Alkoholverbot an 5.400 Bahnhöfen: Die Deutsche Bahn setzt auf Hausrecht statt neue Kontrollen
Ab dem 15. Oktober 2026 gilt in Deutschland ein Alkoholverbot an Bahnhöfen – auch im Saarland. Verboten ist der Konsum auf Bahnsteigen und im gesamten Bahnhofsgebäude. Die Deutsche Bahn führt die Regelung schrittweise an rund 5.400 Bahnhöfen ein.
In Saarbrücken und an weiteren deutschen Bahnhöfen ist die Vorgabe bereits seit Anfang Mai in Kraft. Seit dem 1. September 2026 gelten die neuen Regeln außerdem am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig. Bis Mitte Oktober folgen die übrigen Standorte.
Hausrecht statt flächendeckender Zusatzkontrollen
Die DB setzt das Verbot über ihr Hausrecht durch. Dafür werden lokale Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen angepasst. Eine große neue Kontrollmaschinerie ist zunächst nicht vorgesehen: Zusätzliches Kontrollpersonal wird nicht eingestellt, kontrolliert werden soll im Rahmen der regulären Bestreifung – mit Augenmaß.
Bei festgestelltem unerlaubtem Alkoholkonsum sollen DB-Mitarbeitende zunächst auf die geänderte Hausordnung hinweisen. Danach kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Wer wiederholt gegen die Vorgabe verstößt, muss mit einem Hausverbot rechnen. Überwacht wird die Regelung durch DB-Sicherheitskräfte und die Bundespolizei; Polizei und DB Sicherheit sollen sichtbar präsent sein und bei Bedarf deeskalieren.
Bei Großveranstaltungen, etwa Fußballspielen, kann die Bahn an einzelnen Bahnhöfen zusätzliches Personal einsetzen. Gerade an Bundesliga-Spieltagen erwartet sie Herausforderungen, wenn Zehntausende Fans mit Alkohol unterwegs sind. Die Lage soll fortlaufend beobachtet werden, der Personaleinsatz kann bei Bedarf angepasst werden.
Weniger Müll, aber nicht alle Probleme gelöst
Die Deutsche Bahn begründet die Maßnahme mit mehr Sicherheit für Reisende und Mitarbeitende. DB-Chefin Evelyn Palla verweist auf den Zusammenhang zwischen zunehmendem Alkoholkonsum und wachsender Gewalt an Bahnhöfen. Anlass war unter anderem ein brutaler Angriff am Freitag vor der Veröffentlichung der DB-Regelung. Die Bahn erinnert außerdem an Vorfälle, bei denen Bahnpersonal verletzt oder getötet wurde.
Rund 30 Bahnhöfe, darunter Köln, München und Hamburg, sind bereits alkoholfrei; nach Angaben der DB gelten entsprechende Verbote inzwischen an mehr als 30 Standorten, etwa auch in Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf und Frankfurt. Dort seien weniger Gewalt beziehungsweise Kriminalität und weniger Müll festgestellt worden. Am Saarbrücker Hauptbahnhof berichtet die Bahn seit Einführung des Verbots von einer spürbar ruhigeren Atmosphäre und weniger Abfall. Polizei und Mitarbeitende der DB-Sicherheit sind dort sichtbar unterwegs und greifen bei Bedarf ein.
Ob das allein reicht, ist allerdings offen. Der SWR-Bahnexperte Frieder Kümmerer bezweifelt, dass das Verbot die Probleme vollständig löst. Gewalt und andere Folgen könnten sich an andere Orte verlagern. Auch Manuel Ostermann von der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft hält eine konsequente Durchsetzung an allen Bahnhöfen für schwierig. Das bisherige Vorgehen an großen Bahnhöfen lasse sich aus seiner Sicht wegen des dort höheren Personaleinsatzes nicht einfach auf sämtliche Stationen übertragen.
Was erlaubt bleibt – und wo die Regel gilt
Das Alkoholverbot gilt im gesamten Bahnhofsbereich. Alkohol darf aber weiterhin in gastronomischen Betrieben innerhalb von Bahnhöfen konsumiert werden. Verschlossene Behälter dürfen Reisende im Gepäck mitführen; auch Alkohol aus Einkäufen bleibt erlaubt.
Ob ein Bahnhofsvorplatz dazugehört, hängt vom jeweiligen Standort ab. Vorplätze können Teil des Verbots sein, wenn sie der DB gehören. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn das Bahnhofsgebäude nicht im Eigentum der Deutschen Bahn steht.
In Fernzügen ist derzeit kein allgemeines Alkoholverbot geplant. Alkohol wird weiterhin in Bordbistros verkauft, und mitgebrachte Getränke dürfen konsumiert werden, sofern andere Reisende nicht beeinträchtigt werden. Für den Regionalverkehr gibt es hingegen keine bundeseinheitliche Regelung. Verkehrsverbünde etwa in Hamburg, Köln, München und Nürnberg untersagen Alkohol in Regionalzügen grundsätzlich. Wer andere Fahrgäste oder die Sicherheit und Ordnung des Betriebs gefährdet, kann aus dem Zug verwiesen werden.
Die Bahn will bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen mit „Augenmaß“ vorgehen. Das klingt im Bahnhof dann vermutlich nach Lautsprecherdurchsage, Sicherheitsweste und einem wachsamen Blick auf die Menge – während irgendwo schon der nächste Zug einfährt.
