Wer in Bus, Bahn oder Rettungsdienst arbeitet, bekommt künftig möglicherweise einen deutlich stärkeren strafrechtlichen Schutz. Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu härteren Strafen für Angriffe auf Beschäftigte verabschiedet, die dem Gemeinwohl dienen. Der Vorstoß betrifft unter anderem Busfahrer und Zugbegleiter, Pflegekräfte, Ärzte und Apotheker sowie Beschäftigte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz.

Für Angriffe auf diese Berufsgruppen soll eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft gelten. Hubig erklärte, der Staat müsse diejenigen schützen, die seine Funktionsfähigkeit sicherstellen. Gerade bei Fahrscheinkontrollen, im Einsatz oder auf einer überfüllten Bahnsteigkante kann eine Situation schnell kippen. Ein erster Entwurf des Justizministeriums hatte bereits Ende 2025 vorgelegen.

Mehr Schutz für Bahn- und Einsatzkräfte

Hubig will Bahnmitarbeiter und weitere Berufsgruppen strafrechtlich besser schützen. Angriffe auf Beschäftigte der Bahn sollen künftig härter bestraft werden; als Grund nannte die Ministerin zunehmende Aggressionen von Fahrgästen gegen Zugbegleiter, Zugbegleiterinnen sowie Lokführer und Lokführerinnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll laut Hubig in den kommenden Wochen im Bundeskabinett vorgestellt werden. Das Kabinett hat den Entwurf nun verabschiedet.

Unter besonderen strafrechtlichen Schutz sollen neben Bahnmitarbeitern auch Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, medizinisches Personal und Beschäftigte anderer Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs gestellt werden. Für Vollstreckungsbeamte wie Polizisten soll die Mindeststrafe bei Angriffen von bisher drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen.

Ähnliche Regelungen sind für Beschäftigte von Unternehmen der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung vorgesehen. Gerichte sollen bei der Strafzumessung außerdem berücksichtigen, ob eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit beeinträchtigt wurde – etwa durch die Einschüchterung von Journalisten. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger unterstützte den Vorschlag und verwies auf zunehmende Übergriffe auf Zugbegleiter.

Ein tödlicher Vorfall rückt die Debatte ins Licht

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar: Bei einer Fahrscheinkontrolle wurde ein Bahnmitarbeiter angegriffen und starb. Seitdem wird über den Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Verkehr noch eindringlicher gesprochen. Für Menschen, die täglich durch Waggons gehen, Tickets prüfen oder Züge führen, gehört der Umgang mit gereizten Fahrgästen längst zum Berufsalltag – und manchmal fährt die Anspannung einfach mit.

Neben den Regelungen zu Angriffen billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf zu schwerer Volksverhetzung. Wird jemand zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt, soll das passive Wahlrecht entzogen werden können. Betroffene könnten dann bis zu fünf Jahre lang weder bei Wahlen kandidieren noch öffentliche Ämter bekleiden.

Auch für Volksverhetzung sind damit härtere Folgen vorgesehen. Der gelieferte Text aus einer DGB-Unterlage zur Gewalt im öffentlichen Dienst enthält allerdings ausschließlich komprimierte PDF-Rohdaten und keinen lesbaren Nachrichtenartikel. Weitere auswertbare Angaben lassen sich daraus nicht entnehmen.