Im Streit um zusätzliche Fernverkehrsanbieter auf deutschen Bahnstrecken hat die Deutsche Bahn zunächst einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht gab der Bahn recht: Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern auf hochbelasteten Strecken nicht mindestens ein Viertel der Trassenkapazitäten freiräumen.

Der entsprechende Beschluss der Bundesnetzagentur wurde in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Für DB InfraGO, die Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, fällt damit vorerst eine Regel weg, die bei der Trassenvergabe für ordentlich Reibung hätte sorgen können.

25-Prozent-Vorgabe gekippt

Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli angeordnet, dass DB InfraGO auf stark ausgelasteten Strecken mindestens 25 Prozent der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Betroffen gewesen wären Korridore mit festgelegten Kapazitätsobergrenzen, unter anderem im Bereich der geplanten Knotenpunkte München und Frankfurt.

DB InfraGO klagte gegen die Regelung. Das Unternehmen befürchtete deutlich mehr Konflikte, wenn bestimmte Trassen zu bestimmten Zeiten zwischen mehreren Anbietern verteilt werden müssen. Erwartet wurden rechtliche und praktische Probleme bei der Verwaltung der knappen Kapazitäten – und davon gibt es auf vollgepackten Bahnstrecken ohnehin genug.

Das Gericht stellte fest, dass weder europäisches noch deutsches Eisenbahnregulierungsrecht eine solche Wettbewerbsklausel in den Nutzungsbedingungen vorschreibt. Zudem sei die Klausel nicht geeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen.

Italo nimmt Deutschland ins Visier

Hinter dem Streit steht der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo. Ab 2028 will das Unternehmen Fernverkehrsverbindungen zwischen deutschen Großstädten anbieten und der Deutschen Bahn Konkurrenz machen. Der Start eigenwirtschaftlicher Angebote ist ab April 2028 vorgesehen.

Die Deutsche Bahn bedient derzeit rund 95 Prozent der Fernverkehrsverbindungen in Deutschland. Flixtrain ist bereits als Wettbewerber aktiv. Den Zugang zu den Bahntrassen vergibt DB InfraGO, während die Bundesnetzagentur diese Vergabe beaufsichtigt.

Zum Start plant Italo Verbindungen auf den Strecken München–Köln–Dortmund sowie München–Berlin–Hamburg. Vorgesehen sind täglich 50 Verbindungen mit Halt in insgesamt 18 Städten. Nach den späteren Planungen der Bundesnetzagentur spricht Italo außerdem von perspektivisch einem Stundentakt zwischen München, Köln und Dortmund, einem Zweistundentakt zwischen München und Berlin und insgesamt 56 überwiegend täglichen Zugfahrten. Die Angaben stehen nebeneinander, weil sich die Planungen noch entwickeln.

Für den deutschen Markteintritt will Italo rund 3,6 Milliarden Euro investieren und rund 2.500 neue Arbeitsplätze schaffen. Das Geld fließt nicht nur in Züge: Geplant sind auch Zugwartung, die Einstellung und Ausbildung von rund 2500 Beschäftigten sowie Ausgaben für Bahnhöfe und IT-Infrastruktur.

Italo will zunächst 26 Hochgeschwindigkeitszüge von Siemens Mobility kaufen, für etwa drei Milliarden Euro. Eine Option auf 14 weitere Züge ist enthalten. Siemens Mobility baut die für Deutschland vorgesehenen Züge in Krefeld. Wenn dort künftig die ersten Garnituren aus der Werkhalle rollen, dürfte das Projekt endgültig greifbar wirken.

Neue Regeln liegen bereits auf dem Tisch

Unabhängig vom gekippten Beschluss hat die Bundesnetzagentur am 30. Juni 2026 dem Eisenbahninfrastrukturbeirat den Entwurf eines weiteren Beschlusses zur Anhörung übermittelt. Ziel ist, den Markteintritt neuer Anbieter im vertakteten Schienenpersonenfernverkehr bei Kapazitätsengpässen zu erleichtern.

Nach dem Entwurf soll DB InfraGO bei der jährlichen Erstellung des Netzfahrplans auf Streckenabschnitten mit ausgewiesener maximaler Kapazität höchstens 60 bis 75 Prozent der Kapazitäten an ein einzelnes Unternehmen vergeben dürfen. Den konkreten Prozentwert soll DB InfraGO festlegen. Auf stark ausgelasteten Korridoren, etwa im Bereich der geplanten Kapazitätsobergrenzen für München und Frankfurt, müsste dadurch mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG verkehren können.

Die Klausel soll nur für vertaktete Verkehre gelten. Eine Verbindung müsste grundsätzlich mindestens viermal täglich im Zweistundentakt zur gleichen Minute angeboten werden. Außerdem greift die Regelung nur, wenn mehr Trassen nachgefragt werden als verfügbar sind. Auf Strecken ohne ausgewiesene Kapazitätsobergrenzen blieben die bisherigen Zuweisungsregeln bestehen.

Der Schienenpersonennahverkehr und der Schienengüterverkehr sollen von der Wettbewerberklausel unberührt bleiben. Zusätzlich will die Bundesnetzagentur DB InfraGO verpflichten, Wettbewerbern in Bahnhöfen geeignete Flächen für bedienten Fahrkartenverkauf und Lounges anzubieten. Die Vergabe müsste nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien erfolgen. Für Abstellgleise und Ticketautomaten sind dagegen keine neuen Regelungen geplant; die bestehenden Vorgaben seien ausreichend.

Beschwerde, Beratung und offene Fragen

Anlass des Verfahrens ist eine Beschwerde von Italo. Das Unternehmen kritisiert, dass die bundeseigene DB InfraGO derzeit keine Rahmenverträge anbietet, die Hochgeschwindigkeitsanbietern ausreichende Planungssicherheit für Investitionen in neue Züge und Angebote geben. Genau diese Sicherheit ist für ein Milliardenprojekt entscheidend – kein Betreiber bestellt gern Züge, die später irgendwo auf dem Abstellgleis auf freie Trassen warten.

Der Eisenbahninfrastrukturbeirat wird zwei Wochen lang zur geplanten Entscheidung angehört. Parallel werden das Bundeskartellamt und die Monopolkommission angehört. Danach soll die Bundesnetzagentur ihre endgültige Entscheidung treffen.

Italo gehört derzeit mehrheitlich der Mediterranean Shipping Company mit 49 Prozent, Global Infrastructure Partners mit 39 Prozent und der Allianz-Gruppe mit 10 Prozent. Die Holding MDP der Gründer Diego Della Valle, Gianni Punzo und des früheren Ferrari-Chefs Luca di Montezemolo hält noch rund 1,5 Prozent.

In Italien konzentrierte sich Italo zunächst auf die wichtigsten Verkehrsachsen und weitete sein Angebot später aus. Inzwischen bedient das Unternehmen mehr als 50 Städte. Für die rechtlichen Fragen des Deutschlandgeschäfts lässt sich Italo Holding gemeinsam mit MSC und Global Infrastructure Partners von Kirkland & Ellis beraten. Geleitet wird die Beratung von den Münchner Kirkland-&-Ellis-Partnern Dr. Tobias Larisch und Friedrich von der Heydt-von Kalckreuth; zusätzlich ist Dr. Jasper Wentz als Associate beteiligt.