kein kleiner Tropfen.

Geld für den Bauüberhang

In Deutschland werden zu wenige Wohnungen gebaut. Gleichzeitig warten rund 760.000 genehmigte, aber noch nicht umgesetzte Wohnungen im sogenannten Bauüberhang. Bei etlichen Vorhaben haben gestiegene Finanzierungskosten die Kalkulation gekippt; aus baureif wurde plötzlich wirtschaftlich nicht mehr machbar. Die verlängerte EH55-Plus-Förderung soll solche Projekte wieder anschieben.

Das einmalige Förderprogramm stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz sollen damit rund 33.700 bisher nur geplante Wohneinheiten gebaut werden. Die Ministerin machte allerdings auch deutlich, dass die Schwierigkeiten der Baubranche bleiben. Steigende Preise infolge des Iran-Kriegs erschwerten das Baugeschäft zusätzlich.

Vorgesehen sind zinsgünstige KfW-Kredite, möglichst weiterhin zu einem effektiven Jahreszins von etwa 1 Prozent, bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. Die Bundesregierung nennt rund 343 Millionen Euro, die noch zur Verfügung stehen; eine Aufstockung der Mittel sei nach diesen Angaben nicht vorgesehen. Der Bund hat nun dennoch zusätzliche Mittel angekündigt. Die Förderung kann also schon vor dem Jahresende auslaufen, wenn das Geld vorher weg ist.

Was Bauherren erfüllen müssen

Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter Wohn- und Nichtwohngebäude im Effizienzhaus-55-Standard. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Mit dem Bauvorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Die Gebäude müssen vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden; Gas und Öl sind ausgeschlossen.

Infrage kommen etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse. Für Wohngebäude stehen zinsverbilligte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit bereit. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre, die höchstens mögliche Zinsbindung zehn Jahre. Kommunen können ebenfalls zinsverbilligte KfW-Kredite nutzen. Für kommunale Gebietskörperschaften ist außerdem ein Zuschuss vorgesehen: In den aktuellen Angaben werden 7,5 Prozent genannt, die KfW hatte zum Programmstart 5 Prozent direkt bei ihr beantragbaren Zuschuss ausgewiesen.

Bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben muss das Projekt der zuständigen Baubehörde bekannt sein und bereits ausgeführt werden dürfen. Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Für private und gewerbliche Investoren laufen die Kreditanträge über die Hausbanken, die Zinsen werden aus Bundesmitteln verbilligt. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

27 Monate bis zur Fertigstellung

Olaf Demuth, Präsident der BAUINDUSTRIE, begrüßte die Aufstockung. Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe erklärte, die drohende Förderlücke sei zunächst beseitigt. Er verwies zugleich auf eine Zahl, die auf jeder Baustelle nachhallt: Von der Genehmigung bis zur Fertigstellung vergehen derzeit durchschnittlich 27 Monate. Bauherren brauchen deshalb eine verlässliche und zinsstabile Förderung. Mehr finanzieller Spielraum hilft, an der Antragsfrist spätestens bis Ende 2026 ändert er nichts.

Das Programm war befristet wieder aufgenommen und in das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert worden. Förderfähig sind Wohngebäude, die die technischen Anforderungen an EH 55 erfüllen, ausschließlich erneuerbar beheizt werden und keine fossilen Wärmeerzeuger einsetzen. Auch Nichtwohngebäude gehören zum Programm.

Die Regeln reichen bis in die Vertragsunterlagen hinein: Lieferungs- oder Leistungsverträge durften frühestens am 16. Dezember 2025 geschlossen werden, auch wenn sie eine aufschiebende Bedingung enthielten. Bereits zuvor geschlossene Verträge werden nicht rückwirkend gefördert. Das gilt beim Ersterwerb ebenso für Kaufverträge. Mit den Bauarbeiten vor Ort durfte ebenfalls erst ab dem 16. Dezember 2025 begonnen werden.

Die Förderung läuft längstens bis Ende 2026 beziehungsweise bis die Bundesmittel vollständig ausgeschöpft sind. Der Zinssatz wird von der KfW festgelegt und veröffentlicht; grundsätzlich orientiert er sich am Kapitalmarkt. Detaillierte Produktbedingungen und aktuelle Zinssätze stehen bei der KfW unter www.kfw.de/297, www.kfw.de/299 und www.kfw.de/498.

Wer heute, am 12. Oktober 2026, auf eine Förderung setzt, sollte die Unterlagen nicht auf die lange Bank schieben. Das Fenster bleibt offen – aber eben nur, solange die verfügbaren Mittel reichen.