Mallorcas neue Verkehrsregeln: Helm, Rettungsgasse und Flip-Flops im Fokus
Heute, am 1. Oktober 2026, ändert sich auf Mallorca einiges – vor allem auf der Straße. Für Verkehrsteilnehmer treten neue Pflichten in Kraft, von der Rettungsgasse bis zum Helm. Gleichzeitig beginnen Fristen für Kommunalabgaben, an manchen Stränden dürfen Hunde wieder laufen, und auf Sa Dragonera wird bald zugesperrt.
Grundlage ist das Königliche Dekret 518/2026 zur Reform der spanischen Allgemeinen Verkehrsordnung. Die Reform wurde am 24. Juni verabschiedet, am 26. Juni im BOE veröffentlicht und gilt nun. Es handelt sich um die umfassendste Änderung der Verkehrsordnung seit mehr als 20 Jahren. Erstmals werden darin besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer ausdrücklich definiert: Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen.
Neue Regeln für Fahrräder, E-Scooter und Motorräder
Beim Überholen von Radfahrern bleibt der seitliche Mindestabstand von 1,5 Metern vorgeschrieben. Auf Straßen mit mehreren Fahrspuren in derselben Richtung muss der Autofahrer vollständig die Spur wechseln. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Geschwindigkeit beim Überholen außerdem höchstens so hoch sein, dass sie mindestens 20 km/h unter dem geltenden Tempolimit liegt. Fährt ein Motorfahrzeug hinter einem Fahrrad auf derselben Spur, muss es mindestens fünf Meter Abstand halten. Radfahrer dürfen stehende Fahrzeuge rechts und links passieren.
Außerorts gilt für Radfahrer eine Helmpflicht. Professionelle Radfahrer müssen den Helm künftig auch innerhalb geschlossener Ortschaften tragen. Wer beruflich mit dem Fahrrad, Motorrad, Moped oder E-Scooter unterwegs ist, muss auf allen Straßen eine gut sichtbare Warnweste tragen.
Für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Der Helm muss geschlossen getragen werden. Bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht ist ein Leucht- oder Reflektorelement vorgeschrieben, das mindestens aus 150 Metern sichtbar ist. Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich mit Licht fahren; bei Tageslicht greift diese Lichtpflicht allerdings erst ab 1. Oktober 2027.
Gehwege sind für E-Scooter tabu. Verboten ist die Fahrt außerdem auf Autobahnen, Autovías, bestimmten Ortsdurchfahrten und grundsätzlich auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Ausnahmen gibt es unter anderem für Radwege; Gemeinden können weitere Bereiche freigeben. Richtungswechsel müssen per Handzeichen angezeigt werden.
Motorrad- und Mopedfahrer müssen außerhalb geschlossener Ortschaften Schutzhandschuhe tragen. Auf allen Straßen ist geschlossenes Schuhwerk vorgeschrieben, das den gesamten Fuß bedeckt – Flip-Flops sind damit raus. Für Mopeds muss der Helm zugelassen sein; dafür gilt eine Übergangsfrist bis 1. Oktober 2027.
Motorräder müssen eine Warnweste mitführen. Sie ist zu tragen, wenn der Fahrer außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen steht. Bei vollständig stillstehendem Verkehr darf der rechte Seitenstreifen auf entsprechend ausgeschilderten und freigegebenen Strecken mit höchstens 30 km/h genutzt werden. Die Motorräder müssen dabei hintereinander fahren.
Rettungsgasse, Fußgänger und Bußgelder
Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss bei Stau eine freie Rettungsgasse entstehen. Sobald der Verkehr nur noch im Schritttempo rollt oder steht, fahren die Fahrzeuge zur Seite. Bei zwei Spuren liegt der Korridor zwischen den Spuren; bei drei oder mehr Spuren entsteht er zwischen der ganz linken und der unmittelbar danebenliegenden Spur. In der Mitte muss Platz für Einsatzfahrzeuge bleiben.
Neue Regeln gelten auch in Fußgängerbereichen, in denen Fahrbahn und Gehfläche auf einer Ebene liegen. Dort haben Fußgänger überall Vorrang. Autofahrer müssen ihnen die Vorfahrt gewähren und gegebenenfalls anhalten – auch ohne Zebrastreifen. Gehwege bleiben ausschließlich Fußgängern vorbehalten.
Die bisherige Ausnahme von der Gurtpflicht für bestimmte Berufsgruppen innerhalb geschlossener Ortschaften entfällt. Künftig gilt die Ausnahme nur noch für Rettungs- und Notfalldienste. Auch Taxifahrer, Lieferfahrer und Fahrlehrer müssen innerorts wie außerorts den Sicherheitsgurt anlegen.
Ein blinkendes gelbes Signal für Fahrzeuge an Fußgängerampeln muss künftig durch ein dauerhaft rotes Licht angekündigt werden. Das Dekret nennt keine konkreten Bußgeldhöhen. Verstöße gegen Fahrspur- und Seitenstreifenregeln, den Fußgängervorrang sowie Vorschriften für liegengebliebene Fahrzeuge gelten ausdrücklich als schwere Verstöße. Schwere Verkehrsverstöße werden grundsätzlich mit 200 Euro geahndet; zusätzlich können in bestimmten Fällen Führerscheinpunkte abgezogen werden. Für Verstöße gegen Helm-, Gurt- oder Handschuhpflicht gilt das spanische Verkehrsgesetz.
Auch Wohnmobile und andere als Wohnraum genutzte Fahrzeuge dürfen beim Parken nicht über ihre Grundfläche hinausragen. Sie müssen auf ihren Reifen stehen, Unterlegkeile zur Sicherung sind erlaubt. Flüssigkeiten aus dem Wohnbereich dürfen nicht auf die Straße gelangen.
Boote, Abgaben und Hunde am Strand
Wer ein Motorboot bis fünf Meter Länge und 15 PS mietet, braucht ab jetzt einen Bootsführerschein. Die Ausnahme ohne Führerschein bleibt für privat genutzte eigene Boote bestehen – gemietet ist also nicht dasselbe wie das eigene kleine Boot.
In zahlreichen Gemeinden beginnt am 1. Oktober die freiwillige Zahlungsfrist für regelmäßig erhobene Kommunalsteuern und -abgaben. Genannt werden unter anderem Andratx, Deià, Llucmajor, Pollença, Santanyí, Sóller und Valldemossa. Bezahlt werden kann bis zum 1. Dezember.
In Artà ist das saisonale Hundeverbot an bestimmten Stränden am 30. September ausgelaufen. Ab Oktober dürfen Hunde dort wieder mit, unter anderem an Cala Torta, Cala Mitjana, Cala Matzoc und Sa Canova. Für viele Vierbeiner dürfte das nach dem Sommer eine ziemlich gute Nachricht sein.
Gesundheit und Ausflugsziele
Auf den Balearen beginnt ebenfalls am 1. Oktober die kostenlose RSV-Immunisierung mit Nirsevimab. Sie richtet sich an Babys, die zwischen April und September 2026 geboren wurden. Neugeborenen ab Oktober soll die Immunisierung in der Regel bereits im Krankenhaus angeboten werden.
Sa Dragonera und der Naturpark bleiben ab 15. Oktober wegen Bauarbeiten am Anleger von Cala Lledó für Besucher geschlossen. Wer den Ausflug noch plant, sollte diesen Termin im Kalender nicht übersehen.
Am Cap Formentor endet die sommerliche Zufahrtsbeschränkung für private Fahrzeuge am 18. Oktober. Ab 19. Oktober ist die Strecke wieder ohne die saisonalen Einschränkungen mit dem Auto befahrbar – zumindest dort, wo nicht ohnehin dichter Ausflugsverkehr den Takt vorgibt.
