Am Freitag, 9. Oktober 2026, lag am Bahnhof Bad Nauheim im Wetteraukreis ein stechender, ungeklärter Geruch in der Luft. Ein Zeuge meldete die Belästigung; daraufhin wurde der Bahnhof für mehrere Stunden gesperrt. Auch die Straße „Am Goldstein“ nahe dem Bahnhof und weitere Straßen im unmittelbaren Umfeld waren dicht.

Zunächst stand der Verdacht im Raum, Rauch von einem Brand bei einem Entsorgungsbetrieb könne die Ursache sein. Die Warn-App NINA und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) informierten über den Vorfall. Anwohner sollten Fenster und Türen schließen, Lüftungen und Klimaanlagen abschalten und das betroffene Gebiet meiden. Laut BBK und Feuerwehr bestand keine Gefahr.

Flüssigkeit aus abgestelltem Kesselwagen

Später führte die Spur zu einem Bahnkesselwagen, der zuvor mit einer streng riechenden Kohlenwasserstoffflüssigkeit gefüllt war. Nach Angaben der Polizei trat aus dem abgestellten Waggon eine brennbare Flüssigkeit im „Milliliterbereich“ aus. Kleine Mengen waren also entwichen, ein Leck an den abgestellten Güterwaggons wurde am Abend allerdings nicht festgestellt.

Die Leitstelle des Wetteraukreises warnte vor Geruchsbelästigungen. Während die Einsatzmaßnahmen zunächst noch liefen, sollte ein Zugführer eintreffen, um den betroffenen Waggon wegzufahren. Die genaue Ursache des Geruchs war um 20.58 Uhr weiterhin unklar. Gegen 19:45 Uhr gab der Kreis bereits Entwarnung.

Fahrgäste stranden in Bad Nauheim und Friedberg

Für Reisende wurde der Nachmittag zäh. Zahlreiche Fahrgäste saßen unter anderem in Bad Nauheim und Friedberg fest, auf den Bahnsteigen bildeten sich Menschenansammlungen. Zeitweise fuhr kein Zug nach Bad Nauheim. Der Bahnhof und der Schienenverkehr waren gesperrt, der Fernverkehr wurde umgeleitet.

Nahverkehrszüge wendeten vorzeitig, unter anderem in Friedberg und Gießen. Auf der Strecke RE30 fielen einzelne Züge aus. Die Deutsche Bahn setzte Ersatzbusse zwischen Friedberg und Butzbach ein; auch am Bahnhof Friedberg waren die Auswirkungen erheblich. Selbst nach der Freigabe blieben die Verzögerungen massiv – solche Nachwirkungen ziehen sich eben gern länger, als einem lieb ist.

Um 19.30 Uhr wurde der Bahnhof Bad Nauheim wieder freigegeben. Züge konnten ihn danach wieder anfahren. Der betroffene Waggon sollte anschließend weggefahren werden.

Welche Regeln für Gefahrgut auf der Schiene gelten

Der Vorfall berührt ein streng geregeltes Feld: Gefahrgutbeförderungen sind nur zulässig, wenn während des gesamten Transports die geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Für Gefahrguttransporte auf der Schiene gilt die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter, kurz RID. In deutsches Recht setzt sie die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) um.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt Gefahrgutkontrollen durch, erteilt Genehmigungen zur Fortsetzung von Beförderungen und nimmt Meldungen über Ereignisse mit gefährlichen Gütern entgegen und leitet sie weiter. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem die Baumusterzulassung von Kesselwagentanks, die Marktüberwachung von Kesselwagen- und abnehmbaren Tanks nach Kapitel 6.8 RID, soweit sie unter die ODV fallen (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 ODV), sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Das EBA stellt zudem Bescheinigungen für die Transportverlagerung aus und erteilt Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Abs. 2 GGVSEB. Nach dem Atomrecht vergibt die Behörde Beförderungsgenehmigungen für sonstige radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 Atomgesetz (AtG) sowie für Kernbrennstoffe im Sinne des § 2 Abs. 3 AtG. Diese Transporte überwacht das EBA im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht.

Für Unternehmen und Behörden gibt es zu Gefahrgut- und atomrechtlichen Fragen die Telefonnummer +49 228 9826-350, erreichbar während der üblichen Bürozeiten. Die Rufbereitschaft der atomrechtlichen Aufsicht des EBA wird derzeit nicht ausgeübt. Die bisherige Mobilfunknummer der Rufbereitschaft (0171 xxx xx18) soll durch +49 228 9826-350 ersetzt werden.

Bürgeranfragen können an poststelle@eba.bund.de gerichtet oder über das Kontaktformular eingereicht werden. Der Pressekontakt des EBA ist unter +49 228 9826-186 sowie per E-Mail an presse@eba.bund.de erreichbar.