In Deutschland könnten geplante Änderungen bei Sozialleistungen mehr als acht Millionen Menschen und ihre Angehörigen treffen. Davor warnt Die Linke und kritisiert die bisherigen Reformpläne der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz. Die Zahl geht auf eine Schätzung von Parteivorstand Ulrich Schneider zurück – sie ist keine amtliche Prognose und umfasst direkt Leistungsbeziehende ebenso wie mittelbar betroffene Angehörige.

Im Mittelpunkt stehen Menschen mit niedrigen Einkommen: 2,5 Millionen Wohngeld-Empfänger, knapp eine Million Pflegebedürftige, Familien mit Anspruch auf Kindersofortzuschlag sowie Alleinerziehende mit Unterhaltsvorschuss. Nach Darstellung der Linken haben viele Betroffene keine oder kaum Ersparnisse. Gleichzeitig mussten sie Preissteigerungen von insgesamt 24 Prozent und bei Lebensmitteln sogar von 37 Prozent verkraften. Mehrere kleinere Einschnitte könnten sich für solche Haushalte zu einer erheblichen Belastung summieren.

Wohngeld und Pflege im Fokus

Derzeit erhalten mehr als 2,5 Millionen Menschen in rund 1,2 Millionen Haushalten Wohngeld. Etwa die Hälfte dieser Haushalte gehört zu Rentnerinnen und Rentnern. Nach Angaben der Linken könnte rund ein Drittel der betroffenen Haushalte nach Ablauf der Bewilligung vollständig aus dem Anspruch fallen. Für diejenigen, die weiter antragsberechtigt bleiben, seien niedrigere Leistungen und eine Halbierung des Heizkostenzuschusses geplant.

Ein Kabinettsentwurf sieht eine Neuordnung zum 1. Januar 2027 vor. Eine geplante Erhöhung soll ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden. Je nach Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und berücksichtigungsfähigen Heizkosten könnten Leistungen sinken oder Ansprüche entfallen. Besonders im Blick sind Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten, Familien mit hohen Wohnkosten sowie Erwerbstätige mit knappem Einkommen. Die konkrete Wirkung hängt allerdings von der endgültigen Gesetzesfassung und der individuellen Berechnung ab. Eine geltende Kürzung ist das bisher nicht.

Die Linke erwartet durch auslaufende oder sinkende Wohngeldansprüche mehr Anträge bei Jobcentern und Sozialämtern. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bescheide und Behördenschreiben sollten Betroffene aufbewahren und Änderungen genau prüfen; Sozialverbände, kommunale Beratungsstellen und Fachanwälte für Sozialrecht bieten Unterstützung.

Auch beim Pflegegrad 1 steht eine Änderung im Raum. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten derzeit einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er kann unter anderem für Alltagshilfen, Betreuung, Tagespflege und bestimmte Pflegedienste verwendet werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll der Betrag ab 1. Januar 2027 entfallen. Die Linke beziffert die potenziell Betroffenen auf knapp eine Million Menschen.

Als Ausgleich ist eine stärker auf Prävention ausgerichtete Beratung und Begleitung vorgesehen. Beratung ersetzt aber nicht automatisch eine finanzierte Hilfe im Alltag. Verbindlich wird der Wegfall erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten. Mögliche Schutzregelungen für bestehende Fälle sind bislang nicht verbindlich. Strengere Begutachtungen sollen zudem die Kosten senken. Die Linke befürchtet, dass dadurch mehr Menschen in niedrigere Pflegegrade eingestuft und weniger Leistungen erhalten. Schon heute sei eine sechsstellige Zahl pflegender Angehöriger auf Grundsicherung angewiesen.

Familienleistungen und BAföG

Beim Elterngeld soll der Mindestbetrag erstmals seit 2007 von 300 auf 330 Euro steigen. Gleichzeitig könnte die maximale Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate sinken. Über höhere Mindest- und Höchstbeträge wird gesprochen; die kürzere Bezugsdauer bleibt jedoch als möglicher Einschnitt bestehen.

Der Kindersofortzuschlag von derzeit 25 Euro monatlich wurde 2022 eingeführt und soll ersatzlos gestrichen werden. Anspruch haben derzeit Familien mit Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Laut Schneider wären rund 1,5 Millionen Kinder in etwa 600.000 Haushalten betroffen.

Beim Unterhaltsvorschuss wird diskutiert, die staatliche Unterstützung künftig mit dem 16. Geburtstag enden zu lassen – beziehungsweise auf Kinder bis einschließlich 16 Jahre zu begrenzen. Nach Angaben der Linken würden dadurch 69.000 Alleinerziehende mit 111.000 Kindern Leistungen verlieren. Gerade Alleinerziehende mit älteren Jugendlichen könnten unter einer solchen Begrenzung leiden. Mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden seien derzeit einkommensarm, ein Drittel beziehe Grundsicherung.

Bestehende Ansprüche ändern sich bei Elterngeld, Kindersofortzuschlag und Unterhaltsvorschuss erst nach einem Bundestagsbeschluss und dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung. Ein Gesetzentwurf ist noch kein geltendes Recht – das klingt trocken, ist für Familien am Monatsende aber durchaus entscheidend.

Beim BAföG könnte eine höhere Wohnkostenpauschale später eingeführt werden als zunächst erwartet. Besonders Studierende in Städten mit hohen Mieten wären betroffen. Eine Verschiebung wäre keine Abschaffung, könnte aber bedeuten, dass Studierende länger mit dem bisherigen Betrag überbrücken müssen.

Streit über die Finanzierung

Die Linke bezeichnet die geplanten Änderungen als umfassender als die Einschnitte der Agenda 2010, weil mehr Menschen betroffen seien. Sie kritisiert außerdem, dass die Bundesregierung die Kürzungen mit der angeblich fehlenden Finanzierbarkeit des Sozialstaats begründe. Die Bundesregierung verweist dagegen auf die langfristige Finanzierbarkeit von Staatshaushalt und Sozialversicherungen.

Die Linke und andere Kritiker befürchten eine überproportionale Belastung von Menschen mit geringem Einkommen, Pflegebedarf oder Kindern. Noch ist aber nicht jede genannte Kürzung beschlossen. Kommissionsempfehlungen und Parteischätzungen begründen keinen geänderten Leistungsanspruch.

Parallel läuft die größere Sozialstaatsreform an. Die Kommission zur Sozialstaatsreform, kurz KSR, legte am 27. Januar 2026 ihre Empfehlungen vor. Bund, Länder und Kommunen setzen sie gemeinsam um und haben die Arbeit in Pakete mit klaren Zuständigkeiten geteilt. Den größten Teil übernimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das BMAS. Seit April 2026 arbeiten gemeinsame Projektgruppen in der Zukunftswerkstatt des Ministeriums.

Geplant sind einfachere, digitalere und gerechtere Sozialleistungen, weniger Bürokratie und Papierformulare, stärkere Arbeitsanreize sowie ein leichterer Zugang. Ein einheitliches Sozialleistungssystem soll Grundsicherungsleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammenführen. Der Zugang soll über ein digitales Sozialportal und einheitliche Anlaufstellen vor Ort möglich werden.

Digitalisierung, Automatisierung, stärkerer Datenaustausch und vereinfachte Rechtsvorschriften sollen den Verwaltungsaufwand verringern. Dafür wurde das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ eingerichtet. Es steht unter gemeinsamem Vorsitz von BMAS und Bundesdigitalministerium, BMDS. Beteiligt sind Länder, Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit und weitere Fachleute. Bis spätestens Ende 2026 soll eine Roadmap für einen digitaleren und zugänglicheren Sozialstaat entstehen. Zuständigkeiten soll die Verwaltung künftig stärker intern klären, statt Bürgerinnen und Bürger von einer Stelle zur nächsten zu schicken.

Das BMAS erarbeitet außerdem einen Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung. Bestehende Vorschriften sollen verständlicher werden, Bürokratie und Zugangshürden sinken. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2027 abgeschlossen sein. Eine weitere Projektgruppe arbeitet am Konzept für das einheitliche Sozialleistungssystem. Dabei geht es um inhaltliche Ausgestaltung, Zuständigkeiten, Verfahren und bessere Erwerbsanreize. Fachleute aus Bundesministerien, Ländern, Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit sind beteiligt; ein Konzept soll bis Herbst 2026 vorliegen.

Weitere Informationen gibt es zu finanziellen Mitteln, Vorhaben, dem Onlinezugangsgesetz, der KSR-Kommission, einem Bericht sowie einer Pressemitteilung vom 20. Mai 2026. Für den Moment bleibt beim Blick auf die einzelnen Leistungen ein ordentlicher Vorbehalt: Beim Wohngeld gibt es einen Kabinettsentwurf mit geplantem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro bei Pflegegrad 1 besteht derzeit weiter. Was am Ende gilt, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren – und danach der konkrete Bescheid im Briefkasten.