KfW-Programm 455-B ausgeschöpft: Verbände fordern Neustart für barrierearme Wohnungen
Das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ ist seit dem 30. Juli 2026 leergeräumt. Die für dieses Jahr vorgesehenen 50 Millionen Euro waren an diesem Tag ausgeschöpft; neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Sieben Verbände fordern nun einen schnellen Neustart und ausreichend Geld im Bundeshaushalt 2027.
Für viele Menschen geht es dabei nicht um ein Förderdetail, sondern um die Frage, ob sie in der eigenen Wohnung bleiben können. Eine bodengleiche Dusche, eine entfernte Türschwelle oder ein Aufzug entscheiden manchmal darüber, ob das vertraute Zuhause weiterhin funktioniert. Verlässliche Zuschüsse sollen solche Umbauten für Eigentümer und Mieter planbarer und finanzierbarer machen, vorzeitige Umzüge verhindern und kostenintensive Aufenthalte im Pflegeheim vermeiden helfen.
50 Millionen Euro waren schon im Sommer weg
Nach Angaben des Bundesbauministeriums können 2026 rund 26.800 Wohnungen barrierereduziert umgebaut werden. Das Programm war erst am 8. April 2026 wieder geöffnet worden. Eigentümer konnten Zuschüsse für barrierefreie Bäder, Wohnungen und Häuser beantragen. Gefördert wurden unter anderem bodengleiche Duschen, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau von Aufzügen.
Für Einzelmaßnahmen gab es 10 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 Euro. Beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ waren es 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro. Der Antrag musste gestellt werden, bevor das Vorhaben begann. Als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags; Planungs- und Beratungsleistungen zählen dagegen nicht als Vorhabenbeginn. Die Antragstellung erfolgte online über das KfW-Zuschussportal.
Bereits eingereichte Anträge werden weiterbearbeitet. Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhalten Antragsteller in den folgenden Tagen eine Zusage, der Zuschuss ist damit reserviert. Bei schon bewilligten Anträgen bleibt die Zusage ebenfalls bestehen; ausgezahlt wird nach Einreichung der Nachweise. Für alle, die noch keinen Antrag stellen konnten, ist die Tür dagegen vorerst zu.
Robert Hild, Geschäftsführer des VDMA-Fachverbands Aufzüge und Fahrtreppen, fordert deshalb eine kurzfristige Wiederöffnung statt eines erneuten Förderstopps. Die schnelle Ausschöpfung zeige, dass der Bedarf höher liege, als das bisherige Fördervolumen abdecke. Nach Angaben des GdW fehlen in Deutschland bis zu 2,5 Millionen barrierefreie Wohnungen. Rund 7,8 Millionen Menschen leben mit einer Schwerbehinderung, und der Anteil mobilitätseingeschränkter Menschen steigt mit zunehmendem Alter.
Verbände verlangen drei Schritte
Die Verbände bewerten barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand als bau-, haushalts- und sozialpolitische Aufgabe. In einem gemeinsamen Brief wenden sie sich an das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit sowie an die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
Ihre erste Forderung lautet: kurzfristig wieder Bundesmittel bereitstellen und neue Anträge ermöglichen. Dabei sollen auch bestehende haushalterische Spielräume geprüft werden. Zweitens soll § 35c EStG um Maßnahmen zur Barrierereduzierung erweitert werden, damit insbesondere selbstnutzende Eigentümer eher investieren. Drittens müsse Barrierefreiheit dauerhaft als eigenständiges Qualitätsmerkmal in der Wohnungsbau- und Sanierungsförderung auftauchen, etwa in einem eigenen Fördermodul.
Ob das Geld über das bestehende Programm, andere Haushaltstitel oder vorhandene Förderstrukturen bereitgestellt wird, sei nach Ansicht der Organisationen nicht entscheidend. Entscheidend sei, dass Investitionen verlässlich gefördert werden. Die Bundesregierung und der Bundestag sollen das Programm im Bundeshaushalt 2027 mit ausreichenden Mitteln ausstatten, 455-B rasch wieder anlaufen lassen und die Barrierereduzierung dauerhaft in der Förderpolitik verankern.
Unterzeichnet haben den Brief die BAG Wohnungsanpassung e. V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Sozialverband VdK Deutschland, der VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen, der Verband Wohneigentum sowie Wohnen im Eigentum – Die Wohneigentümer.
Förderstopp mit Vorgeschichte
Die Knappheit kommt nicht völlig überraschend. Am 30. Dezember 2025 hatte die KfW angekündigt, dass private Eigentümer, Mieter und Vermieter voraussichtlich ab Frühjahr 2026 wieder Zuschüsse beantragen können. Bis dahin wurden die technischen Voraussetzungen für den neuen Antragsprozess geschaffen. Bereits am 19. November 2025 hieß es nach Angaben des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und des Bundesbauministeriums, im Bundeshaushalt 2026 seien 50 Millionen Euro für das Programm vorgesehen. Das Geld sollte aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds stammen.
In früheren Programmjahren standen jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung, regelmäßig waren sie schon zur Jahresmitte ausgeschöpft. 2024 wurde der Betrag auf 150 Millionen Euro erhöht. Als Alternative stand 2025 der KfW-Förderkredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ bereit: bis zu 50.000 Euro Förderkredit für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur Verbesserung des Einbruchschutzes und für den Kauf barrierearm umgebauten Wohnraums.
Jetzt, Ende September 2026, liegt der Ball bei den Haushaltsberatungen. In Wohnungen, in denen Badewannen zu hohen Stolperstellen geworden sind oder ein Rollator an jeder Schwelle hängen bleibt, lässt sich der nächste Förderstopp nicht einfach wegdiskutieren. Die sieben Organisationen drängen deshalb auf Tempo – und auf eine Lösung, die nicht nach wenigen Monaten wieder an ihre Grenze stößt.
