Die Debatte über eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin nimmt wieder Fahrt auf. Vonovia-Chef Luka Mucic weist die Pläne Berliner Landespolitiker zurück. Enteignungen, sagt Mucic, würden keine zusätzliche Wohnung schaffen, sondern lediglich Eigentumsverhältnisse verändern.

Auslöser sind Vorstöße der Berliner Linken, die Bestände von Vonovia in Berlin vergesellschaften will. Die Initiative richtet sich generell gegen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Betroffen wären insgesamt mehr als 200.000 Wohnungen.

Vonovia fordert Neubau statt Eigentumswechsel

Mucic fordert mehr Neubau, schnellere Genehmigungsverfahren und ein investitionsfreundlicheres Umfeld. Vonovia errichtet nach seinen Angaben derzeit 1.000 Neubauwohnungen. Der Berliner Wohnungsmarkt braucht zwar dringend weitere Wohnungen – bis die Bagger aber tatsächlich rollen, vergehen oft Jahre. Genau da setzt die Kritik des Unternehmens an.

Der Vonovia-Chef warnt zugleich vor hohen Kosten für die öffentliche Hand. Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe könnten den Berliner Haushalt überfordern. Außerdem könne das Vertrauen privater Kapitalgeber in den Wohnungsbau sinken. Für Anleger erhöht die erneute Zuspitzung die Unsicherheit, während das Zinsumfeld die Immobilienbranche ohnehin belastet.

Wie teuer eine Vergesellschaftung wäre, ist umstritten. Der Berliner Landesrechnungshof nennt bei einer klassischen Enteignung mehr als 42 Milliarden Euro. Eine Senatsschätzung aus dem Jahr 2021 kam für 243.000 Wohnungen auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro. Das Konzept der Linken geht von rund 25 Milliarden Euro aus, finanziert über Kredite und laufende Mieteinnahmen.

Auch an der Börse blieb die Nervosität sichtbar: Die Vonovia-Aktie schloss am Freitag bei 17,34 Euro. Damit lag sie nur 1,7 Prozent über dem 52-Wochen-Tief von 17,05 Euro. Die Stellungnahme der Unternehmensführung zeigt, wie stark politische Risiken für Vonovia am Berliner Markt ins Gewicht fallen.

Volksbegehren, Rahmengesetz und ein langer Weg

Das politische Verfahren zum Rahmengesetz stagniert. Die Initiative bereitet gleichzeitig einen Antrag auf ein Volksbegehren für einen rechtlich bindenden Volksentscheid vor. Für den Antrag auf Einleitung müssen innerhalb von sechs Monaten 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Die anschließende Hauptphase des Volksbegehrens hat eine Frist von vier Monaten.

Nach der Antragstellung werden für behördliche Prüfungen und Vorbereitungen schätzungsweise 1,5 Jahre benötigt. Bei einem erfolgreichen Volksbegehren würde ein Volksentscheid deshalb voraussichtlich erst nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2026 stattfinden.

Auf Bundesebene verständigten sich die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss darauf, Vergesellschaftungen großer privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene künftig zu verhindern. Geplant ist ein Bundesgesetz, das entsprechende Vergesellschaftungsgesetze der Länder ausschließt. Das formelle Verfahren auf Landesebene läuft zunächst trotzdem weiter.

Nach den Plänen sollen private Wohnungsbestände in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Organisiert werden soll das durch ein Rätesystem. Die finanziellen Größenordnungen wirken dabei, vorsichtig gesagt, gewaltig: Laut Rechnungshof Berlin könnten bei einer Entschädigung zum Verkehrswert rund 36 Milliarden Euro anfallen. Zusätzlich wären in den ersten zehn Jahren jährliche Zuschüsse von 700 Millionen bis 1 Milliarde Euro nötig.

Zum Vergleich: Der Berliner Jahreshaushalt beträgt aktuell 45 Milliarden Euro, das Land ist mit 68 Milliarden Euro verschuldet. Die Berliner Schulbauoffensive ist mit rund 5,5 Milliarden Euro veranschlagt. Die genannten Entschädigungskosten wären damit mehr als sechsmal so hoch wie die Kosten der Schulbauoffensive.

Banken wollen die Wohnungsfrage mit Zahlen erden

In die Diskussion schalten sich Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, Deutsche Kreditbank AG (DKB) und Investitionsbank Berlin (IBB) gemeinsam ein. Die vier Institute wollen auf Grundlage unabhängiger wirtschaftlicher Analysen zu einer faktenbasierten Debatte über die Folgen einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin beitragen.

Als Finanzierungspartner begleiten sie den Berliner Wohnungsmarkt seit Jahrzehnten. Ihre Tätigkeitsfelder reichen von der Neubaufinanzierung über den Bestandserhalt und die Modernisierung bis zur energetischen Sanierung. Gemeinsam finanzieren die Institute einen erheblichen Teil der Berliner Wohnungswirtschaft. Dabei arbeiten sie mit privaten, genossenschaftlichen, kommunalen und institutionellen Akteuren zusammen.

Die Berliner Sparkasse ist seit mehr als 200 Jahren mit Berlin verbunden. Sie hat rund zwei Millionen Kundinnen und Kunden sowie 3.100 Mitarbeitende und bietet Leistungen für Privatpersonen und Unternehmen an. Gemeinwohlorientierung gehört nach eigenen Angaben zum Handeln des Instituts. Die Bilanzsumme lag zum 31. Dezember 2025 bei rund 45 Milliarden Euro.

Die Berliner Volksbank blickt auf eine 80-jährige Geschichte als regionale Genossenschaftsbank zurück. Sie finanziert den Berliner Mittelstand, private und gewerbliche Immobilieninvestoren sowie wohnwirtschaftliche Projekte. Rund 580.000 Kundinnen und Kunden und 2.000 Mitarbeitende gehören zur Bank. Zum 31. Dezember 2025 betrug ihre Bilanzsumme rund 20 Milliarden Euro.

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) zählt zu den führenden Finanzierern der kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungswirtschaft in Deutschland. Sie begleitet Wohnungsunternehmen bei Neubau und Modernisierung sowie bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Die DKB nennt rund 5,9 Millionen Kunden und rund 4.200 Mitarbeitende im Privat- und Geschäftskundenbereich. Ihre Bilanzsumme beträgt 136 Milliarden Euro.

Die Investitionsbank Berlin ist die Förderbank des Landes Berlin. Sie unterstützt den Wohnungsbau mit Förderprogrammen und Finanzierungslösungen, mit einem Schwerpunkt auf bezahlbarem und sozial orientiertem Wohnraum. Die IBB hat rund 8.000 Kunden und 988 Beschäftigte; ihre Bilanzsumme beträgt 24 Milliarden Euro.

Für Mucic bleibt die Richtung klar: Neue Wohnungen entstehen nicht durch einen Wechsel der Eigentümer, sondern durch Neubau – und der braucht Kapital, Genehmigungen und einen langen Atem. In Berlin wird über alle drei Punkte weiter gestritten.