Harley-Davidson-Rückruf: Blockierte Entlüftung kann heißes Öl aus dem Ölmessstab treiben
Für Harley-Davidson-Fahrer beginnt der Herbst 2026 mit einer unangenehmen Nachricht: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) startet in Deutschland einen Rückruf für Motorräder der Baujahre 2023 bis 2026. Betroffen sind Street Glide, Road Glide, Breakout und Fat Boy. Weltweit geht es um 116.714 Motorräder, davon 2.453 in Deutschland. In den USA waren bereits im Mai 88.039 Maschinen zurückgerufen worden.
Der mögliche Fehler sitzt in der Airbox-Baseplate mit der Teilenummer 29000373. Kunststoffmaterial aus der Fertigung kann den Entlüftungskanal, den sogenannten „Breather Port“, teilweise oder vollständig verschließen. Dann wird das Kurbelgehäuse möglicherweise nicht ausreichend entlüftet. Der Druck, den die Kolbenbewegungen erzeugen, kann sich aufbauen – und beim Kontrollieren des Ölstands wird es im wahrsten Sinn des Wortes heiß.
Heißes Öl aus dem Einfüllstutzen
Wird bei bestehendem Überdruck der Ölmessstab gezogen, kann heißes Öl aus dem Einfüllstutzen spritzen. Das bedeutet Verletzungsgefahr. Harley-Davidson berichtet von einer Verletzung, die möglicherweise auf den Defekt zurückzuführen ist; in den USA bestätigt der Hersteller ebenfalls einen mutmaßlich mit dem Fehler zusammenhängenden Verletzungsfall.
Halter betroffener Motorräder sollen den Messstab deshalb langsam öffnen und nicht ruckartig herausziehen. Als mögliche Warnzeichen gelten Rauch aus der Abgasanlage, ungewöhnlich hoher oder allgemein erhöhter Ölverbrauch, ein abgelöster beziehungsweise gelöster Entlüftungsschlauch sowie ein hörbares Druckablassen beim Lösen oder Herausziehen des Peilstabs. Dieses Zischen sollte man nicht einfach wegwinken.
In Deutschland betrifft die Aktion Motorräder mit Produktionsdatum vom 6. März 2023 bis zum 26. Februar 2026. Werkstätten prüfen den Entlüftungskanal. Wird eine Blockade festgestellt, wird die Airbox-Baseplate repariert. Laut Hersteller sind keine Ersatzteile erforderlich; in den meisten Fällen genügt eine Inspektion.
Welche Baureihen und Produktionszeiträume genannt werden
Für den US-Rückruf nennt die vorliegende Übersicht insgesamt neun Modellreihen mit der Airbox-Baseplate 29000373. Drei davon sind mit Produktionszeiträumen und Stückzahlen konkret aufgeführt:
| Modell | Baujahre | Produktion | Ungefähre Zahl |
|---|---|---|---|
| FXBR | 2025–2026 | 3. Oktober 2024 bis 11. Februar 2026 | etwa 2.618 Fahrzeuge |
| FLTRXL | 2026 | 11. September 2025 bis 11. Februar 2026 | etwa 1.067 Fahrzeuge |
| FLTRX | 2024–2026 | 2. Oktober 2023 bis 11. Februar 2026 | etwa 47.241 Fahrzeuge |
Nach Angaben des Herstellers weisen schätzungsweise 0,4 Prozent der betroffenen Fahrzeuge den Defekt tatsächlich auf. Das ändert wenig an der Vorsicht beim Ölstand: Erst Druck entweichen lassen, dann den Messstab herausnehmen – langsam, ohne Ruck.
Was das KBA bei Rückrufen tut
Das KBA erhält Hinweise auf Risiken und Vorschriftenabweichungen durch eigene Produktprüfungen, Meldungen der Hersteller, Hinweise aus der Öffentlichkeit sowie von anderen Behörden, Versicherungen und Medien. Hersteller von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen müssen das Amt über festgestellte Mängel informieren.
Deutet eine Herstellermeldung oder eine eigene Erkenntnis auf ein kritisches Umwelt- oder Sicherheitsrisiko hin, leitet das KBA Untersuchungen ein. Werden Mängel bestätigt, kann es den Hersteller zum Rückruf betroffener Produktreihen verpflichten. Bei einem ernsten Risiko oder einer Vorschriftenabweichung ist der Rückruf häufig die wirksamste Schutzmaßnahme.
Für solche Aktionen müssen Fahrzeughersteller die Halteranschriften aus dem Zentralen Fahrzeugregister, kurz ZFZR, verwenden. Informationen gibt das KBA über Safety Gate und ICSMS an die Öffentlichkeit und an zuständige Behörden in EU-Mitgliedstaaten weiter. Das Amt überwacht die Rückrufaktionen und fordert Halter, die nicht teilnehmen, in Nachfassaktionen erneut zur Mangelbeseitigung auf.
Wer auch wiederholte Aufforderungen ignoriert, riskiert mehr als einen unangenehmen Brief. Das KBA kann die zuständige Zulassungsbehörde informieren. Diese kann den Betrieb des Fahrzeugs untersagen und es aus dem Verkehr ziehen. Eine Betriebsuntersagung lässt sich verhindern, wenn das Motorrad vor deren Ausspruch beim Hersteller repariert und die Reparatur der Zulassungsbehörde nachgewiesen wird.
Ernstes Risiko und was Halter wissen sollten
Ob ein Risiko als ernst gilt, hängt von der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr und der möglichen Schadensschwere ab. Ein schnelles Eingreifen der Marktüberwachungsbehörden kann nötig sein, auch wenn die Gefahr nicht unmittelbar eingetreten ist. Berücksichtigt werden die Gefahrenart und ihre Wahrscheinlichkeit. Ein ernstes Risiko ist wahrscheinlicher, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsanforderungen nicht eingehalten werden, die bestimmungsgemäße Verwendung oder eine vorhersehbare Fehlanwendung Menschen gefährdet, die Gefahr plötzlich und unvorhersehbar auftritt oder Betroffene ihr nicht ausweichen können.
Das KBA greift als Marktüberwachungsbehörde ein, wenn ein Produkt eine ernste Gefahr darstellt oder gesetzliche beziehungsweise harmonisierte Vorschriften nicht einhält. Werden geforderte Maßnahmen nicht umgesetzt, kann es Rückrufe, Marktbeschränkungen oder öffentliche Warnungen anordnen. Ein Rückruf kann auch dann angeordnet werden, wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur das ernste Risiko oder die Vorschriftenabweichung nicht schnell und wirksam selbst beseitigt. Bei ernsten Gefahren kann je nach Dringlichkeit eine besonders schnelle Abhilfe erforderlich sein; in Ausnahmefällen ist sogar der Sofortvollzug einer Abhilfemaßnahme möglich.
Halter können beim Hersteller oder Deutschland-Importeur erfragen, ob ihr Motorrad betroffen ist. Zusätzlich stellt das KBA eine Rückrufdatenbank bereit. Wer einen möglichen herstellerbedingten Mangel oder eine Vorschriftenabweichung vermutet, kann ihn über den digitalen Mangelmelder des KBA melden.
Wichtig ist auch der Papierkram dahinter: Hersteller, Importeure und Händler müssen ernste Gefahren den Marktüberwachungs- und Typgenehmigungsbehörden melden sowie Nichtkonformitäten der Typgenehmigungsbehörde anzeigen. Zubehör- und Fahrzeugteilehersteller erhalten grundsätzlich keine Halteranschriften aus dem ZFZR und müssen sich für den Rückruf an den Fahrzeughersteller wenden. In besonderen Fällen kann das KBA Anschriften selbst ermitteln und Halter anschreiben. Die Daten dürfen aus Datenschutzgründen nur Fahrzeugherstellern und Inhabern von Betriebserlaubnissen beziehungsweise Typgenehmigungen übermittelt werden, wenn ein erheblicher Mangel für Verkehrssicherheit oder Umwelt vorliegt.
Wer trotz Rückruf nicht angeschrieben wurde, sollte sich an den Fahrzeughersteller oder den Deutschland-Importeur wenden, denn nicht bei jeder Aktion werden ZFZR-Anschriften genutzt. Wurde das Motorrad verkauft oder verschrottet, gehört diese Information ebenfalls an Hersteller oder Importeur; beim Verkauf sollten die Kontaktdaten des neuen Besitzers weitergegeben werden.
Die Teilnahme an einem verbindlichen Rückruf ist erforderlich. Solche Aktionen erfolgen nur bei erheblichen Mängeln mit ernstem Risiko oder bei Vorschriftenabweichungen. Halter bleiben für den verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand ihres Fahrzeugs verantwortlich, und eine Nichtteilnahme kann zur Betriebsuntersagung führen. Freiwillige Servicemaßnahmen sind davon nicht betroffen.
Wer Zweifel an der Verkehrssicherheit hat und im Rückrufschreiben keine Nutzungshinweise findet, sollte vor der nächsten Fahrt den Hersteller oder eine autorisierte Werkstatt kontaktieren. Bei der Harley-Davidson-Aktion führt der erste Weg ohnehin in die Fachwerkstatt – und der Ölmessstab bleibt bis dahin besser ganz ruhig.
