Debatte um Vergesellschaftung von Wohnraum: Sondersitzung im bayerischen Landtag am 27. Oktober
Heute ist der 22.10.2026 und die Diskussion um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nimmt in Deutschland immer konkretere Formen an. Der bayerische Landtag steht im Fokus, der sich mit dieser bundesweiten Debatte befasst. Am Dienstag, dem 27. Oktober, findet auf Initiative von Jürgen Baumgärtner, dem Vorsitzenden des Bau-Ausschusses der CSU, eine Sondersitzung statt. Eingeladen sind Vertreter großer Immobilienunternehmen, darunter Vonovia, Heimstaden und Covivio, die bereits zugesagt haben. Man darf gespannt sein, welche Perspektiven diese Unternehmen präsentieren werden und wie sie die möglichen Auswirkungen auf Bayern einschätzen.
Die CSU hat sich bereits klar positioniert. Baumgärtner setzt als Alternative zur Vergesellschaftung auf Neubau, Rechtssicherheit und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die Wohnraum schaffen. Und das ist auch nötig, denn in Berlin ist die Situation angespannt: Die Mieten steigen trotz Mietpreisbremse stark an. Eine Wohnung kostet heute im Durchschnitt 70 Prozent mehr als noch 2016, während die Löhne nicht im gleichen Maß steigen. Das hat zur Folge, dass sich viele Menschen die Mieten nicht mehr leisten können, was die Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnraum zusätzlich anheizt.
Politische Auseinandersetzungen
In Berlin beraten derzeit die Linkspartei, die Grünen und die SPD über die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne im Rahmen ihrer Regierungsbildung. Im gemeinsamen Sondierungspapier bekennen sie sich zu dem Vorhaben, rund 160.000 Wohnungen von fünf Immobilienunternehmen in Landesbesitz zu überführen. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden und durch Mieteinnahmen refinanziert werden. Betroffen wären private Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen in der deutschen Hauptstadt. Die CSU kritisiert diese Pläne seit Wochen und warnt vor negativen Folgen für den deutschen Wohnungsmarkt.
Ein zentraler Streitpunkt unter Juristen ist die Verfassungsmäßigkeit dieser Vergesellschaftung. Während die Mehrheit der eingesetzten Expertenkommission die Vergesellschaftung rechtlich für möglich hält, gibt es auch Stimmen, die etwa von Ulrich Battis argumentieren, dass dies unverhältnismäßig sei und gegen europäisches Recht verstoße. Schließlich geht es hier nicht um Enteignungen nach Artikel 14 des Grundgesetzes, sondern um Vergesellschaftungen nach Artikel 15, die eine Überführung in Gemeineigentum ermöglichen. Diese rechtlichen Grauzonen machen die Debatte so komplex und spannend. Noch nie wurde Artikel 15 angewandt, das ist absolutes Neuland.
Die Herausforderung der Entschädigung
Die Frage der Entschädigung ist ebenfalls umstritten. Bei einer Entschädigung zum Verkehrswert könnten die Kosten bis zu 36 Milliarden Euro betragen, was eine immense Summe ist. Das öffentliche Eigentum soll im Interesse der Allgemeinheit bewirtschaftet werden, doch wie das konkret aussehen soll, bleibt unklar. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Entschädigung von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts vorsieht. Dies soll über einen Zeitraum von 100 Jahren aus den Mieteinnahmen der Wohnungen finanziert werden, ohne dass neue Schulden für Berlin aufgenommen werden.
Die Bundesregierung hat jedoch bereits Maßnahmen ergriffen, um Vergesellschaftungen durch ein Bundesgesetz zu verhindern. Anfang Juli beschloss der Koalitionsausschuss, dass solche Vorhaben gefährlich für den privaten Wohnungsbau seien. Juristen streiten darüber, ob der Bund in der Lage ist, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, da es sich um konkurrierende Gesetzgebung handelt. Das Bundesverfassungsgericht wird letztlich darüber entscheiden müssen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Gesetz gegeben sind.
Ein Blick in die Zukunft
Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie sich diese Debatte weiterentwickeln wird. Der Wohnungsbau steht vor enormen Herausforderungen, und die Frage, wie bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, wird die Politik weiterhin beschäftigen. Es bleibt spannend, ob die Sondersitzung im bayerischen Landtag neue Impulse bringen kann oder ob die Fronten sich weiter verhärten. Letztendlich wünschen sich viele Menschen in Deutschland einen Platz, den sie ihr Zuhause nennen können – und das zu einem Preis, den sie sich leisten können.
