Berlin bekommt nach der Wahl vom 21. September 2026 eine neue politische Schwerkraft: Die Linke wurde mit 25,7 Prozent stärkste Kraft im Abgeordnetenhaus. Spitzenkandidatin Elif Eralp will regieren und zentrale Wahlversprechen umsetzen. Im Mittelpunkt steht die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne.

Rund 240.000 Wohnungen sollen nach den Plänen in öffentliche Hand überführt werden. Vonovia und die zugehörige Deutsche Wohnen besitzen zusammen etwa 130.000 Wohnungen in Berlin. Laut Quartalsbericht für das erste Quartal 2026 umfasst der Bestand sogar rund 138.245 Wohnungen. Sein ausgewiesener Marktwert beträgt 23,24 Milliarden Euro, die durchschnittliche Miete liegt bei 8,23 Euro pro Quadratmeter, der Leerstand bei 0,8 Prozent.

Ein alter Volksentscheid, ein neuer Anlauf

Elif Eralp erklärte, die Vergesellschaftung solle Spekulationen vom Mietmarkt verdrängen. Schon beim Volksentscheid vom 26. September 2021 stimmten 1.035.950 Menschen, also 57,6 Prozent, für die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. 715.698 Menschen beziehungsweise 39,8 Prozent votierten dagegen. In einer anderen Auswertung wird der Ja-Anteil mit 59,1 Prozent der Teilnehmenden angegeben. Umgesetzt wurde das Votum bislang nicht.

Die Initiative hatte die Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen gefordert. Weil der Senat untätig blieb, legte sie im September 2025 einen eigenen Gesetzentwurf vor. Er entstand mit Unterstützung einer Berliner Kanzlei und eines wissenschaftlichen Beirats. Vorgesehen sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen, insgesamt rund 220.000 Wohnungen. Entschädigt werden soll mit 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts, ausgezahlt über 100-jährige Anleihen mit einem Jahreszins von 3,5 Prozent.

Der politische Hintergrund reicht bis zum Berliner Bankenskandal zurück. 2004 verkaufte Finanzsenator Thilo Sarrazin die landeseigene GSW mit rund 67.000 Wohnungen für 400 Millionen Euro an ein Konsortium internationaler Fondsgesellschaften, darunter Goldman Sachs. Der Senat beschloss den Verkauf, das Abgeordnetenhaus stimmte mit rot-roter Mehrheit zu. Damals regierten SPD und PDS, die Vorgängerpartei der heutigen Linken. Der kommunale Wohnungsbestand sank von rund 482.000 Wohnungen im Jahr 1990 auf etwa 270.000 im Jahr 2005. Viele der damals veräußerten Wohnungen gelangten später über Weiterverkäufe zu Konzernen, die heute im Zentrum der Auseinandersetzung stehen.

Was Artikel 14 und Artikel 15 unterscheidet

Juristisch geht es nicht um die klassische Enteignung einzelner Vermögenswerte nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Eine solche Enteignung entzieht konkrete Eigentumsrechte für ein bestimmtes Vorhaben. Die Vergesellschaftung soll sich dagegen auf Artikel 15 stützen. Er ermöglicht, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen – und zwar ganze Wirtschaftszweige. Seit 1949 beziehungsweise in der Bundesrepublik wurde diese Vorschrift praktisch nie angewandt.

Eine 2023 vom Senat eingesetzte Expertenkommission bewertete die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nach Artikel 15 grundsätzlich als möglich und verfassungskonform. Eine Verwaltungsstellungnahme vom Februar 2026 bezeichnet den Artikel zugleich als praktisch unerprobt; Rechtsprechung gibt es kaum. CDU und SPD verabschiedeten im März 2026 ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Es ermöglicht selbst noch keine Enteignungen, soll erst 2028 in Kraft treten und zuvor vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Auch die Kosten liegen weit auseinander. Der Senat rechnet mit Entschädigungen von 28,8 bis 36 Milliarden Euro, die Initiative mit 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Ausschlaggebend ist vor allem, wie der Verkehrswert rechtlich bewertet wird und wie hoch ein möglicher Entschädigungsabschlag ausfallen darf. In einer Studie des IMK werden für 210.000 Wohnungen rund 13,5 Milliarden Euro veranschlagt.

Ein Wahlsieg der Befürworter führt deshalb nicht automatisch zur Enteignung. Vor Gericht müsste insbesondere eine Entschädigung von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts Bestand haben. Ein weiterer Volksentscheid über das konkrete Gesetz wäre frühestens 2027 möglich. Bei einer Umsetzung im günstigsten Fall lägen zwischen dem Volksentscheid von 2021 und der tatsächlichen Umsetzung mehr als sechs Jahre – Berliner Tempo, könnte man sagen, aber ohne Spott kommt man bei diesem Kalender kaum aus.

Mieten zwischen Bestand und Neuvermietung

Der Berliner Mietspiegel 2026 weist für Bestandswohnungen einen Mittelwert von 7,71 Euro pro Quadratmeter aus. Bei Neuvermietungen werden laut aktueller Wohnungsmarktanalyse dagegen 18 bis 22 Euro verlangt. Genau in dieser Lücke liegt der politische Druck: Der Bestand ist vielerorts noch vergleichsweise günstig, während Wohnungssuchende auf dem freien Markt ganz andere Zahlen sehen.

Ökonomen beurteilen den Linke-Plan unterschiedlich. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft nannte ihn einen „echten Tabubruch“ und verwies auf die geplanten Entschädigungen von 40 bis 60 Prozent des Marktwerts. Thomas Beyerle von der Hochschule Biberach gibt zu bedenken, dass Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen schafft und Investoren abschrecken könne. Er empfiehlt Investitionsanreize für private Bauherren und mehr öffentlichen Wohnungsbau.

Die IMK-Studie kommt zu einem ähnlichen, aber nicht identischen Schluss: Allein löse die Vergesellschaftung den Wohnungsmangel nicht, als Ergänzung zum Neubau könne sie sinnvoll sein. Wirtschaftsprofessor Tom Krebs erwartet mehr mietpreisgebundene Wohnungen und eine Stabilisierung der Mieten in diesem Segment. Zusätzlich sei öffentlicher Wohnungsbau nötig. Das klingt weniger nach Entweder-oder als nach einem ziemlich teuren Sowohl-als-auch.

Von GASAG bis Schulessen

Im Wahlprogramm der Linken steht neben dem Privatisierungsstopp die schrittweise Rückführung wichtiger Lebensbereiche in öffentliche Hand. Geprüft werden sollen auch leer stehende Gewerbeimmobilien und Einkaufszentren. Die Wohnungssuche soll nach den Plänen der Partei in staatliche Verantwortung übergehen.

GASAG soll rekommunalisiert oder vergesellschaftet werden, sofern der Kaufpreis angemessen ist. Ziel ist ein sozialverträglicher Ausstieg aus Erdgas. Bei der Berliner S-Bahn sollen Berlin und Brandenburg in die S-Bahn Berlin GmbH einsteigen oder ein eigenes Unternehmen gründen. Private Krankenhäuser sollen wieder in städtische Hand überführt werden, für Pflegeeinrichtungen ist ein Rekommunalisierungsprogramm vorgesehen.

Auch der Alltag in Schulen und Betreuungseinrichtungen gehört auf die Liste: Die Schulreinigung und möglicherweise die Mittagessenversorgung sollen kommunalisiert werden. In Jugendhilfe und Kitas will die Linke staatliche Träger stärken; ein Verbot gewinnorientierter Konzerne in der Jugendhilfe wird geprüft. Ein sehr breites Paket also – vom Mietvertrag bis zum Pausenbrot.

Ob daraus konkrete Politik wird, hängt von den Sondierungsgesprächen ab. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die Einladung angenommen. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnte eine Vergesellschaftung bereits ab. Die Linke und die Grünen wollen den Volksentscheid umsetzen, CDU und Wirtschaftsverbände lehnen das Vorhaben ab. Gewählt wurde Berlin am 21. September 2026; eine weitere Quelle hatte den Wahltermin mit 20. September 2026 angegeben.