Ab 15. Oktober 2026 gilt bundesweit ein Alkoholkonsumverbot auf sämtlichen Bahnhöfen der Deutschen Bahn – einschließlich aller S-Bahnstationen. Die Regelung wird rund um die Uhr und schrittweise an insgesamt rund 5.400 Bahnhöfen umgesetzt. Heute, am 6. Oktober 2026, läuft diese Einführung also gerade auf die Zielgerade.

Die Deutsche Bahn begründet den Schritt mit mehr Sicherheit für Reisende und Mitarbeitende. DB-Chefin Evelyn Palla verweist auf den Zusammenhang zwischen hohem Alkoholkonsum und zunehmender Gewalt sowie auf einen brutalen Angriff am Freitag. An mehr als 30 Bahnhöfen gelten bereits entsprechende Verbote, darunter Köln, München und Hamburg sowie die Hauptbahnhöfe in Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf und Frankfurt. Nach Angaben der DB gibt es dort weniger Gewalt beziehungsweise weniger Kriminalität und weniger Müll.

Berlin bekommt weitere Verbotszonen

In Berlin galt das Alkoholkonsumverbot bislang nur an den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Ostbahnhof. Dort startete am 1. Mai 2026 ein entsprechendes DB-Modellprojekt. Ab dem 1. September 2026 kamen Berlin Hauptbahnhof und Berlin Gesundbrunnen hinzu – ebenso Kiel und Braunschweig. Bis Mitte Oktober folgen schrittweise alle weiteren DB-Bahnhöfe in Deutschland.

Eingeführt wird das Verbot über das Hausrecht der DB. Dafür werden lokale Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen angepasst. Untersagt ist der direkte Alkoholkonsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Ob auch ein Bahnhofsvorplatz dazugehört, hängt vom jeweiligen Standort ab: Vorplätze können zum Bahnhofsbereich gehören, wenn sie der DB gehören. Stehen Gebäude oder Flächen nicht in ihrem Eigentum, sind Ausnahmen möglich.

Ein Bier aus dem Supermarkt muss dabei nicht am Eingang abgegeben werden. Alkohol darf weiterhin verschlossen im Gepäck, in verschlossenen Taschen oder nach dem Einkauf mitgeführt werden. Auch Ausschank und Konsum in gastronomischen Betrieben im Bahnhof bleiben erlaubt. Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss zunächst mit einem sofortigen Platzverweis rechnen. Im Wiederholungsfall kann die DB ein Hausverbot aussprechen.

S-Bahn und Regionalverkehr bleiben ein eigenes Kapitel

Für den Alkoholkonsum in S-Bahnen und anderen Nahverkehrsmitteln gelten weiterhin die jeweiligen regionalen Verkehrsverträge. Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es im Regionalverkehr nicht. Verkehrsverbünde etwa in Hamburg, Köln, München und Nürnberg untersagen Alkoholkonsum in Regionalzügen generell. Wer andere Fahrgäste gefährdet oder Sicherheit und Ordnung des Betriebs beeinträchtigt, kann aus dem Zug verwiesen werden.

In Berlin gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg, kurz VBB. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln eine Gefahr für den Betrieb oder andere Fahrgäste darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Offene Speisen und offene Getränke dürfen nicht in Verkehrsmittel mitgenommen oder während der Fahrt konsumiert werden.

Anders sieht es derzeit im Fernverkehr aus. Die DB plant dort kein allgemeines Alkoholverbot. In den Bordbistros werden weiterhin alkoholische Getränke verkauft; mitgebrachter Alkohol darf konsumiert werden, solange andere Reisende nicht beeinträchtigt werden. Das ist also keine trockene Bahn für alle – jedenfalls noch nicht.

Kontrolle, Augenmaß und offene Fragen

DB-Sicherheitskräfte und die Bundespolizei sollen die Einhaltung kontrollieren. Mitarbeitende sollen die Regeln konsequent, aber mit Augenmaß durchsetzen. Auch mobile Teams des im Juni 2026 gestarteten Sofortprogramms für Sicherheit und Sauberkeit in der S-Bahn setzen die VBB-Beförderungsbedingungen durch. Fahrgäste können Mitarbeitende vor Ort ansprechen oder den Notruf nutzen.

Bei Großveranstaltungen, etwa an Bundesliga-Spieltagen, will die DB ebenfalls mit Augenmaß vorgehen. Polizei und DB-Sicherheit sollen dann sichtbar präsent sein und bei Bedarf deeskalieren. Manuel Ostermann von der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft hält eine konsequente Durchsetzung an allen Bahnhöfen allerdings nicht für realistisch. An großen Stationen wie Köln stehe deutlich mehr Sicherheitspersonal bereit als an vielen kleineren Standorten.

Auch der SWR-Bahnexperte Frieder Kümmerer bezweifelt, dass das Verbot die Probleme insgesamt löst. Gewalt und andere Folgen des Alkoholkonsums könnten sich an andere Orte verlagern. Wo künftig die Grenze zwischen Bahnhof, Vorplatz und öffentlichem Raum verläuft, dürfte daher nicht nur auf dem Papier interessant werden.

Quelle: S-Bahn Berlin, Deutsche Bahn und tagesschau.de