Volkswagen kündigt zehn Tarifverträge: IG Metall droht mit hartem Konflikt um Entgelt und Beschäftigungssicherung
Bei Volkswagen steht der nächste Tarifkonflikt bereits vor der Tür. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben fast alle Tarifverträge fristgerecht zum 31. Dezember gekündigt. Nach Angaben der IG Metall sind insgesamt zehn Vereinbarungen betroffen, darunter der Manteltarifvertrag. Für die Beschäftigten geht es damit nicht bloß um Zahlen in Tabellen, sondern um Zulagen, Arbeitszeit, Ausbildung und Schutzregelungen.
VW begründet den Schritt mit der hohen Kostenbelastung und der notwendigen Anpassung tariflicher Regelungen. Das wirtschaftliche Umfeld für die Branche und Volkswagen habe sich in den vergangenen 18 Monaten deutlich verschärft, erklärte VW-Personalvorstand Meiswinkel. Hinzu komme die wachsende Konkurrenz chinesischer Hersteller in Europa. Ziel sei es, Volkswagen zukunftssicher aufzustellen.
Die IG Metall reagiert scharf. Verhandlungsführer Gröger nannte die Kündigungen ein „übles Foul“ an der Belegschaft. Eine Verlagerung unternehmerischer Kosten und Risiken auf die Beschäftigten werde die Gewerkschaft nicht hinnehmen. Betriebsratschefin Cavallo sprach von Erpressung. Die Belegschaft sei bereit, eine Krise anzuerkennen, müsse aber wissen, wofür sie Zugeständnisse machen solle.
Beschäftigung bis 2030, Entgelt erst ab 2031
Laut Cavallo wurde bisher nicht darüber gesprochen, wie die 2024 vereinbarte Beschäftigungssicherung bis 2030 eingehalten werden soll. Auch Zusagen zu gefährdeten deutschen Standorten habe es nicht gegeben. Cavallo und Gröger erwarten zum Jahreswechsel eine harte Auseinandersetzung. Nach Ende der Friedenspflicht wären Streiks möglich.
Ende 2024 hatten die Beschäftigten bereits erhebliche Einschnitte akzeptiert. Jährlich verzichtet die Belegschaft auf rund 1,5 Milliarden Euro. Im Gegenzug sollte Volkswagen in die Zukunftsfähigkeit der Standorte investieren. Lohnerhöhungen wurden bis 2031 verschoben, außerdem gab es Kürzungen oder Verschiebungen bei Ergebnisbeteiligung und Sonderzahlungen.
Vereinbart ist eine Beschäftigungssicherung ohne betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2030. Als Beitrag der Beschäftigten werden Tariferhöhungen vorübergehend ausgesetzt. Die Erhöhung der Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen um 5,5 Prozent wird erst am 1. Januar 2031 tabellenwirksam. Das gilt für den Entgelttarifvertrag und den Entgelttarifvertrag Tarif Plus. Die für 2025 und 2026 vorgesehenen 5,5 Prozent sowie die Einmalzahlung von 600 Euro entfallen dauerhaft; auch die entsprechenden Erhöhungen für 2027 bis 2030 fallen weg.
Die Einsparungen sollen unter anderem den sozialverträglichen Personalabbau über erweiterte Altersregelungen und Altersteilzeit unterstützen. Außerdem können damit Ausgleichszahlungen bei Arbeitszeitabsenkungen nach dem Zukunftstarifvertrag finanziert werden. Die 600 Euro gelten ausdrücklich als Beitrag der Beschäftigten zur Beschäftigungssicherung.
Was bei Entgelt und Ausbildung gilt
Die bis zum 30. November 2024 geltenden Monatsentgelttabellen bleiben unverändert. Die gekündigten Entgelttarifverträge und Bestimmungen für ETV, ETV Tarif Plus und TVbAZ gelten bis zum 31. Dezember 2026 wieder. Die IG Metall kann diese Tarifverträge mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Dezember 2026 kündigen. Danach beginnt eine neue Tarifrunde.
Vor dem Ende der Tarifverträge Ende 2026 berät die IG Metall über neue Forderungen. Erwartet wird eine tabellenwirksame Erhöhung ab Anfang 2027, berechnet auf einem erhöhten Tarifindex von 105,5 Prozent. Ein Beispiel: Bei 4.000 Euro Entgelt liegt die fiktive Berechnungsbasis bei 4.220 Euro. Bei einer Erhöhung um 3 Prozent wären das 126,60 Euro, das neue Entgelt läge bei 4.126,60 Euro. Bis zur Erhöhung um 5,5 Prozent am 1. Januar 2031 können mehrere Tarifrunden und Erhöhungen stattfinden.
Für Auszubildende und Dual Studierende gibt es eine konkrete Änderung: Ab 1. März 2025 steigen die Ausbildungsvergütungen in allen Ausbildungsjahren um 140 Euro. Die Anbindungsprozente an die Entgeltstufe 8 werden entsprechend angepasst. Ab 1. Juli 2025 basiert die Berechnung der Stundengrundentgelte auf der Monatsentgelttabelle der Anlage 1 zum Entgelttarifvertrag; die Stundengrundentgelttabelle nach Anlage 3 ETV entfällt.
Auch die Ergebnisbeteiligung wird neu geordnet. Sie wird im Mai für das jeweils vorherige Geschäftsjahr gezahlt, Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig. Ihre Höhe richtet sich nach den operativen Ergebnissen der beiden Vorjahre von Volkswagen Pkw und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Das System besteht aus einer Novemberzahlung als Vorauszahlung und einer Maizahlung. Die tarifdynamische Novemberzahlung beträgt derzeit 1.879,50 Euro.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird die Beteiligung noch nach den bisherigen Regeln berechnet. Die Novemberzahlung wurde bereits 2024 als Vorauszahlung für Mai 2025 gezahlt. Ist der errechnete Anspruch höher als die Vorauszahlung, erfolgt im Mai 2025 eine zusätzliche Zahlung. Die Novemberzahlungen 2025 und 2026 bleiben als Vorauszahlungen bestehen, die Maizahlungen 2026 und 2027 entfallen.
Von 2028 bis 2031 bleiben die Novemberzahlungen vollständig bestehen, während die Maizahlungen schrittweise zurückkommen: Im Mai 2028 werden 20 Prozent des regulären Betrags gezahlt, im Mai 2029 40 Prozent und im Mai 2030 50 Prozent. Ab 2031 beträgt die Maizahlung wieder 100 Prozent.
Urlaub, Jubiläum und Mitgliederbonus
Beim erhöhten Urlaubsentgelt ist der Anspruch für gesetzliche Urlaubstage nur noch bis zum Kalenderjahr 2029 vorgesehen. Für 2025 und 2026 entfällt es vollständig. Danach gelten anteilige Zahlungen: 2027 sind es 20 Prozent, 2028 40 Prozent und 2029 50 Prozent.
Für den gesetzlichen Zusatzurlaub schwerbehinderter Beschäftigter bleibt das volle erhöhte Urlaubsentgelt zunächst bestehen. Weil die Regelung zum 31. Dezember 2029 endet, soll über eine Fortführung für schwerbehinderte Beschäftigte gesprochen werden. Änderungen können die Tarifvertragsparteien einvernehmlich und mit Wirkung für die Zukunft vereinbaren.
Die Jubiläumsgratifikation für 25- und 35-jährige Betriebszugehörigkeit wurde ab 1. Januar 2025 als einheitlicher tarifdynamischer Festbetrag neu geregelt. Für 25 Jahre gibt es 6.000 Euro, für 35 Jahre 12.000 Euro. Ausgezahlt wird mit dem Entgelt des Monats, in dem das Jubiläum erreicht wird. Ein am 1. Januar begonnenes Arbeitsverhältnis erreicht das Jubiläum am 31. Dezember um 24 Uhr.
Die Zahlung hängt nicht vom Beschäftigungsumfang ab und setzt nur ein bestehendes, gegebenenfalls passives Arbeitsverhältnis voraus. Die Sonderurlaubstage bleiben unverändert: zwei Tage nach 25 Jahren, drei Tage nach 35 Jahren.
Ab 2027 erhalten IG-Metall-Mitglieder in einem aktiven Arbeitsverhältnis jeweils am 1. Juni eine jährliche Sonderzahlung, ausgezahlt mit dem Juni-Entgelt. Vorgesehen sind 254 Euro im Jahr 2027, 508 Euro 2028, 636 Euro 2029 und ab 2030 1.271 Euro, anschließend tarifdynamisch. Anspruch haben Tarif- und Tarif-Plus-Beschäftigte, die am 1. Juni des jeweiligen Jahres Mitglied der IG Metall sind. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Bonus anteilig nach ihrer vertraglichen Arbeitszeit.
Die Einzelheiten und Nachweise werden in einem Tarifvertrag zum Mitgliederbonus geregelt. Mitgliedsbescheinigungen müssen derzeit nicht eingereicht werden.
Weitere Einschnitte und die Forderungen der Gewerkschaft
Ab 1. Januar 2025 entfallen für Beschäftigte in Arbeitssystemen die Tagespauschalen bei vorübergehender Beschäftigung in höherwertigen oder gleichwertigen Arbeitssystemen, in Arbeitssystemen eines anderen Bereichs sowie bei der vorübergehenden teilweisen Übertragung zugeordneter Tätigkeiten. Für Beschäftigte in Tätigkeitsbeschreibungen entfällt ab diesem Datum außerdem die Differenzbetragszahlung bei vorübergehender Vertretung mit höherwertigen Tätigkeiten.
Auf der Kündigungsliste stehen unter anderem der Entgelttarifvertrag, der Manteltarifvertrag, der Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung, der Tarifvertrag über eine tarifliche Zusatzvergütung, der Tarifvertrag über Leistungs
