Ein Bunker im eigenen Garten klingt zunächst nach einer klaren Sache: Bagger holen, Beton hinein, Deckel drauf. In Deutschland ist es allerdings deutlich komplizierter. Private Schutzräume sind grundsätzlich nicht verboten, Grundstückseigentümer können prinzipiell einen unterirdischen Bunker errichten. Baurechtlich gilt die Anlage trotzdem als Bauwerk – und damit beginnt der Papierkram.

Der Bedarf an Schutzmöglichkeiten wird politisch wieder ernster genommen. Deutschland plant, den Bevölkerungsschutz auszubauen. Bis 2029 sollen dafür zehn Milliarden Euro investiert und ein neues Schutzraumkonzept erarbeitet werden. Von den früher 1.967 öffentlichen Schutzräumen existieren noch 579 Anlagen; nach Angaben der Bundesregierung sind sie derzeit nicht einsatzbereit.

Warum ein Gartenbunker nicht einfach unter die Erde darf

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem vom Bundesland, von Größe und Bauweise, dem örtlichen Baurecht, dem Bebauungsplan und den Abständen zu den Grundstücksgrenzen ab. Auch ein vollständig unterirdischer Bunker ist deshalb nicht automatisch genehmigungsfrei. Vor dem ersten Spatenstich sollte das zuständige Bauamt kontaktiert werden – besser, bevor bereits die Bagger anrücken.

Ein gewöhnlicher Seecontainer, eingegraben und mit Erde bedeckt, ist keine geeignete Standardlösung. Solche Container sind meist nicht für dauerhaft hohen seitlichen Erddruck ausgelegt. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle. Bei der Planung müssen Statik, Grund- und Sickerwasser, Belüftung, Fluchtmöglichkeiten, eine mögliche unabhängige Stromversorgung, Wasserversorgung und spezielle Luftfilter berücksichtigt werden.

Auch die Leitungen auf dem Grundstück gehören auf den Tisch: Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation müssen vor dem Bau geprüft werden. Ein hoher Grundwasserspiegel kann das Vorhaben deutlich erschweren und verteuern. Das klingt auf dem Papier trocken; auf der Baustelle bedeutet es im Zweifel nasse Baugruben, zusätzliche Abdichtung und deutlich mehr Aufwand.

Was ein Schutzraum kosten kann

Das Deutsche Schutzraum-Zentrum bietet laut dem zugrunde liegenden Artikel einen Fertigbunker aus Stahlbeton für sechs Personen an. Er verfügt über 5,4 Quadratmeter Nutzfläche und kostet rund 75.000 Euro – inklusive Schutzraumtechnik, Lieferung und Montage. Größere, nachträglich im Garten errichtete Schutzräume können mehr als 100.000 Euro kosten. Der tatsächliche Preis hängt von der Größe, der Ausstattung und den Bedingungen des Grundstücks ab.

Eine häufig naheliegendere Lösung liegt bereits im Haus: der vorhandene Keller. Ein innenliegender Kellerraum mit wenigen Außenöffnungen bietet zumindest einen gewissen Schutz. Fenster und andere Öffnungen können zusätzlich gesichert werden. Vorräte und Wasser, Beleuchtung, ein Radio sowie eine alternative Stromversorgung gehören ebenfalls zu den möglichen Vorbereitungen.

Aus einem normalen oder vorbereiteten Keller wird dadurch allerdings nicht automatisch ein vollwertiger Bunker. Wer Schutz gegen Explosionen, Trümmer oder bestimmte Gefahrstoffe erreichen will, braucht eine fachgerechte Planung. Gerade bei Luftführung, Abdichtung und Fluchtwegen ist Improvisation kein guter Baumeister.

Der Staat setzt eher auf vorhandene Räume

Die Bundesregierung berichtete in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion über die Entwicklung eines nationalen Schutzraumkonzepts. Bund und Länder verständigten sich bei der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. Juni 2024 auf wesentliche Grundelemente. Grundlage war ein Sachstandsbericht vom 23. Mai 2024, den das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstellt hatte.

Die Eckpunkte dieses Berichts werden derzeit gemeinsam mit den Ländern geprüft und weiter ausgearbeitet. Bei Raketen- oder Drohnenangriffen seien heute Vorwarnzeiten von wenigen Minuten zu erwarten. Die Bevölkerung müsse deshalb schnell gewarnt werden und insbesondere Schutz vor Trümmern finden können. Nahegelegene Schutzmöglichkeiten sollen identifiziert werden; der Neubau klassischer Bunker sei dafür nicht geeignet.

Die konstituierende Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutzraumkonzept“ fand im November 2024 statt. Die Arbeitsgruppe erarbeitet, berät und stimmt qualitative sowie quantitative Aussagen zum Schutzraumkonzept ab. Geprüft wird eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit von Schutzräumen, die für den Selbstschutz ertüchtigt wurden – vor allem in Kellern von Wohnungen, Geschäften, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. Parallel entstehen Handlungsempfehlungen, damit diese Räume im Ernstfall schnell verfügbar sind.

Auch der Bund prüft bestehende Keller und andere geeignete Räume als Schutzmöglichkeiten. Das passt zur praktischen Realität: Ein eigener Gartenbunker ist rechtlich zwar grundsätzlich möglich, wegen des baurechtlichen und technischen Aufwands für viele Hausbesitzer aber kaum praktikabel. Einen Keller vorzubereiten, ist meist einfacher – und verursacht nicht gleich eine Baustelle quer durch den Garten.

Schutzraum per Warn-App?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte eine digitale Datenbank für Orte an, die als Schutzräume genutzt werden können. Gemeinsam mit den Ländern sollen unter anderem Tiefgaragen, Tunnel und andere schutzrelevante Orte erfasst werden. Die Bevölkerung soll die Informationen künftig digital abrufen können, voraussichtlich über die Warn-App Nina. Ziel ist, dass Menschen im Ernstfall schnell den nächstgelegenen Schutzraum finden.

Der Bau neuer Bunker ist laut Dobrindt nicht geplant. Der Bund will die erforderlichen Mittel für Digitalisierung und die Verknüpfung der Daten bereitstellen. Die Schutzräume sollen außerdem nicht dauerhaft vollständig wie Bunker ausgestattet werden. Stattdessen sollen vorsorglich Material und Kapazitäten bereitgehalten werden, etwa Betten und weitere Ausstattung für längere Aufenthalte. Einen Termin für den Abschluss des Projekts nannte Dobrindt nicht.

Offen bleibt damit einiges. Der Landkreistag sieht weiterhin ungeklärte Fragen beim Schutz der Bevölkerung. Verbandspräsident Achim Brötel (CDU) forderte einen Plan für die zivile Verteidigung. Gemeint ist der Umgang ziviler Behörden und Organisationen mit Kriegsgefahren oder schweren inneren Notständen. Militärische Verteidigung allein reiche nicht aus, betonte Brötel; nötig sei auch eine leistungsfähige zivile Verteidigung.

Zu klären seien unter anderem die Zuständigkeiten für die Koordinierung von Evakuierungen, die Organisation von Notunterkünften, die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungen, die Anforderungen an Krankenhäuser und Leitstellen sowie die Wasser- und Energieversorgung. Dazu kommen zivile Aufgaben Deutschlands als Transitland der Nato. Dobrindt verwies auf das im Aufbau befindliche „Kommando Zivile Verteidigung“ in seinem Ministerium. Der Steuerungsstab soll zivile und militärische Planung stärker verzahnen, koordinieren und Kommunen als Ansprechpartner dienen.

Brötel kritisierte zudem die finanzielle Ausstattung der Kommunen. In seinen 28 Jahren in kommunalen Wahlämtern sei die Lage noch nie so schlecht und perspektivlos gewesen, erklärte er. Für die zivile Verteidigung gebe es zu wenig Geld. Der Bund sehe bis 2029 zehn Milliarden Euro für den Zivilschutz vor, während für die militärische Verteidigung deutlich mehr als 500 Milliarden Euro eingeplant seien. Dobrindt verteidigte die Planungen und sagte, 2027 werde so viel in den Bevölkerungsschutz investiert wie in der gesamten vergangenen Wahlperiode zusammen.

Für Hausbesitzer bleibt der Weg zum eigenen Bunker damit ein ziemlich steiniger. Wer trotzdem plant, braucht zuerst das Bauamt, dann Fachleute für Statik, Wasser und Technik – und vermutlich eine Menge Geduld. Für viele dürfte der ertüchtigte Keller die vernünftigere Variante sein, während draußen im Garten weiterhin nur Rasen wächst.