BayernHeim startet in Neumarkt den Bau von 121 geförderten Wohnungen am Deininger Weg
Am Deininger Weg in Neumarkt ist der Startschuss für ein neues Wohnquartier gefallen. BayernHeim hat den Spatenstich für 121 Wohnungen gesetzt. Der Freistaat Bayern investiert 40,7 Millionen Euro in das Vorhaben – Geld, das Wohnraum für unterschiedliche Haushalte schaffen soll.
Geplant sind fünf Gebäude mit jeweils vier Geschossen. Die Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen richten sich an verschiedene Zielgruppen, werden allesamt barrierefrei gebaut und bekommen einen Balkon oder eine Terrasse. Nach aktueller Planung sollen die Mieten bei 6,20 Euro pro Quadratmeter beginnen. Für den Einzug braucht es einen Wohnberechtigungsschein.
Holz-Hybridbau und Freiraum zwischen den Häusern
Die Baukörper entstehen in Holz-Hybridbauweise und nach dem KfW-55-Standard. Zwischen den Häusern sind Freiflächen für Begegnungen vorgesehen. Laubengänge und offene Treppenhäuser gliedern die Anlage. Die fünf Gebäude werden nicht zu einem geschlossenen Großkomplex zusammengezogen; bei der Gestaltung sollen das Umfeld und die angrenzende Nachbarschaft berücksichtigt werden.
Bayerns Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, sagte, das Projekt schaffe mit staatlicher Unterstützung Wohnraum, der auch für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erreichbar sei. Er verwies außerdem auf die architektonische und städtebauliche Gestaltung sowie auf die unterschiedlichen Gebäude- und Erschließungsformen.
Beim Spatenstich waren neben BayernHeim-Geschäftsführer Fabian König auch Bayerns Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, Neumarkts Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn sowie Claudia Donhauser, geschäftsführende Gesellschafterin der Gebr. Donhauser Bau GmbH und Co. KG aus Schwandorf, dabei.
Ochsenkühn bezeichnete das Vorhaben als wichtigen Schritt für die Entwicklung Neumarkts und als Signal für die Zukunft. Er dankte dem Freistaat, den beiden Staatsministern und den beteiligten Projektpartnern für Unterstützung und Zusammenarbeit. Ebenso nannte er die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, darunter Andreas Werner, Linus Sklenarz und Matthias Seemann sowie deren Teams. Auch dem Stadtrat sprach er für die fraktionsübergreifende Unterstützung seinen Dank aus.
Mehrjährige Vorbereitung, Fertigstellung 2028
Bis zum Spatenstich war es kein kurzer Sprint. Erste Gespräche zwischen der Stadt und BayernHeim begannen vor etwa drei Jahren. Der Vertrag wurde im Februar 2024 unterzeichnet, im November 2025 stimmte der Stadtrat den Bauplänen zu. Die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2028 vorgesehen. Eine langfristige Belegungsbindung soll sicherstellen, dass die Wohnungen dauerhaft der sozialen Wohnraumversorgung dienen.
BayernHeim ist ein staatliches Wohnungsunternehmen des Freistaats Bayern. Das Unternehmen beschreibt sich als jung und dynamisch und will den bayerischen Wohnungsmarkt langfristig verändern. Es stellt bezahlbaren Wohnraum bereit, tritt als Initiator, Bauherr, Eigentümer, Vermieter und Partner auf, kauft und entwickelt Grundstücke, setzt Wohnprojekte um und vermietet den eigenen Bestand.
Grundstücke erwirbt BayernHeim mit und ohne Baurecht. Dabei arbeitet das Unternehmen unter anderem mit Kommunen, Bauträgern, Projektentwicklern und Bestandshaltern zusammen. Gemeinsam mit Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft baut BayernHeim außerdem das Netzwerk „NaWoBa – Nachhaltiges Wohnen in Bayern“ auf.
Nach eigenen Angaben bietet BayernHeim moderne geförderte Wohnungen mit Balkon oder Garten an, die bis zu 50 Prozent günstiger sein können als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt. Zum Wohnungsbestand gehören unter anderem Objekte in Nürnberg in der Donaustraße 17, 19 und 21, in Freising in der Angerstraße 48 d und e, in Landsberg am Lech am Oberbürgermeister-Hamberger-Platz 3, 5, 7 und 9 sowie in München in der Salierstraße 14 und 16, in der Candidstraße 9, 11 und 13 und in der Hansastraße 8 und 8a–i.
Neumarkt ist Teil einer größeren Bauoffensive
Das Projekt am Deininger Weg ist laut BayernHeim das erste BayernHeim-Projekt in Neumarkt in der Oberpfalz. Am 23. September 2026 kündigte das Unternehmen die neuen Wohnungen als lebenswert, nachhaltig und langfristig leistbar an. Weitere Vorhaben in Planung oder im Bau gibt es unter anderem in Fürth, Bayreuth, Würzburg, Dinkelsbühl, Ingolstadt, Nürnberg, Landsberg, Geretsried, Bamberg und Ansbach.
Die Projektmeldungen reichen quer durch den Freistaat: Am 11. Juni 2026 wurde im Eichstätter Wohngebiet Blumenberg-West Richtfest für 111 neue geförderte Wohnungen gefeiert. In Bayreuth übergab BayernHeim am 8. Juni 2026 auf dem Gelände der ehemaligen Röhrenseekaserne an der Leibnizstraße symbolisch die Schlüssel für 129 neue Wohnungen. Am 8. Mai 2026 waren es im Sonnenring in Heßdorf 92 Wohnungen in vier Gebäuden.
Am 29. April 2026 begann BayernHeim erstmals mit dem Bau von Wohnungen nach dem „Gebäudetyp-e“, einem Ansatz für experimentelles und kostengünstigeres Bauen. Die Sanierung der Studentenstadt im Münchner Stadtteil Freimann erreichte am 27. April 2026 einen weiteren Meilenstein. In Regensburg-Galgenberg errichtet das Unternehmen seit dem 16. April 2026 insgesamt 125 Wohnungen in acht Gebäuden; es ist das erste BayernHeim-Projekt in der Oberpfalz.
Auch die jüngeren Meldungen zeigen das Tempo: Beim NaWoBa-Frühjahrsempfang 2026 am 16. März ging es um den Einfluss künstlicher Intelligenz und digitaler Technologien auf die Bau- und Wohnungswirtschaft. Zu den Teilnehmern zählten unter anderem Staatsminister Christian Bernreiter und Dr. Alexander Straub. Am 25. Februar 2026 startete in Nürnberg der Bau eines neuen Wohn- und Geschäftsgebäudes am Standort des früheren „Lago di Aufseß“. In Fürth wurden am 12. Februar 2026 98 neu gebaute BayernHeim-Wohnungen übergeben.
Wohnberechtigungsschein entscheidet über den Einzug
Der geplante Quadratmeterpreis von 6,20 Euro ist an die Förderung und die Belegungsbindung gekoppelt. Die bayerische Wohnraumförderung soll Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen. Je nach Förderzeitraum und Förderprogramm gelten unterschiedliche Belegungs- und Mietbindungen.
Gebundene Wohnungen dürfen grundsätzlich nur an Menschen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein besitzen oder von der zuständigen Behörde als mietberechtigt benannt wurden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz oder dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz eingehalten werden.
Geprüft wird der Anspruch von den Landratsämtern sowie den kreisfreien Städten, großen Kreisstädten und großen Delegationsgemeinden am Wohnort oder am geplanten Wohnort des Haushalts. Eine Liste der zuständigen Stellen gibt es im Bayernportal. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird grundsätzlich ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Er gilt bayernweit in Gebieten ohne erhöhten Wohnungsbedarf und ermöglicht es Wohnungssuchenden, sich um eine geförderte Wohnung zu bemühen. Wer den Mietvertrag bekommt, entscheiden letztlich die Vermietenden.
In vielen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt statt des allgemeinen Wohnberechtigungsscheins das Benennungsverfahren. Es soll insbesondere einkommensschwächeren Personen oder Menschen mit besonderen persönlichen Umständen eine Wohnung vermitteln. Überlassen werden darf die Wohnung dann nur einem von der zuständigen Stelle benannten Haushalt. Die Benennung ist allerdings eine Vorauswahl; auch hier treffen die Vermietenden die endgültige Entscheidung.
Der Antrag kann mit dem Formular WBS I, weiteren Antragsformularen oder online über den Antrag „Wohnberechtigungsschein“ gestellt werden. Mieter einer einkommensorientiert geförderten Wohnung können außerdem mit dem Formular Stabau Ic eine Zusatzförderung beantragen.
Zum rechtlichen Umfeld gehört auch der Schutz vor Zweckentfremdung. Nach dem Zweckentfremdungsgesetz vom 10. Dezember 2007, zuletzt geändert am 19. Juni 2017, können Gemeinden in besonders angespannten Wohnungsmärkten per Satzung eine Genehmigungspflicht einführen. Die Gemeinde beurteilt selbst, ob ein angespannter Wohnungsmarkt besteht, und entscheidet nach eigenem Ermessen über den Erlass einer solchen
