Berlin steht beim Wohnungsbau vor einer heiklen politischen Weichenstellung. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ fordert die Berliner Linke auf, die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zur obersten Priorität möglicher Koalitionsverhandlungen zu machen. Anlass ist der bevorstehende Landesparteitag, auf dem über eine Einladung von Grünen und SPD zu Sondierungsgesprächen abgestimmt werden soll.

Nach Ansicht der Initiative hat die Linke die Wahl mit dem Versprechen gewonnen, den Volksentscheid zur Vergesellschaftung umzusetzen. Elif Eralp will das Vorhaben deshalb zum zentralen Thema möglicher Koalitionsverhandlungen in Berlin machen. Eine künftige Regierung müsse vergesellschaften, erklärte die Linkenpolitikerin. Der Volksentscheid von 2021 sei ein demokratischer Auftrag an alle Parteien.

Was die Initiative verlangt

Im Kern geht es um die Überführung von Wohnungen privater Konzerne in die öffentliche Hand. Vorgesehen ist eine Entschädigung der Unternehmen in Höhe von 40 bis 60 Prozent des Marktwerts. Finanziert werden soll diese Entschädigung aus den Mieteinnahmen. Außerdem sollen Mieterinnen und Mieter umfassend an der Verwaltung beteiligt werden.

Die Initiative verlangt eine konkrete Regelung im Koalitionsvertrag: Darin soll festgelegt werden, wann und wie das Abgeordnetenhaus die Vergesellschaftung beschließen soll. Unterstützt wurde der Volksentscheid am 26. September 2021 von knapp 58 Prozent der Abstimmenden.

Bei möglichen Sondierungs- und Koalitionsgesprächen ist die Frage allerdings alles andere als geklärt. Linke und Grüne befürworten die Vergesellschaftung. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach hat sich im Wahlkampf dagegen ausgesprochen. Das sorgt für ordentlich Reibung, noch bevor überhaupt über Ressorts und Zuständigkeiten gesprochen wird.

Verfahren zieht sich bis nach der Wahl

Stand Sommer 2026 stagniert das politische Verfahren zum Berliner Rahmengesetz. Die Initiative bereitet deshalb einen Antrag auf ein Volksbegehren für einen rechtlich bindenden Volksentscheid vor. Formal läuft das Verfahren auf Landesebene zunächst weiter.

Für den Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens müssen innerhalb von sechs Monaten 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Für die anschließende Hauptphase gilt eine gesetzliche Frist von vier Monaten. Nach der Antragstellung benötigen die Behörden voraussichtlich etwa eineinhalb Jahre für Prüfung und Vorbereitung. Selbst bei einem erfolgreichen Volksbegehren würde der Volksentscheid daher erst deutlich nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2026 stattfinden.

Geplant ist die Überführung privater Wohnungsbestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts unter Leitung eines Rätesystems. Das klingt nach einem langen Weg durch Formulare, Prüfungen und politische Schleusen. Und währenddessen läuft die Berliner Wohnungssuche weiter.

Milliardenfrage für Berlin

Die finanziellen Größenordnungen sind gewaltig. Laut Rechnungshof Berlin könnten bei einer Entschädigung zum Verkehrswert Gesamtkosten von rund 36 Milliarden Euro entstehen. Zusätzlich werden in den ersten zehn Jahren jährliche Zuschüsse von 700 Millionen bis 1 Milliarde Euro erwartet.

Zum Vergleich: Der Berliner Jahreshaushalt umfasst derzeit 45 Milliarden Euro, das Land ist mit 68 Milliarden Euro verschuldet. Die Berliner Schulbauoffensive ist mit rund 5,5 Milliarden Euro veranschlagt. Die geschätzten Entschädigungskosten wären damit mehr als sechsmal so hoch wie die Kosten der Schulbauoffensive.

Auf Bundesebene droht dem Vorhaben deshalb das Aus. Die Spitzen von Union und SPD beschlossen im Koalitionsausschuss, eine Vergesellschaftung großer privater Mietwohnungsbestände künftig zu verhindern. Geplant ist ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungsgesetze der Länder zur Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände ausschließt.

Bund will den Weg versperren

Die CSU reagiert damit auf den Wahlsieg der Linken in Berlin. CSU-Generalsekretär Martin Huber fordert, das geplante Bundesgesetz gegen die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände schnell umzusetzen. Er bezeichnete die Berliner Enteignungspläne als kostspielig, schädlich für den Wohnungsmarkt und als „sozialistisches Himmelfahrtskommando“.

Nach Hubers Einschätzung würde eine Vergesellschaftung keine neue Wohnung schaffen, private Investitionen bremsen und hohe Kosten verursachen. Grundlage der Berliner Pläne ist der Volksentscheid aus dem Jahr 2021.

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Bund im Juli darauf verständigt, per Bundesgesetz zu regeln, dass Länder private Mietwohnungsbestände nicht mehr durch Vergesellschaftungsgesetze verstaatlichen können. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die Gesetzespläne vorantreiben. Das Gesetz solle internationalen Investoren signalisieren, dass es in Deutschland keine Enteignungen privaten Eigentums gebe, erklärte Merz. Nach Beratungen der CDU-Gremien kündigte er eine „relativ schnelle“ Entscheidung an.

Auch aus der Immobilien- und Bauwirtschaft kommt deutlicher Widerspruch. BFW-Präsident Dirk Salewski erwartet, dass Investitionen stattdessen nach Warschau oder in andere europäische Großstädte fließen könnten. Die Enteignungspläne und die Wahlkampfdiskussion hätten bereits zu großer Zurückhaltung bei Investitionen geführt.

HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller weist zudem darauf hin, dass die Wohnungen für eine Vergesellschaftung zunächst gekauft werden müssten. Das dafür notwendige Geld könne aus seiner Sicht stattdessen für Neubauten verwendet werden. Auch Müller betonte: Durch eine Vergesellschaftung entstehe keine zusätzliche Wohnung.